Hallo!!
In Deutschland ist es immernoch bei den 2 Jahren Erfahrung insgesamt incl. 6 Monate im speziellen Bereich.
Wie die Regelung in der Schweiz ist, weiß ich nicht, ... aber wie Narde geschrieben hat, richten wir uns in Deutschland nach den Richtlinien der DKG. Und die besagen heute noch das obige (bin gerade mitten in der Weiterbildung und kann es deswegen aktuell sagen

)
corny schrieb:
Zählt dann auch die Arbeit auf einer Station für nicht invasive Beatmung und Monitoring ??
Das kommt darauf an, ob diese Station einen Intensivstatus hat.
Aber wenn Du noch keine Intensiverfahrung hast, würde ich Dir empfehlen, dass Du erst auf Intensiv arbeitest. Es ist nunmal etwas anderes, ob ich einen Patienten mit NIV und Monitor betreue, ... oder einen Patienten mit Sepsis, ARDS, Schock (welcher Genese auch immer), Polytrauma, etc, etc versorge. Und es ist auch einfach leichter, wenn man zu gewissen Dingen ein Bild hat, als wenn man was noch nie gesehen hat (ging mir so, als wir den Unterricht über das Kreisteil hatten, ich aber noch nicht in der Anästhesie war, ... den Kollegen aus der Anästhesie ging es beispielsweise so, als wir uns über Hämofiltration unterhalten haben, sie aber noch nicht auf Intensiv waren). Diese Vorgabe macht einfach Sinn.
Und die Entscheidung, ob die Weiterbildung gemacht werden kann liegt in der Regel bei der Pflegedienstleitung. Immerhin ist der Kurs mit großen Kosten verbunden. Solltest Du den Kurs selbst finanzieren und privat machen benötigst Du aber die Freizeit.
Ich weiß ja nicht, wie es bei Euch geregelt ist, aber bei uns muss eine Bewerbung an die PDL gehen und diese entscheidet, wer gehen darf.