Ist Kündigung erlaubt?

percy

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Hallo,

Ich arbeite in einemPflegeheim. Bin zur Zeit wegen einem Bandscheibenprolaps arbeitsunfähig. Vor Kurzem habe ich mit meinem PDL gesprochen, in wie weit mich das Haus bei meinem Wiedereinstieg unterstützen würde. Er regte an, daß ich anfänglich dann überwiegend Bürokramm und die Versorgung leichter Bewohner übernehmen könnte. Doch nur vorübergehend. Lt meinem Arzt, darf ich aber nie wieder Bewohner der Pflegestufe III versorgen. Im Klartext: Der Arbeitgeber ist bereit mich nur kurzfristig zu unterstützen.Was ist dann? Ich befürchte, daß ich dann gekündigt werde,weil sie mich nicht richtig einsetzen können.Der Dienstplan läßt es einfach nicht zu.Dürfen sie das? Ist es rechtlich gesehen erlaubt? Ist es nicht so,daß ein Arbeitgeber,einem dann eine andere Aufgabe zuteilen muß? Eigentlich darf er mich wegen gesundheitlichen Gründen nicht kündigen, oder?

Was sagt ihr dazu? Wie sind Eure Erfahrungen?

Grüße
percy
 
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wundtussi

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Wenn es bei Euch eine Mitarbeitervertretung gibt, dann solltest Du diese schnell aufsuchen. Die werden Dir weiterhelfen.

Falls nicht, dann sprich mit Deinem Arbeitgeber, welche Möglichkeiten es gibt, Dich weiterhin im Betrieb zu beschäftigen. Ob evtl. auch eine Umschulungsmaßnahme für einen anderen Arbeitsplatz in Deiner Einrichtung in Frage kommt.

Wenn es keinen anderen geeigneten Arbeitsplatz gibt, dann kann das zu einem Problem werden.
 

neo57

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Hi,
grundsätzlich ist es ihm erlaubt Dir zu kündigen da Du die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringst.
Bei großen Einrichtungen (hier 1000 Mitarbeiter) ist es schon schwer Ersatzarbeitsplätze zu beschaffen, bei kleinen erst recht und wahrscheinlich gibt es bei Euch auch kein Betriebliches-Wiedereingliederungs-Management?

Hilfe gibt es aber auch von kompetenter Seite:

http://www.bar-frankfurt.de/Startseite.BAR

http://www.bar-frankfurt.de/upload/...ederung Krankenschwester Bandscheibenvorfall"

http://www.bgf-institut.de/altenpfl...g%20Krankenschwester%20Bandscheibenvorfall%22

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen!
 

percy

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Halllo ,

das Problem ist , daß wir ein ziemlich kleiner Betrieb sind von ca.120 Mitarbeitern . Wir haben keinen Betriebsrat oder Ähnliches .
Eine Umschulung finanziert mein Arbeitgeber nicht . Es ist auch schon eine Qualitätsbeauftragte sowie eine Hygienefachkraft vorhanden , d.h. selbst wenn ich mich dafür weiterbilden würde , wär kein Platz für mich vorhanden.
Selbst diese müssen neben ihrer Tätigkeit noch in der Pflege mitarbeiten .

Aber der Arbeitgeber darf mir keine Kündigung aussprechen solange ich noch arbeitsunfähig bin , oder ?
Doch es ist möglich , daß ich diese erhalte , wenn ich meine Arbeit wieder antrete , oder nicht ?
Ich hatte meinen Arbeitgeber den Vorschlag gemacht , mich um die Pflegeplanungen komplett zu kümmern . Wir sind gerade dabei alle Akten in das PC - Programm " OPAS " einzugeben . Und während einer Schicht ist es nicht zu schaffen , dieses noch nebenbei zu machen als PFK . Die meisten machen deswegen Überstunden oder kommen im Urlaub , um die Pflegeplanungen, Anamnesen und die restlichen Daten der Bewohner in den PC einzugeben. Dazu meinte mein Arbeitgeber ,daß es vorübergehend möglich sei , aber keine Stelle für die Zukunft . Also , so wirklich gibt es keine andere Tätigkeit in diesem Haus für mich , außer wie bis jetzt , in der Pflege .

LG
percy:cry1:
 

neo57

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Hi, ich noch einmal!
Krankheit ist nur unter besonderen Voraussetzungen ein Kündigungsgrund.
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn
dem Arbeitgeber nicht mehr zugemutet werden kann, die von der Krankheit
ausgehenden Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen (Störung des
Arbeitsablaufs, wirtschaftliche Belastung) noch länger hinzunehmen.
Hierbei muß für die Zukunft zu befürchten sein, daß eine Besserung nicht zu
erwarten ist. Eine Kündigung ist also nur zulässig, wenn auch zukünftig mit
erheblichen Beeinträchtigungen durch wiederholte oder lang andauernde
Krankheit zu rechnen ist.
Bei einer Kündigung wegen Krankheit ist zu beachten, daß vor der Kündigung
erst vergeblich ein sogenanntes betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
versucht werden muß. Gemeint ist dabei, daß der Arbeitgeber bei Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, mit dem Betriebsrat, bei Schwerbehinderten außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der Betroffenen eine Klärung durchführt über die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugtoder der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
(Gibt es bei Euch keinen Betriebsrat, hat der Dienstgeber ein Problem nicht Du.) Verschiedenste Maßnahmensind dabei denkbar: Arbeitszeitreduzierung, Umbau des Arbeitsplatzes oder auch eine Versetzung an eine andere Stelle.Eine staatliche Förderungz.B. durch die Integrationsämter kommt ebenfalls in Betracht.
(Siehe hierzu unter Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen - Aktuell )
Der betroffene Mitarbeiter kann seine Zustimmung verweigern, eine Mitwirkungspflicht ist nicht ausdrücklich vorgesehen.
Davon zu unterscheiden ist eine Kündigung während der Krankheit aus einem anderen Grund als der Krankheit selbst. Weit verbreitet, aber falsch ist die Auffassung, daß während der Krankheit eines Arbeitnehmers der Arbeitgeber nicht kündigen darf. Nur in Ausnahmefällen kann eine Kündigung während der Krankheit gegen Treu und Glauben verstoßen. Dies ist z.B. der Fall, wenn dem Arbeitgeber bekannt ist, daß der Arbeitnehmer sich für längere Zeit im Krankenhaus aufhält und seine Post nicht empfangen kann.

Ich würde sagen, wende Dich schnellstmöglich an deine PDL und an die Personalabteilung diese werden mit Dir den Weg über das BEM gehen müßen da dies inzwichen gesetzlich vorgeschrieben ist. Erkundige Dich auch unbedingt über dein Integrationsamt.

Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. :D
 

Elisabeth Dinse

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Ich habe eine Kollegin, die vom Dienst aus direkt auf dem OP Tisch landete wegen eines Bandscheibenvorfalls. Nach der Genesung hat sie wieder im Intensivbereich gearbeitet- ohne jegliche Einschränkungen. Allerdings hat sie sich sehr um eine rückenschonende Arbeitsweise bemüht... heute ist sie Kinästhetiktrainerin und arbeitet in der Altenpflege.

Was ich damit ausdrücken will: ein Bandscheibenvorfall muss nicht zwingend zur Aufgabe der patientennahen Pflege führen. Es scheint an dem: wie man arbeitet zu liegen.

Elisabeth
 
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percy

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Hallo Randy Andy ,

ich danke Dir sehr für Deine Infos . Habe mir das BEM angeschaut , dort ist auch eine Frage , ob ein Arbeitgeber das BEM einführen muß ,doch eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht .Es steht ledeglich drin , daß es sozialwidrig ist, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM ausgesprochen wird . Ich glaube , daß es ganz schwierig sein wird ,bei meiner Firma dieses durchzusetzen . Wie gesagt , einen Betriebsrat gibt es bei uns nicht , (den wird es auch nie geben , da die Arbeitnehmer , die es vor ein paar Jahren gewagt haben , einen BR zu gründen , wurden schnellstens aus der Firma verbannt , mit allen Mitteln ) , eine Schwerbehindertenvertretung oder Personalrat gibt es natürlich auch nicht . Dies wären aber laut Info die Leute , die ein Integrationsteam bilden sollten .
Na mal schauen , was ich erreichen kann . Werde probieren mich mit dem Integrationsamt in Verbindung zu setzen .

Ertsmal Super großes Danke Schön !! Habe gar nicht gewußt ,daß es solche Möglichkeiten gibt .

LG & Adieu !:D
percy
 

flexi

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Hallo zusammen,

könnt ihr mich mal aufklären, was ein BEM ist??

Danke euch!
 

Gego

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BEM := Betriebliches Eingliederungsmanagement
 

neo57

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Betriebliches Eingliederungsmanagement = BEM
Eine Chance für Arbeitgeber und Beschäftigte gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zur frühzeitigen Hilfestellung bei Krankheit oder nachlassender Leistungsfähigkeit von Beschäftigten.
Das Sozialgesetzbuch IX schreibt vor, dass ein Arbeitgeber, bei dem eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person klären muss, welche Möglichkeiten es gibt, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Dazu muss er ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen. (§ 84, SGB IX). :daumen:
 

percy

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Hey Randy Andy ,

ich noch mal ! Sag mal , weißt Du , ob dieses BEM so durchgeführt werden kann , daß ich als Arbeitnehmer praktisch eine neue Aufgabe dauerhaft bekomme ? Oder ist es eine Art vorübergehende Tätigkeit ? Könnte ich meinem Arbeitgeber selber etwas vorschlagen ? D.h. meinen Arbeitsplatz zu erhalten , aber in einer neuen Funktion ? Müsste dazu dann nicht ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden ? (Da sich mein Aufgabengebiet z.B. neu definieren würde ? ) . Andere Frage , wie sieht es eigentlich aus , wenn ich von der Krankenkasse aus eine Wiedereingliederung mit dem Hamburger Modell machen müsste ? Ist dann der Arbeitgeber sozusagen aus dem Schneider ? Oder muß er dann trotzdem noch das BEM einführen ???

LG:weissnix:
percy
 

neo57

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percy schrieb:
weißt Du , ob dieses BEM so durchgeführt werden kann , daß ich als Arbeitnehmer praktisch eine neue Aufgabe dauerhaft bekomme ? Oder ist es eine Art vorübergehende Tätigkeit ?
Grundsätzlich soll eine Lösung dabei heraus kommen die auf Dauer ist.:daumen:
percy schrieb:
Könnte ich meinem Arbeitgeber selber etwas vorschlagen ?
Absolut, Eigeninitiative ist immer gewünscht und hilft Kompromisse zu finden.:daumen:
percy schrieb:
D.h. meinen Arbeitsplatz zu erhalten , aber in einer neuen Funktion ? Müsste dazu dann nicht ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden ?
Ja!:daumen:
percy schrieb:
Andere Frage , wie sieht es eigentlich aus , wenn ich von der Krankenkasse aus eine Wiedereingliederung mit dem Hamburger Modell machen müsste ?
Das Hamburger Model ist mir unbekannt ich kenne nur ein Heidelberger sog. Berufsfindungsmodel in der Pflege.
percy schrieb:
Ist dann der Arbeitgeber sozusagen aus dem Schneider ? Oder muß er dann trotzdem noch das BEM einführen ???
Klares Jaein,
diese Hilfe der Krankenkasse ist eigentlich schon ein Teil BEM, wenn der Dienstgeber schlau ist hängt er sich dran.
Die Integrationsämter zahlen sogar Prämien wenn ein erfolgreiches BEM im Betrieb installiert wird.:thinker:

Zur Zeit geht diesen Weg ein relativ junger Kollege (33J., Intensivpfl.) der unter Burn out leidet, er hat unserer Dienstgeber um eine Freistellung gebeten und wird entweder sich zum Med. Dokumentationsassistenten oder zum Kaufmann im Gesundheitwesen ausbilden lassen (mit Hilfe des Integrationsamtes).
70-80% werden später auf dem Arbeitsmarkt sofort eine Stelle bekommen.
Sollte er merken das dies ihm nicht gefällt kann er nach dem Ablauf seiner Freistellung wieder in seinen alten Job, deshalb läßt er sich immer nur für ein 1/2 J. oder 3/4 Jahr freistellen.

Tschö mit ö
 

percy

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Hallo !

Danke für Deine Antworten !
Das Hamburger Modell ist eine Wiedereingliederung durch die Kassen , man erhält weiterhin Krankengeld und geht wieder arbeiten. Dies geschieht in Stufen . Erst sind es 4 Std. tgl . , dann muß man 6 Std arbeiten gehen und zum Schluß sind es 8 Std . Danach , wenn man das 8 Std . - Stadium durch hat ,soll man wieder normal arbeiten gehen , und erhält wieder Lohn.

Wie ist es denn eigentlich bei Deinem Kollegen . Bekommt er die Zusatzausbildung vom Arbeitgeber bezahlt ? Oder muß er es sich in der Zeit der Freistellung selber finanzieren ?
Was bedeutet eigentlich sich vom Arbeitgeber freistellen zu lassen ? (Ich weiß ,ich frage viel , aber mußte mich mit solchen Sachen halt nie auseinandersetzen ) .
Was ist in dieser Zeit ? Man ist also dort noch weiter angestellt , geht aber nicht arbeiten und erhält somit auch keinen Lohn ? Wovon lebt man in dieser Zeit ?

LG:nurse:
percy
 

neo57

Stammgast
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Hi,
das Hamburger Modell kenne ich nur unter dem Namen Wiedereingliederung.:thinker:
Was die Freistellung betrift so erhält der Mitarbeiter keine Vergütung, da er nicht arbeitet. Die Ausbildung finanzieren die Integrationsämter, denke ich. Aber ich werde Ihn fragen und dir dann genau antworten.:lol1:

So und jetzt gehe ich meinen ärtzlichen Chef in den Ruhestand verabschieden:trinken:
 

percy

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Hallo Randy Andy ,

Ich hoffe ja , daß ich dich nicht all zu sehr mit meinen Fragen nerve !
Ich danke Dir erstmal und warte auf die nächsten News von Dir !

LG
percy
 

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