Infusion anhängen?!

Knizka

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Hallo!

Wir haben jetzt in der Schule gelernt, dass man Infusionen als Schüler sowie examinierte Kraft nicht anhängen darf, lediglich Vorbereiten. Da dies zu den ärztlichen Tätigkeiten gehört und der Arzt es machen muss---
Wie habt ihr das gelernt? Ich mein in der Realität machen es doch meist die Schüöer bzw examinierte selbst--

Knizka
 
Hallo,

ich bin auch in der Ausbildung zur Krankenschwester. Wir dürfen die Infussionen anhängen, wenn wir die rechtlichen Hintergründe, deren Wirkung bzw. die Nebenwirkungen kennen.
Das einzige was wir nicht dürfen sind Blutkonserven anhängen und Zytostatika, dies sind in unserem Krankenhaus ärztliche Tätigkeiten.

Liebe Grüße Mandy:mryellow:
 
Hi Knizka,
das Anhängen von Infusionen ist eine ärztliche Tätigkeit, die delegierbar ist.
Das Anhängen von Blut und Zytostatika z.B. darf nicht delegiert werden.
Das müßte aber in der Schule genannt werden, ansonsten frag doch mal nach was delegiert werden darf und was nicht!
Ich glaube hier wurde darüber auch schon ausführlich diskutiert!:gruebel:

LG Tobias
 
Hi Tobias!

Ja das weiß ich , mit dem delegieren... hab leider kein Thread zu dem Thema gefunden...:-?
 
Ich habe es ebenso gelernt wie Mandy;

Zusätzlich: Die erste Antibiose muss ebenfalls der Arzt anhängen (Allergie/Beobachtung). In der Praxis sieht das natürlich leider anders aus.

Gruß, Emily
 
Der Theorie zufolge dürfen Pflegekräfte weder Konserven, Zytostatika sowie ( bin mir nicht sicher ob das immer nur hausintern ist ) die AB-Erstgabe anhängen.

Musste allerdings dann als exam. Kraft die Erfahrung machen, das es mit der Theorie sehr schnell essig sein kann, gerade auf Intensivstationen, v.a. was Antibiotika angeht, aber auch Konserven hab ich ( nach mehrfacher Kontrolle Konserve/Empfänger -> stimmt wirklich ) schon angehängt, v.a. in Situationen, in denen es mal schnelle gehen musste und nur ein Arzt da war - klar, hierbei übertrat ich meine Kompetenzen bei weitem, aber wenn mans genau betrachtet, wird mir wohl kaum etwas passieren.

Und betrachtet man mal, wie Ärzte mit AB-Erstgaben umgehen - nämlich rein ins Zimmer, angehängt, wieder raus - dann ist das sowieso eine Farce.
Und auch Konserven - es haben schon mehrfach Ärzte geschafft, EK's den falschen Pat zukommen zu lassen ( wie durch ein Wunder hatten die bis auf den Rhesusfaktor die gleiche BG ) - auch hier zeigt sich in meinem Augen, dass auch diese Regelung evtl. zu unserem Schutz dient, aber eigentlich - die EK's anordnen tut ja immer noch der Arzt - auch überholt ist.

Gruss Sven
 
Hi Leute!

Bei uns werden EK's immer vom Arzt angehängt, das lass ich auch nicht auf mich abschieben. Wir nehmen den Ärzten schon genug Arbeit ab und treten uns damit schon genug selbst in den *****! Das mit der ersten Antibiotika- Gabe ist ja auch so ne Sache, der Arzt hängt es bei uns zwar an, aber aus Erfahrung kann ich sagen, daß die meisten allergischen Reaktionen sowieso erst bei der zweiten Gabe auftreten.. Aber zumindest rechtlich ist man da aus dem Schneider..
Normale Infusionen dürfen bei uns auch Schüler anhängen, nachdem er/sie im Beisein einer examinierten Pflegekraft im Umgang mit Infusionen geschult und geprüft wurde!!!

MfG Frank


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Wenn sich nicht bald was ändert, dann bleibt das so!!! :verwirrt:
 
Hi Cystofix und hallo Frank,

auf ITS ist es mit Sicherheit was anderes, da werden schnell mal Dinge delegiert, die eigentlich nicht delegierbar sind:gruebel:!

Ich habe mal in der Theorie gelernt, daß man Blut nur in absoluten maximalen Krisensituationen wie z.B. Krieg o.ä. ungekreuzt geben darf. Als im Schockraum ein 18jähriger Motorradfahrer reanimiert wurde, war dieser "Krieg" eingetreten und der leitende OA schrie nur: "Blut drann egal was!" Und mit einem Level One sind die Konserven so schnell drinn, da weiß man am
Ende nicht: Auf welche Konserve hat er jetzt reagiert!!

Beim Polytrauma vor zwei Wochen (ein junger Mann hat den einzigen Mast weit und breit so getroffen hat, daß sein Auto in zwei Teile geteilt wurde) sind mit Sichheit von den 150 Blutkonserven nicht alle gekreuzt gewesen!:gruebel::gruebel:

D.h. passe Dich den Umständen so an, daß Du auf der trockenen Seite bist und alles wird gut!!!

LG Tobias
 
also bei uns ist es so, die schüler dürfen leer-infusionen (also ohne medikmentenzusätze) bei patienten anhängen, weil wir keine medikamente
i.v. verabreichen dürfen und es sonst ja machen würden, würden wir eine infusion mit novamin (als beispiel) anhängen. ist zwar alles ein wenig seltsam, denn ab dem tag, an dem man dann examiniert ist, darf man auf einmal so viele sachen machen, die man vorher als schüler nie gemacht hat. wo liegt da der sinn frag ich mich manchmal. als schüler hat man ja wenigstens noch zeit dinge vernünftig beigebracht zu kriegen... und als examinierte wird dann plötzlich von einem erwartet, dass man alles kann (naja, so in etwa)
 
Hallo Maniac,
danke für den Link zu dieser interessanten Darstellung.
Der Autor dort unterscheidet nach delegationsfähig, grds. (grundsätzlich) nicht delegationsfähig und nicht delegationsfähig. Grdsl. delegierbare Tätigkeiten sind dort nicht aufgezählt, hätte auch juristisch eine andere Bedeutung.
Delegationsfähig bedeutet sicher, wie du es auch gelesen hast, das man sich delegieren lassen darf, aber die Delegation nicht annehmen muss, insbesondere dann nicht, wenn man die Durchführungsverantwortung aus irgendwelchen Gründen (Fähigkeiten, Kenntnisse, Haftung etc.) nicht tragen kann oder will.
 
Emily The Strange schrieb:
Ich habe es ebenso gelernt wie Mandy;

Zusätzlich: Die erste Antibiose muss ebenfalls der Arzt anhängen (Allergie/Beobachtung). In der Praxis sieht das natürlich leider anders aus.

Gruß, Emily

Genau so habe ich es auch vor langer Zeit gelernt.
Aber frag mal in der Schule nach.
LG
Conny
 
Wie du schon sagst kommt grds. delegierbar nicht vor... Natürlich meinte ich grundsätzlich nicht delegierbar!

Und der Artikel sagt mit diesem grundsätzlich nicht delegierbar aus, dass i.v.Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen vom PP übernommen werden dürfen!
Übrigens auch "ZVK spülen" nach dieser Quelle...
Nur nochmal zur Klarstellung...


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Aber habe auch nochmal ne Frage dazu: Da hatte meine Freundin vorhin, topaktuell ne Diskussion zu - ohne von diesem Thema hier zu wissen :) Humanalbumin fällt nicht unter besondere Leitlinien oder? Wird nach "normaler" Infusion gehandhabt, also delegierbar, aber kein Muss für das PP ja?
Unter Blutprodukt dürfte dies doch nicht fallen oder meint ihr doch?
 
Hallo Maniac,

da es sich bei Humanalbumin um ein Plasmaderivat handelt, haben wir es also mit einem Produkt zu tun, welches aus Blut hergestellt wird. Meiner Meinung nach also ein Blutprodukt, welches vom Arzt zu verabreichen ist.

Gruß

Savannah
 
Also bei uns dürfen theoretisch keine Schüler Infusionen anhängen. Die schwestern dürfen das, lediglich wenn bei einem Pat. zu ersten mal eine Infusion gegeben wird, soll das ein Arzt übernehmen.
 
Wir lernen das wenn wir die Infusionen im Unterricht behandeln. Und auf den meisten Stationen dürfen die Schüler unter Aufsicht der Schwester die Infusionen ab-und anhängen. Manchmal auch selbstständig wenn die Schwestern den Schülern vertrauen das sie das gewissenhaft machen.
Aber das ist von Station zu Station und schwester zu schwester unterschiedlich.
 
Hallihallo.

EK hänge ich grundsätzlich nicht an.
Der von Tobias geschilderte Fall ist eine Extremsituation, in der ich noch nicht war, da ich noch nie im Schockraum gearbeitet habe. Bin auch auf eine solche Situation nicht wirklich scharf. Weiß nicht, wie ich reagieren würde, aber vermutlich würde ich DANN auch die EK transfundieren. Kommt aber auch drauf an, wie viele Akademiker im Schockraum zugegen sind.
Auf der ICU habe ich es bislang nicht gemacht und werde es auch nicht machen. In vital bedrohlichen Situationen ist der Mediziner ja auch dabei und kann es dann auch machen. In anderen Situationen mach ich es nicht, nur um 5 Minuten Zeit zu sparen. Ich weiß, dass es viele Kollegen machen, ... aber ich habe kein gesteigertes Interesse wegen dieser Tätigkeit hinter den schwedischen Gardinen zu landen, nur weil der/die Mediziner/in den Hintern nicht hochbekommt (wie es ja meist läuft).
Natürlich habe ich es schon oft erlebt, dass es mal schnell gehen musste, ... dann bin ich zum Stationsarzt hin, drücke ihm meinetwegen EK, Bedsidetest, Transfusionssystem usw in die Hand und dann verstehen sie den Wink meistens :wink1:
 
hi
bei uns habe ich noch nie gesehen dass ein arzt die infusionen anhängt. sie haben die aufgabe an die pflegekräfte delegiert. wir schüler dürfen sie anhängen, anfangs unter aufsicht, nachher auch alleine. blutkonserven und zytostytika sind wirklich aufgaben des arztes die nicht delegierbar sind
 

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