Infektionenschutzbelehrung?

spacyy

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Hallo zusammen :D

Ich habe jetzt kurzfristig doch noch eine zusage bekommen (ausbildung zur krankenschwester*freu*gggg

Ich stand nämlich vorher auf einer warteliste und es ist jemand abgesprungen glück für mich*ggg

Naja meine frage nun wir haben da so einen zettel mitbekommen was wir alles noch einreichen müssen usw:
Darauf steht auch das ich zum gesundheitsamt muß usw.-..Aber nicht wegen einer untersuchung sondern wegen einer INFEKTIONENSCHUTZBELEHRUNG nach§ 43 oder so-Am telefon sagte man mir das es ca, 1 stunde dauern würde.
Jetzt kom ich zum punkt:
Was ist das?
Was wird dort alles besprochen?Wird mir da was über spritzen erzählt?Hmm*grübbel*Wäre schon wenn mir jemand anwtorten könnte schönen tag nadinchen :D
 
Hi spacyy,
mich wundert schon, das du da hin musst, den die Regelung betrifft schon eine andere Personengruppe als die Krankenpflege.
aber lies selbst:
§§ 42 und 43 im Infektionsschutzgesetz
*(Defekter) Link entfernt*
*(Defekter) Link entfernt*
hast du beim Absender des Briefes Rückfrage gehalten?? Vielleicht hat da jemand vergessen, was durchzustreichen, was für dich nicht gilt???
 
Danke für die antwort aber eine frage hab ich noch..


was ist den daran jetzt so ungewöhnlich ?Warum wundert es dich das ich dort hin muß? :D

Über eine antwort würde ich mich natürlich wieder sehr freuen
mFg spacyy
 
Davon hab ich auch noch nicht gehört. Normal ist ein Gesundheitszeugnis welches du einreichen mußt. Aber Infektionsschutzbelehrung :? . Wie Flexi schon sagte betrifft das normalerweise andere Berufsgruppen.
 
hi spacci,

weil du eigentlich als Krankenpflegeschülerin nicht zu der betroffenen Personengruppe gehörst.
Oder bist du beschäftigt
§ 42 IfSG
a) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder
b) in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

Frag doch bei der INFEKTIONSSCHUTZBELEHRUNG mal nach und berichte wieder...
 
Belehrung

Hi Leute!Fange zum 1. 10. 05 auch ne Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger an und habe die Belehrung auch mitmachen müssen! Ist wohl Pflicht weil man mit Infektiösem Material zu tun hat und ja schließlich irgendwann in der
Schicht gegebenenfalls auch Essen verteilen muss!
Dauerte insgesamt nur ne Stunde circa und kostet 26 Euronen.
Die Hauptaussage ist eigentlich: Hände waschen ,waschen und nochmals waschen. :) Ist schließlich wichtig denn keiner von uns will angesteckt werden und natürlich auch nicht anstecken.Sonst hätten w ir ja auchden Beruf verfehlt.
MfG,
Björn
 
Ja, ich musste den Schund auch mitmachen und hab ehrlich gedacht, ich wär im falschen Film.

Die ham da wirklich nur einen Film reingeschoben, da gings um Fleischverarbeitung und sowas und am Ende wurde ein billiger Testbogen verteilt, wo man die richtigen Antworten ankreuzen sollte. Ich war schockiert, für 27€ so ein Auftritt. Sowas sollte einem jedenfalls zur Hälfte vom zukünftigen Arbeitgeber erstattet werden, das sind derbe Kosten für son blöden Stempel und schlauer als vorher war ich auch hinterher nicht.

Die meinten dann noch, man müsse diese Prozedur alle Jahre mal wiederholen, sone Belehrung, um immer einen gültigen Infektionsschutzausweis zu haben.

Ist ja auch in Ordnung, dass sie uns darüber aufklären, wenn wir in unserem Beruf Nahrung zubereiten und austeilen...aber die Kosten für den Wisch rechtfertigt das noch lange nicht.
 
Hallo ich arbeite bei einer ambulanten intensivpflege und wir mussten uns alle vor kurzem diese unsinnige Belehrung rein ziehen. Unser Arbeitgeber meinte das wäre jetzt neu und müsste sein. Wobei wir uns die ganze Stunde gefragt haben wieso wir hier sitzen weils nur um das zubereitende Gewerbe ging. Also eigentlich absoluter Blödsinn. Und das fuer 25.50€ :motzen:
 
hallo, vivantes verlangt es auch von den azubis in spe.
und ich habe sie letztes jahr ebenfalls einreichen müssen für ein pflegepraktikum im altenheim.

war auch erst verdutzt. zu studentenzeiten habe ich mal in einem imbiss gejobbt und diese belehrung schon mal mitmachen müssen. für solche leute sind die belehrungen eigentlich auch konzipiert. damals wie letztes jahr saß ich dort zwischen lauter mc doof-aushilfen und küchenhilfen mit mageren deutschkenntnissen und wir mussten uns anhören, bei welchen temepraturen fleisch und käse gelagert werden sollen und dass wir uns immer schön die hände waschen sollen bzw. dass wir mit gelber haut keinesfalls zur arbeit dürfen. :knockin:
 
Ich denke, der Knackpunkt ist das Stichwort "Gemeinschaftsverpflegung". Und in Krankenhäusern ist definitiv Gemeinschaftsverpflegung anzunehmen. Die Belehrung ist danach jährlich zu wiederholen - kann man dann aber auch kostenneutral auch gegenseitig machen.


Notiz am Rande: Falls jemand von Euch Kinder im Kindergarten hat, fragt mal dort nach ob die Erzieherinnen auch alle so eine Bescheinigung haben (geben ja auch die warme Mittagsverpflegung aus). Kitas mit Verpflegung gelten auch ausdrücklich als Gemeinschaftsverpflegung und meiner Erfahrung nach sind die erwähnten Belehrungen dort meistens noch Mangelware.


Man merkt, dass ich aktuell QM in Kitas mache ne?? :wink:
 
Ich denke, der Knackpunkt ist das Stichwort "Gemeinschaftsverpflegung". Und in Krankenhäusern ist definitiv Gemeinschaftsverpflegung anzunehmen. Die Belehrung ist danach jährlich zu wiederholen - kann man dann aber auch kostenneutral auch gegenseitig machen.


Notiz am Rande: Falls jemand von Euch Kinder im Kindergarten hat, fragt mal dort nach ob die Erzieherinnen auch alle so eine Bescheinigung haben (geben ja auch die warme Mittagsverpflegung aus). Kitas mit Verpflegung gelten auch ausdrücklich als Gemeinschaftsverpflegung und meiner Erfahrung nach sind die erwähnten Belehrungen dort meistens noch Mangelware.


Man merkt, dass ich aktuell QM in Kitas mache ne?? :wink:

hallo nutella woman,

also ich habe die belehrung beim gesundheitsamt in münster gemacht und dort wurde mir gesagt, dass die belehrung ewig gültig sei, auch wenn die einrichtungen was anderes sagen. meine 5 jahre alte belehrungsbescheinigung wurde nämlich vom altenheim nicht akzeptiert. beim gesundheitsamt meinten sie zu mir, das ginge aber nicht usw. . ich musste sie praktisch überreden, dass ich für 20 euro noch mal das ganze mitmachen darf. tja, was soll ich denn machen.

klar, hat man im altenheim zb damit zu tun, essen anzureichen. man wirschaftet aber nicht in der küche herum, in dem sinne, dass man speisen verräumt. dafür gibt es in jedem wohnbereich eine hauswirtschaftliche kraft, die sich darum kümmert. im kindergarten sicher achon sinnvoller, weil die erzieherinnen ja mädchen für alles sind..oder seh ich das falhach? meine kiga-zeit liegt achon zu lange zurück. :engel:

arbeitest du als hygienefachkraft im kiga, geht das? bist du ausgebildete krankenschwester oder krankenpflegerin? find ich ja sehr ungewöhnlich, in welche nische du da geraten bist. aber interessant.