In welchem Haus wurde bereits angeordnet, dass ab dem 1. Tag eine AU vorgelegt werden muss?

DAMA1

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20 J. exam. Krankenschwester mit Abitur; PDL; Pflegemanagement (FH/B.A.)
Akt. Einsatzbereich
stationäre Pflege
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Pflegedienstleitung
Wer hat bereits Erfahrung sammeln müssen oder dürfen, wenn der Arbeitgeber von einzelnen Mitarbeitern ab dem 1. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss?
Gibt es damit negative oder positive Erfahrungswerte zur Krankheitsquote oder gar sonstige Reaktionen bei Mitarbeitern.

Bei uns regten jetzt Mitarbeiter innerhalb einer Mitarbeiterveranstaltung selbst dieses an, um bestimmte Mitarbeiter zu reglementieren, bzw. zu sanktionieren.

Selbst stehe ich dem Ansinnen etwas skeptisch gegenüber, muss/sollte aber den Mitarbeitern hierzu eine Antwort geben, ob solche personenbezogene Reglementierung einen Sinn ergibt.

Hierzu interessiert mich jeder Meinung und jedes Argument.
 
Bei häufigen Erkrankungen vor / nach Wochenende oder freien Tagen bzw. Urlaub kann das schon Sinn machen. Außer der Betreffende Kollege hat einen Arzt, der wegen jeder Kleinigkeit eine AU ausstellt (oder schlimmstenfalls auf Wunsch...)
Für alle Mitarbeiter solch eine Regelung zu verhängen, mag bestimmt nicht immer die beste Lösung sein - aber wenn das Team als Ganzes diesen Vorschlag macht, würde ich eine "Probezeit" von vielleicht 3-6 Monaten machen und danach mit dem Team weitersehen, ob sich die Situation zum positiven verändert hat.
Berichte doch mal!

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Erst mal nein, kenne das persönlich nicht, auch nicht aus dem Umfeld.
Mich irritiert die Anregung durch die MA - sollte da nicht der AG, über die SL bzw. deren Vorgesetzte informiert werden um einen im Haus üblichen Weg einschlagen, Gespräch führen, dann entscheiden?
Als Einzelfallentscheidung bei überzeugendem/ dringlichem Verdacht auf missbräuchliche Krankmeldung darf der AG, ohne Begründung diese Maßnahme durchführen. So hat das LAG Köln 2011 entschieden. Somit rein rechtlich - o.k., aber ein sehr sensibler Umgang erscheint mir sehr wichtig.
Ärztliches Attest ab dem ersten Arbeitstag - Magazin Arbeitsrecht
Darf der AG dann (bei Verdacht auf gehäufte missbräuchliche Krankmeldung) aber nicht beim MDK ein Gutachten in Auftrag geben - in der normalen AU steht ja keine Diagnose drin? Auch bei so kurzen Krankmeldungen, wo keine AU benötigt wird?
In einer größeren Runde (alle oder Leitungsbesprechung?) für die anderen ersichtlich und erkennbar haben sich einzelne MA zu erkennen gegeben, stehen sie dazu?
Deswegen die andere Überlegung..wär es nicht sinnvoll mit den MA, die das vereinzelt fordern ein vertrauliches Gespräch zu führen und sich dann, nach gründlicher Vorabinformation (Krankheitshäufigkeit dürft ja bekannt sein) an den/ die Mitarbeiter zu wenden, damit man auch die Ursachen angehen kann, wenn möglich? Oder festzustellen - so ist das eigentlich nicht, subjektives empfinden - könnt ja sein.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, ist dies nur meine Ansicht, die selbstverständlich subjektiv ist.
Der unten eingefügte Thread stimmt mich aktuell doch nachdenklich und auch traurig. Einmal was Beschuldigungen anbelangt, aber auch die dort genannte Voreingenommenheit des Vorgesetzten, trotz berechtigter AU.
http://www.krankenschwester.de/forum/talk-talk-talk/37962-falsche-beschuldigungen-tun.html
 
In "meinem" Haus wird bei jeder Krankmeldung ohne AU von den Vorgesetzten gesagt: ja, ja, ein Tag zum Ausruhen.
Deshalb gehe ich immer zum Arzt, wenn ich mich arbeitsunfähig fühle.
Der Nachteil für den AG - ich bleibe meistens länger der Arbeit fern als ohne AU. Aber es ist meine Reaktion auf die pemanenten Unterstellungen.
So wie ich denkt die Mehrzahl meiner KollegInnen und handeln auch so - ohne das der AG es verlangt.
Ich kenne keinen Hausarzt der GefälligkeitsAUs ausstellt - leider? Glücklicherweise?

PS: "Angedroht" wurde die Pflicht zur AU ab 1. Krankheitstag schon des öfteren - aber nie realisiert
 
Bei uns ist das ganz normaler Usus, da wir am Umlageverfahren U1 teilnehmen und dafür die Krankheit der Arbeitnehmer nachgewiesen werden muß. Das geht nur mit AU.

Was bedeutet U1 Umlage: Umlage U1

Wir bekommen von der jeweiligen Krankenkasse bei Krankheit einen Teil der Lohnkosten zurück.


Das ist fest etabliert und macht auch keinen Unmut.
 
bei uns ist das so wenn schüler auffallend oft fehlen bzw schon mehrere fehlzeitengespräche hatten. die müssen dann ab dem 1. tag eine bescheinigung bringen
 
Ich bin nun schon sehr lange in der Pflege tätig und ich kenne es nicht anders, dass bereits ab dem 1. Tag der AU eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden musste.
 
Bei uns ist es so, dass weiterhin am 3. Tag eine AU vorliegen muss, wenn ein MA aufällig oft an bestimmten Tagen krank ist, muss dieser gleich am ersten Tag eine AU bringen, das kommt aber nicht so oft vor.
 
Als wir so etwas mal in begründeten Ausnahmefällen (!) mal gemacht haben, sind wir folgendermaßen vorgegangen. Wir haben die Dienstpläne von 3 Jahren kontrolliert und eine Statistik über Fehltage gemacht. Das allein hatte schon ein überraschendes Ergebnis! Wir haben dabei festgestellt, daß die gefühlte Anzahl von Krankheitstagen einzelner MA manchmal höher ist als die tatsächliche. Bei dem einzigen Mitarbeiter, der dann immer am Montag, Freitag oder vor und nach geplantem Frei "krank" wurde, haben wir auf arbeitsrechtlicher Basis für eine befristete Zeit eine AU ab dem 1. Tag verlangt. Wir haben alles sehr transparent gehandhabt, denn wenn der Mitarbeiter selber sieht, wie seine Krankheitstage so lagen, wird so manche Diskussion nicht geführt, die sonst wohl geführt worden wäre...
Und hier der rechtliche Hintergrund:
"Auf Verlangen müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Zu dem Urteil kommen die Richter des Bundesarbeitsgerichts Erfurt in einer Entscheidung vom 14. November 2012 (Aktenzeichen 5 AZR 886/11). Der Arbeitgeber müsse auch nicht begründen, warum er so früh auf die Vorlage eines Attests besteht. Die obersten deutschen Arbeitsrichter haben entschieden, dass es vielmehr eine Ermessenssache sei, dies auch ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen."

Quelle: AU ab 1 Tag 3 Arbeitsrecht Forum 123recht.net
 
Ja gibts, hat unser AG für zwei Jahre eingeführt.
Da wuden zwar die Kurzerkrankungen weniger - Statistisch - dafür wurde die Erkrankungszeit insgesamt länger und mehr.
Jetzt hat er es wieder Abgeschafft bringt unterm Strich zumindest großflächig nix.

Wenn ich schon zum Arzt muss, dann lasse ich mich nicht nur einen oder zwei Tage krank schreiben, dann mache ich halt die Woche voll.

Der AG vertraut mir nicht... ja dann.

Überleg dir genau was dahinter steckt und lass dich nicht Instrumentalisieren.

In Einzelfällen, kann das schon mal eine erzieherische Maßnahme sein - aber...

Sowas bespricht man auch nicht mit den MA sondern mit der GF.

Wenn die MA das fordern, liegt da was beim Führungsstil im Argen?
 
Ich denke eher, sie vermuten Krankmachen dahinter und wollen sicher sein, daß ein andauernd Kranker auch wirklich krank ist! Dafür nehmen sie sogar in Kauf, daß sie selber auch zum Arzt gehen müssen! Vielleicht haben sie auch noch gar nicht so weit vorgedacht.
 
Es ging ja auch um Anordnung im Einzelfall. Das betrifft die fordernden Mitarbeiter also vermutlich nicht...


Zur Frage: Wir haben es bisher auch nur bei ein paar Schülern gemacht.

In der Vergangenheit weiß ich es nur von einem Mitarbeiter...
 
ich finds in Ordnung, wenn es sein muß. Einspringen noch eine Minute vor Dienstbeginn ist nicht so prickelnd...
 
Bei uns gibt´s die Regelung in Einzelfällen. In der Regel sind es auch Azubis, die auffällig im Fehlzeitenverhalten sind..
Ich halte eigentlich nicht so viel davon, da es auch meiner Meinung nach eher zu längeren Krankschreibungen führt, wenngleich auch mit längeren Intervallen dazwischen. Am Ende gibt sich das nichts, außer daß man MA und Generalverdacht stellt (das zum Thema: Anwendung für alle.)
 
Bei solchen Kollegen brauchst keine Feinde mehr. Wie sagt der Volksmund so schön: Was ich denk und selber tu, das trau ich meinem nächsten zu. Ob die eifrigen Kollegen dies auch bedacht haben bei ihrer Forderung?

Elisabeth
 
Das sehe ich nicht so, Elisabeth. Ich denke eher, daß aus solchen Gedanken eher die pure Verzweiflung spricht! Man scheint sich keinen Rat mehr zu wissen.
 
Häufige Kurzkrankschreibungen haben ihre Ursachen. Ich würde es als Verzweiflungstat des Körpers der Betroffenen sehen, der sich mit somatischen Symptomen gegen die permanente Überlastung wehrt. Net jeder steckt die Belastung so "leicht" weg wie so mancher Kollege.

Elisabeth
 
Mir ist in 30 Jahren kein einziger Kollege begegnet, der faulkrank war. Vielleicht kann ich es mir deshalb net vorstellen, dass es so etwas gibt.

Elisabeth
 
Da hast Du aber Glück gehabt, denn so etwas soll es durchaus geben! Und nicht nur in unserem Berufszweig.
 

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