Hygiene Dauerinfusionen

guebue

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24.01.2004
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Hallo Kollegen,

habe vor längerer Zeit gelesen, dass eine Krankenschwester verurteilt wurde, weil Sie eine Dauerinfusion (Kurzinfusion, Perfusor, ...) angehängt hat, die länger als eine Stunde vorgerichtet war (bei dem Pat. kam es zu einer Infektion). Leider kann ich das Urteil nicht mehr finden, könnt Ihr mir helfen?

MfG guebue
 
Hi, was willst du denn jetzt genau wissen? Suchst du das Urteil, oder möchtest du wissen, wielange eine Infusion vorgerichtet sein darf!!! Aber das hast du ja schon geschrieben: 1 Stunde!!! Also, naja wat denn nu?
 
Quelle: *(Defekter) Link entfernt*
(BGH, Urteil vom 3.11.1981, VersR 1982, Seite 161ff):
Wegen Verdachts auf Hyperkalzämie sollte bei einer Patientin ein sog Kyle-Test durchgeführt werden, wozu dem Patienten durch eine Infusion calcium gluconicum in Lävuloselösung verabreicht wird. Gegen 21 Uhr legte der Arzt die Infusion an, welche vor mehr als einer Stunde durch eine Krankenschwester vorbereitet worden war, die um 20 Uhr Dienstschluss hatte. Später traten bei der Patientin Schüttelfrost und hohes Fieber sowie Beklemmungs- und Schmerzbeschwerden in Magen, Brust und Rücken auf. Der Kyle-Test wurde abgebrochen und die Patientin, die einen septischen Schock erlitten hatte, intensiv ärztlich versorgt. Ursache für den septischen Schock war eine Verunreinigung der Infusionslösung durch Bacillus enterobacter aerogenes Das Gericht entschied hier, die Infusionslösung dürfe, gerade, um eine für den Patienten gefährliche Bildung von Bakterien in ihr zu vermeiden, äusserstens eine knappe Stunde vor der Applikation angesetzt werden (BGH, VersR 1982, Seite 162).
In der viel zu frühen Vorbereitung der Lösung durch die Krankenschwester sieht das Gericht einen erheblichen und leichtfertigen Verstoss gegen die ärztlichen Sorgfaltspflichten, der geeignet gewesen sei, die septische Schädigung der Patientin herbeizuführen (BGH, VersR 1992, Seite 162). Die zuständigen Ärzte und das nichtärztliche Hilfspersonal hätten wichtige und selbstverständliche Grundregeln für die Sterilhaltung der Infusionslösung nicht nur unbeachtet gelassen, deren Beachtung vielmehr noch durch die getroffene Arbeitsverteilung geradezu unmöglich gemacht haben. Eine ärztliche Kontrolle über den Zeitpunkt der Vorbereitung der Lösung habe offensichtlich gefehlt.
 
Hallo, habe das Urteil gesucht. Danke für die Quelle flexi!!! Grüße guebue
 
Interessantes Urteil!
Hier in NL gibt der Apotheker in dem Zubereitungsprotokoll für die jeweilige Infusion individuell an, wie lang die Lösung haltbar ist und unter welchen Voraussetzungen, z.B. bei welcher Umgebungstemperatur, mit oder ohne Lichteinfall etc.. All dies unter der Voraussetzung, daß laut Protokoll und somit unter sterilen Bedingungen gearbeitet wurde. Dies müssen wir uns immer wieder auf dem Etikett der Infusion durch eine andere examinierte Kraft kontrollieren und mit Datum und exakter Zeit abzeichnen lassen. Passiert dennoch etwas, haftet der Apotheker.
 
Hallo Torenpad, was für Infusionen schicken Euch denn Eure Apotheker? Vorgerichtete Antibiose? Chemo? Perfusoren? Kommen die Infusionen schon mit Infusionsbesteck?

Mir ging es vor allem um Perfusoren, welche von mir selbst "zubereitet" werden und wie lange ich diese vorher aufziehen darf? Sogenannte "Kurzinfusionen" (Antibiose etc.) richte ich und hänge diese dann eh noch "warm" an.

guebue
 
Hallo!
Die Apotheker schicken uns nur die Grundstoffe. Infusionen und Medikamente. Wir bereiten alles zu, aber nach den vom Apotheker aufgestellten Protokollen. Bei uns ist ALLES protokolliert. Und wenn wir bei der Infusionsbereitung nach Protokoll arbeiten, ist dies steril.
Wir bereiten die Infusionslösung vor.
Auf dem Etikett tragen wir folgendes ein:
Zugefügtes Medikament
Menge
Lösungsmittel
Menge
Trägerstoff
Menge
Name des Zubereiters mit Unterschrift
Name der kontrollierenden KollegIn mit Unterschrift
Name des Patienten
Zimmernummer
Datum und Uhrzeit der Zubereitung
Dann kommt das Medikament rein.
Dann wird das Etikett aufgeklebt.
Und dann gehen wir gemeinsam zum Patienten, hängen die Infusion an und stellen die Dosis pro Zeiteinheit ein.
Dies wird auf dem Infusionsbogen notiert und wiederum von zwei examinierten abgezeichnet.
So geht das hier. Absolut sicher. Finde ich jedenfalls.
 
Hallo Torenpad,

und da wird von uns Deutschen behauptet das wir Dokumentationsgeil wären.
Aber mal Scherz bei Seite, wenn 3 Pflegepersonen bei einer Infusionszubereitung beschäftigt sind, muss die Personalbesetzung aber genial sein. " Mal neidisch guckt"

bis denne
Frank
 
Sag mal Torenpad, wird das bei euch bei jeder Infusion gemacht, oder nur bei Mischungen? Sprich Antibiose o. ähnliches!!! Müsst ihr ne 1000er isotonische Lösung auch so dokumentieren? ( Sprich Ringerlactat, NaCl 0,9% etc )
 
Hallo Bäumli!
Bei einer Blanco-Infusion muß nur jemand examiniertes das Anhängen mit abzeichnen auf dem Infusionsbogen. Auch bei 1000 ml isotonischer Kochsalzlösung, die beim falschen Patienten zur falschen Zeit oder in der falschen Geschwindigkeit ebenso lebensgefährlich sein kann wie etwa Sauerstoffgabe oder ein fälschlich zugefügtes Medikament oder Medikamente mit Wechselwirkungen etc.

Ich kann mir den Grund Deiner Frage vorstellen: der Gedanke "Ist das nicht zuviel des Guten?!" Und als ich hierher kam dachte ich ebenso.

Inzwischen genieße ich von der Sicherheit, die mir durch diese Protokolle und die Kontrollen gegeben wird.
 
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