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[14.10.2004]
Homöopathie: Diplom als Zeichen qualifizierter Ausbildung
BONN. Ein „Homöopathie-Diplom“ als Zeichen für die gute Qualität der Ausbildung hat der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) geschaffen. Es wird für sechs Kurse von je 40 Stunden und zusätzlich 300 Stunden Fallseminare über den Verein vergeben. Nach Auskunft des DZVhÄ ist das Diplom auch ein politisches Zeichen in Richtung Bundesärztekammer, die eine Schmalspurweiterbildung beschlossen habe.
Ärztinnen und Ärzte, welche die Zusatzbezeichnung Homöopathie vor 1993 erworben haben, können das Diplom beantragen, wenn sie 100 Stunden Weiterbildung in Seminaren zur Einzelmittelhomöopathie innerhalb der vergangenen zehn Jahre nachweisen können und in der Praxis überwiegend Einzelmittel verordnen.
Außerdem erhalten alle Ärztinnen und Ärzte das Diplom, wenn die Weiterbildung zwischen 1993 und 2003 in Kursen und Fallseminaren des DZVhÄ absolviert wurden.
Wer die Zusatzbezeichnung nach der neuen Weiterbildungsordnung (vier Kurse zu je 40 Stunden und 100 Stunden Fallseminare) erwirbt, muss die Grundausbildung durch zwei weitere Kurse von je 40 Stunden sowie zusätzlich 200 Stunden Fallseminare und Supervision ergänzen. /hil
Links zum Thema: http://www.homoeopathie-welt.de/
Quelle: www.aerzteblatt.de
Homöopathie: Diplom als Zeichen qualifizierter Ausbildung
BONN. Ein „Homöopathie-Diplom“ als Zeichen für die gute Qualität der Ausbildung hat der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) geschaffen. Es wird für sechs Kurse von je 40 Stunden und zusätzlich 300 Stunden Fallseminare über den Verein vergeben. Nach Auskunft des DZVhÄ ist das Diplom auch ein politisches Zeichen in Richtung Bundesärztekammer, die eine Schmalspurweiterbildung beschlossen habe.
Ärztinnen und Ärzte, welche die Zusatzbezeichnung Homöopathie vor 1993 erworben haben, können das Diplom beantragen, wenn sie 100 Stunden Weiterbildung in Seminaren zur Einzelmittelhomöopathie innerhalb der vergangenen zehn Jahre nachweisen können und in der Praxis überwiegend Einzelmittel verordnen.
Außerdem erhalten alle Ärztinnen und Ärzte das Diplom, wenn die Weiterbildung zwischen 1993 und 2003 in Kursen und Fallseminaren des DZVhÄ absolviert wurden.
Wer die Zusatzbezeichnung nach der neuen Weiterbildungsordnung (vier Kurse zu je 40 Stunden und 100 Stunden Fallseminare) erwirbt, muss die Grundausbildung durch zwei weitere Kurse von je 40 Stunden sowie zusätzlich 200 Stunden Fallseminare und Supervision ergänzen. /hil
Links zum Thema: http://www.homoeopathie-welt.de/
Quelle: www.aerzteblatt.de