Hepatitis C = Berufsverbot?

Claire

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25.03.2003
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254
Ort
Aachen
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Hospiz + intensive Langzeitpflege
Funktion
Praxisanleiterin, Dokumentationsasistentin
Hep C = Berufsverbot?

Hallo alle zusammen,

habe da mal eine Frage! Wenn jemand an einer chronischen Hep C leidet, ist er dann verpflichtet dies dem Arbeitgeber zu melden? Und wenn ja, was "droht" ihm dann? Evtl. sogar Berufsverbot?

Es geht um eine Mutter auf unserer Station (ich arbeite im Moment in der Pädiatrie) die an einer chronischen Hep C erkrankt ist, und seit Anfang des Jahres eine Ausbildung zur Altenpflegehelferin macht.
Ich habe mich heute mit ihr darüber unterhalten, wusste aber leider auch keine passende Antwort darauf. Habe ein bischen gegooglt, aber auch da nicht wirklich aussagekräftige Infos gefunden.

Darf sie diesen Beruf mit so einer Erkrankung überhaupt ausüben? Oder muss sich sich einfach nur an gesteigerte Hygieneregeln halten? Oder ist es vieleicht noch ganz anders?

Es wäre toll wenn mir dazu jemand ein paar Dinge schreiben könnte.

Lieben Dank, Gruss,

Claire
 
Claire schrieb:
habe da mal eine Frage! Wenn jemand an einer chronischen Hep C leidet, ist er dann verpflichtet dies dem Arbeitgeber zu melden? Und wenn ja, was "droht" ihm dann? Evtl. sogar Berufsverbot?
Hallo Claire,
Ja, es besteht sogar aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine Mitteilungspflicht. Für bestimmte medizinische Berufsgruppen kann daraus ein Berufsverbot resultieren.
Maßgebliche Stellungnahmen findest du hier:
Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 4•2004
und
Empfehlungen zur Verhütung der nosokomialen Übertragung von HBV, HCV und HIV durch infiziertes Personal im Gesundheitswesen

Das zweite ist zwar vom Landesgesundheitsamt Niedersachsen zusammengestellt, ist aber in der Aussage identisch.

Claire schrieb:
Darf sie diesen Beruf mit so einer Erkrankung überhaupt ausüben? Oder muss sich sich einfach nur an gesteigerte Hygieneregeln halten?
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen führt eine APHwohl kaum eine "übertragungsträchtige" Tätigkeit durch. Trotzdem ist es aufgrund des IFSG notwendig, mit dem Betriebsarzt und auch dem Amtsarzt entsprechende Absprachen zu treffen. Ich sehe es für die APH absolut optimistisch.
 
Hallo Flexi,


vielen lieben Dank für Deine Antwort. Leider ist die Mutter schon wieder weg gewesen bevor ich sie gesehen habe, aber auch so finde ich es ganz interessant zu wissen.

Lieber Gruss,

Claire
 

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