Habe ich ein Recht auf Fort- und Weiterbildung?

Sanischwester

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Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und habe mal eine kleine Frage an euch alle.
Ich bin exam. KS und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Pflege arbeiten.
Jetzt hab ich das Glück, daß ich in einem Sanitätshaus arbeiten kann.
In meinem Arbeitsvertrag steht auch die Berufsbezeichnung Krankenschwester. Jetzt zu meiner Frage.
Ich würde gerne weiterhin Fortbildungen besuchen. Muß mein Chef mir das gestatten? Als ich das letzte Mal zu ihm hin bin und für 3 Wochen später um 1 Tag urlaub gebeten habe da ich eine Fortbildungsveranstaltung besuchen möchte, hat er abgelehnt mit der Begründung, daß es reicht was ich weiß und wenn ich unbedingt mehr lernen will, dann darf ich mich nicht von ihm erwischen lassen.
Habe ich nicht sogar die Pflicht, mich auf neuestem Stand zu halten auch wenn ich ich nicht mehr direkt in der Pflege arbeite? Ich gebe schließlich auch Pflegekurse für pflegende Angehörige und Pflegeschüler!

Jetzt schon Danke für die Antwort.
Nadine
 

traumfänger

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Hallo,

ich arbeite in der amb. Pflege und muß mindestens 9 Stunden Fortbildung im Jahr vorweisen, die ich auch von meinem Arbeitgeber bezahlt bekomme, alles was darüber hinaus geht, muß ich selber bezahlen. Ich denke jeder soll und muß sich Fortbildung, um auf den neusten Stand zu sein.

Gruß
 

Sanischwester

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Schon klar. Du arbeitest ja in der Pflege. Aber ich "nur" im Verkauf von Pflegehilfsmitteln. Würde aber trotzdem gerne Fortbildungen besuchen. Mach ich ja in meiner Freizeit und auf eigene Kosten. Darf mein Chef mir das verbieten oder MUSS er mir das sogar gestatten?
Gibt es nicht auch ein Gesetz das besagt, daß ich mich auf dem neuesten Stand halten muß, egal was für ein Bereich?
 

-yvo-

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Warum sollte Dir ein Chef das verbieten dürfen, in deiner Freizeit?
Das würde meiner Meinung nach zu weit gehen.
Ich versteh nur nicht was er dagegen hat, er profitiert ja von Deinem Wissen.
 

msoltau

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Da platzt mir fast die Hutschnur. 8O
Wie kann denn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Fortbildungen verbieten?

1. Kannst du in deiner Freizeit machen was du willst.
2. Wie schon erwähnt profitiert er ja von deinem Wissen. Wenn du zum Beispiel für die Wundversorgung in dem Sanitätshaus zuständig bist, soltest du dich besser öfter fortbilden, schließlich gibt es auch ständig neue Produkte und es ändert sich eh soviel in kurzer Zeit.
3. Hast du ihn mal direkt drauf angesprochen warum er was dagegen hat?

lieben Gruß
Maja
 

Sanischwester

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Klar hab ich ihn darauf angesprochen.
Er sagt, er hat schlechte Erfahrungen mit anderen Mitarbeitern gemacht. zitat: Sobald ein Angestellter soviel Ehrgeiz und Interesse hat, daß er seine Freizeit opfert, hat er vor, woanders hin zu gehen.
Sollte es ein kurs sein, der für meine Arbeit wichtig ist, darf ich ihn ja auch während der Arbeitszeit machen und er wird mir gezahlt. Das sind dann aber Sachen wie "Gesetzesvorlagen zur Verordnung von Hilfsmitteln"
Ich besuche aber in meiner Freizeit Kurse wie "Lagerung nach dem Bobath-Konzept" oder kurse, in denen neue Vorschriften in der Dokumentation oder neue Erkenntnisse in der Pflege gezeigt werden.
Ich möchte halt nicht 5 Jahre nach meinem Examen schon zum "Alten Eisen" gehören.
 

msoltau

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Aber mußt du nicht auch gerade in Bobath Angehörige anleiten, wenn sie zum Beispiel ein neues Bett von Euch bekommen haben?
Lockt man so nicht auch Kunden, wenn man Mitarbeiter hat, die auch noch über den Tellerrand hinaus Ahnung haben?
Vielleicht sollte dein Chef das mal von der Seite sehen.
Klar würde ich ihn verstehen, wenn du jeden Monat auf zig Fortbildungen bist, die er bezahlen soll. Aber da kann man sich dann ja auch einigen.
Er muß dir jedenfalls nicht alles zahlen, was du dir gerne anhören willst. Eigeninitiative ist halt auch gefragt, auch im Kostenpunkt. Aber so hatte ich dich auch nicht verstanden.
 

Sanischwester

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Ich bezahle diese Kurse in meiner Freizeit natürlich.
Mein Chef ist halt der Meinung, was ich weiß, das reicht.
Meine Frage war aber eigentlich, gibt es nicht ein Gesetz, daß mir vorschreibt, daß ich als Krankenschwester immer auf dem neuesten Wissensstand zu sein habe, egal in welchem Bereich ich arbeite?
 

msoltau

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Ich habe da mal was im Netz gefunden.

Allgemeine Berufspflichten

§ 4.
(1) Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben. Sie haben das Wohl und die Gesundheit der Patienten, Klienten und pflegebedürftigen Menschen unter Einhaltung der hiefür geltenden Vorschriften und nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren. Jede eigenmächtige Heilbehandlung ist zu unterlassen.
(2) Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften regelmäßig fortzubilden.
(3) Sie dürfen im Falle drohender Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung eines Menschen ihre fachkundige Hilfe nicht verweigern.

Vielleicht hilft dir das ja.
 

flexi

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Hallo Maja,
diese tolle Formulierung steht im österreichischen Krankenpflegegesetz als verbindliche Pflicht.
Vergleichbares in Deutschland ist mir noch nicht bekannt.
 

msoltau

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sorry habe ich doch glatt überlesen. :weissnix:
 

flexi

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brauchst dich nicht zu entschuldigen,
wäre meines Erachtens auch eine sinnvolle Regelung für Deutschland, denn daraus würde dann sicher auch eine Freistellungspflicht für die Arbeitgeber resultieren. Eigentlich wollte ich nur die Rechtsquelle für deinen Text ergänzen.
 

Sanischwester

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Da hast Du recht flexi!

Vielen Dank für euere Unterstützung.

Hab mal wegen einer anderen Sache meinen Arbeitsvertrag durchgelesen.

Auszug: Die AN ist verpflichtet sich innerhalb ihres Berufes fort- ggf. sogar weiterzubilden. Entsprechende Maßnahmen sind dem AG zu melden.

:aetsch:

Ich würde sagen, ich handele nur meinem Arbeitsvertrag gerecht.

Viele Grüße

Nadine
 

Glück05

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im Arbeitsvertrag steht`s

...na siehst Du und wieder einmal war das Naheliegendste,
doch das Entferndeste.......:deal:
 

Sanischwester

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stimmt.

Ich könnte mich wirklich in den XXX beißen weil ich nicht gleich daran gedacht hab.

Habe meinen Chef damit konfrontiert und er hat klein beigegeben.
Ich darf jetzt so viele Schulungen besuchen wie ich will und jedesmal wird geprüft, ob sie von der Firma gezahlt werden kann.

So long

Nadine
 

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