Grundprinzipien der Pflegedokumentation

Ute

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Hannover
Beruf
Krankenschwester, Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (FLP)
Akt. Einsatzbereich
Zur Zeit in der Elternzeit
Funktion
Study nurse
[29.10.2004]

Grundprinzipien der Pflegedokumentation
Beschluss des Landespflegeausschusses in Niedersachsen

HANNOVER. Der niedersächsische Landespflegeausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Oktober einvernehmlich eine Empfehlung zu „Grundprinzipien und Leitlinien der Pflegedokumentation“ in Niedersachsen abgegeben. Grundlage dieser Empfehlung bildet eine Ausarbeitung der vom Landespflegeausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe aus Vertretern ambulanter und stationärer Pflegedienste der freien Wohlfahrtspflege und der privaten Leistungsanbieter, der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege, der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN).
Mit den „Grundprinzipien und Leitlinien der Pflegedokumentation“ soll ein landesweit einheitliches Verständnis über Struktur, Inhalt und Umfang einer aus fachlicher und rechtlicher Sicht notwendigen Pflegedokumentation erreicht werden. Erfahrungen aus der Praxis haben hier in den vergangenen Jahren dringenden Handlungsbedarf erkennen lassen. Vor allem soll die Empfehlung des Landespflegeausschusses die Arbeit für die Pflegekräfte erleichtern. Sie sollen sich wieder vermehrt der Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen widmen können. Die Empfehlung zeigt Möglichkeiten auf, die Pflegedokumentation zu vereinfachen und zu straffen, ohne dass diese an Aussagewert verliert. Der Landespflegeausschuss sieht daher in seiner Empfehlung auch einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau in der Pflege.
Angesprochen sind in erster Linie die Träger und Pflegedienstleitungen in den Pflegediensten und Pflegeheimen, die Träger der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Alten- und Krankenpflege sowie die für die Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen und der zuständigen Heimaufsichten. Die im Landespflegeausschuss vertretenen Organisationen werden dementsprechend ihre Mitglieder kurzfristig über die Empfehlung informieren und ihre Umsetzung unterstützen.
Die Empfehlung des Landespflegeausschusses wird auch in Kürze im Internet unter der Adresse www.ms.niedersachsen.de (Suchbegriff: Landespflegeausschuss) zu finden sein.
Die Empfehlung des Landespflegeausschusses geht zurück auf eine vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit im Rahmen des Programms der Landesregierung zum Bürokratieabbau in der Pflege geförderte Fachtagung mit dem Titel, „Verwaltung statt Betreuung – zuviel Bürokratie in der Pflege?“ aus dem April 2003.
Im Landespflegeausschuss sind alle relevanten Organisationen vertreten, die im Land mit dem Pflege-Versicherungsgesetz befasst oder von diesem betroffen sind. Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen haben nach dem Pflege-Versicherungsgesetz die Empfehlungen des Landespflegeausschusses angemessen zu berücksichtigen.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (www.ms.niedersachsen.de)
 
4. Symposium Pflegerecht in Köln

In diesem Zusammenhang möchte ich jetzt schon einmal auf den o.g. Termin hinweisen.
Das Symposium mit dem Thema: "Dokumentation - lästiges Übel oder segensreicher Schutz?" findet am 6.Mai 2005 im City Hostel Köln-Deutz statt, nähere Informationen findet ihr unter www.dpv-online.de oder www.pwg-seminare.de
Kosten: 85€ bzw. 70€ für Mitglieder des DPV bei Vorkasse, 100€ bzw.85€ an der Tageskasse
Zu diesem Thema ist zur zeit auch die Website www.rechtsdepesche.de lesenswert.

Lieben gruß
Klaus
 

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