Anmeldung für qualifizierte Personen ohne Hochschulabschluss
Die Aufnahme von Personen ohne universitären Hochschulabschluss ist nur in Ausnahmefällen möglich und einem mehrstufigen Selektionsprozess unterworfen. Die ersten Selektionshürden sind an das Erfüllen von Basisqualifikationen und an einige formale Erfordernisse geknüpft. Diese sind wie folgt:
eine mindestens 3jährige abgeschlossene und anerkannte Grundausbildung, vorzugsweise im Gesundheitswesen (z.B. Krankenschwester/-pfleger etc.)
eine abgeschlossene berufliche Weiterbildung (Richtwert: Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre) mindestens 2 Jahre berufliche Erfahrungen im Gesundheitswesen Erfahrungen in Public Health relevanten Arbeitsgebieten berufliche Perspektiven im Bereich Public Health
Motivation für das MPH-Studium (2 Seiten) sehr gute Englischkenntnisse
In einem Gesuch an die Koordinationsstelle sollten Ihre Motivation zum Studium sowie Ihre Erfahrungen in Public Health bzw. im Gesundheitswesen dargelegt werden. Zum Gesuch gehören folgende Beilagen:
Curriculum Vitae mit Foto
Kopien der Aus-/Weiterbildungsabschlusszertifikate und (fakultativ) Arbeitszeugnisse
wünschenswert: ein Referenzschreiben des Arbeitgebers oder einer anderen Referenzperson
In einem ersten Schritt prüft die Koordinationsstelle das Gesuch in bezug auf die formalen Zulassungskriterien. Für eine Aufnahme in das Zulassungsverfahren sollten alle oben genannten Kriterien erfüllt werden. Bei Aufnahme wird der/die Bewerber/in zu einem persönlichen Zulassungsgespräch mit einem Mitglied der Studienleitung aufgeboten. Die definitive Auswahl von Kandidaten/innen bezüglich Zulassung/Nichtzulassung wird in der Regel einmal jährlich (Juni/Juli) an einer Studienleitungssitzung getroffen. Das konkrete Vorgehen im Aufnahmeverfahren wird derzeit überarbeitet.