Hallo Flexi!
Ich zitiere mal aus dem Link:
"Arzt- und Zahnarztbesuch:
Es wird eine Praxis-Gebühr von 10 Euro pro Vierteljahr eingeführt. Überweist der Arzt den Patienten zum nächsten Arzt, wird keine weitere Gebühr fällig – vorausgesetzt, der Besuch beim zweiten Arzt fällt ins gleiche Vierteljahr. Ausgenommen von der Praxisgebühr sind Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine sowie Schutz-Impfungen."
Nun meine Fragen:
1. Zahle ich die Praxis-Gebühr von 10 Euro nur einmal pro Vierteljahr, egal wieviele Arztbesuche ich tätige? Das mit der Überweisung von einem zum nächsten Arzt habe ich verstanden, aber was ist, wenn ich
a) zum Zahnarzt zur Kontrolle gehe (keine Gebühr), sich an die Kontrolluntersuchung aber eine Behandlung anschließt = 10 Euro
b) Gynäkologische Krebsvorsorge: brauche ich hier eine Überweisung vom Hausarzt (der Gynäkologe ist ja ein Facharzt)?
c) Augenarzt = 10 Euro
d) Hausarzt = 10 Euro
Obige Aufzählung summiert sich also auf 30 bis 40 Euro für dieses Quartal! Ist das so richtig erfasst?
2. Werden die Praxisgebühren auch fällig, wenn man nur ein Rezept beim Arzt abholt?
Gruß,
Trine