Gesetz zur Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen?

LilaPause85

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Hallo Ihr


ich bin im mom im Examensstreß...noch 2 Wochen bis zur mündlichen Prüfung

Aber eine Frage hätte ich da NOCH


Und zwar------->


ist es gesetzlich vorgeschrieben das man die Prüfungsergebnisse der Praktischen und schriftlichen Prüfung erst nach Dem EXAMEN erfährt?
Ne freundin von mir macht nämlich in der nachbarstadt-auch NRW- ihr Examen und die weiß ihre Ergebnisse
 
Uns wurden die Ergebnisse nicht mitgeteilt. Lediglich wurde uns durch diue Blume mitgeteil tob wir das praktische beatanden haben. Z.b. wurde mir gesagt (an meinem Examentag hat die deutsche Fussballnationalmannschaft gespielt) auch wen Deutschland nicht gewinnt kannst du dir heute Abend ne Flasche Bier aufmachen :lol1:
Uns wurde gesagt Noten dürften nicht mitgeteilt werden
 
Nach den Prüfungsbestimmungen wird das Prüfungsergebnis vom Prüfungsvorsitzenden nach der Feststellung aller Einzelergebnisse bekanntgegeben. Eine vorzeitige Bekanntgabe von Einzelergebnissen ist daher nicht erlaubt.
 
Hallo

Uns wurde es auch durch die Blume gesagt. Ich weiß auch nicht wie ich es sonst hätte überstehen sollen, so lange zu warten.:verwirrt:

Mir und meiner Partnerin wurde gesagt, wir können uns einen schönen Tag machen, entweder gehen wir Schuhe kaufe oder eine Flasche Sekt öffnen. :) :)

Nach der Schriftlichen sagten sie in den Raum, zu allen in der Klasse: Wir hätten ihre Erwartungen volles Pfund erfüllt.
Wobei sie vor den Prüfungen sagte, das sie sich um uns überhaupt keine Sorgen machen würde, da wir es eh alle schaffen.

Es tat gut es indirekt zu wissen. Da fiel einem das lernen fürs Mündliche schon etwas leichter.

mfg sunshine-live:) :)
 
flexi schrieb:
Eine vorzeitige Bekanntgabe von Einzelergebnissen ist daher nicht erlaubt.
Und das ist ja auch eigentlich gut so.
Man stelle sich vor, man fällt in der ersten der 3 Prüfungen durch, ... dann wären sicher viele nicht mehr wirklich motiviert sich in den anderen Prüfungsteilen reinzuknien!!! ("bin eh schon durchgefallen, ist doch egal!")
Und dann machen sie die restlich Teile vielleicht nicht so gut, wie sie sie machen könnten. Und dann is das Examen im A****!
Da doch lieber gesagt bekommen (vor den Prüfungen), dass man NICHTS gesagt bekommt und man am besten immer davon ausgeht, dass man es geschafft hat und in jeder Prüfung das Beste gibt.
Auch wenn ich jetzt vermutlich wilden Protest ernte, ... aber ich fand die Regelung auch schon in meiner Ausbildungszeit gut.
Und die Prüfungen gehen doch eh schnell!
 
Hallo,


natürlich hat es seine Vorteile, dass die Ergebnisse erst komplett mitgeteilt werden. Aber es ist auch eine ziemliche Belastungsprobe. Habe ich zumindest so empfunden.

In einem muss ich dir aber wiedersprechen. Ich fand nicht das die Prüfungen schnell gingen. Es hat sich immerhin über knapp 5 Monate gezogen.

mfg sunshine-live
 
Also bei mir waren es zwar nur 3 monate vom anfang der prüfungen bis zur Notenvergabe...aber ich fand das schon ne furchtbar lange zeit...wobei sowieso zu denjenigen gehöre deren Gefühl mit jedem Tag des wartens schlechter wird, am Ende war ich auch schon gut dabei zu glauben das ich doch noch durchgefallen wäre.
 
also bezüglich erfahren ob durch oder nicht.
das richtet sich wohl zu welcher prüfung.
da es ja so ist das wenn man praktisch durch rasselt sowie so alles neu gemacht werden muss kann ich mir das schriftliche und mündliche dann sparen.
wenn ich aber weis praktisch habe ich geschafft und vermute schriftlich durch zu fallen strenght man sich mit sicherhet mündlich an weil man dann gegebenfalls auch nur schriftlich nach machen müste
 
toni schrieb:
da es ja so ist das wenn man praktisch durch rasselt sowie so alles neu gemacht werden muss kann ich mir das schriftliche und mündliche dann sparen.
Das ist schlicht und einfach falsch!
Jeder einzelne Prüfungsteil muss für sich allein bestanden sein, um daraus folgernd die Gesamtprüfung bestanden zu haben, abgesehen davon, dass die Reihenfolge in den Schulen unterschiedlich ist.
Wiederholen kannst du NUR die nichtbestandenen Teile, die anderen Ergebnisse werden so übernommen.
Nachlesbar in der AusbPrVO im Downloadbereich.
 
wahrscheinlich hast du das miss verstanden oder ich habe schlecht geschrieben aaaalso
es ist doch wohl so. bestehe ich praktisch und mündlcih fliege aber in schriftlich durch muss ich bzw kann ich schriftlich nach machen.

fall ich aber in praktisch durch muss ich aber alle drei prüfungen erneut machen. dh schriftlich durch geflogen heisst das völlig egal wie mündlich läuft oder schriftlich alles muss wiederholt werden. daraus resultiert natürlich. bekomme ich den anhalts punkt nach meiner praktischen prüfung das ich durch gesegelt bin dann ist es völig irrelevant ob ich zur mündlichen oder schriftlichen antrete weil ich sowieso alles neu machen muss.
jetzt ist natürlich klar ob man das machen sollte das ist wieder ein anderes thema aber von grund her ist das so ltd. prüfungsverordnung
 
Lieber Toni, ...

es ist egal wie oft Du es wiederholst, ... es bleibt falsch.
Es werden immer nur die nicht bestanden Prüfungsteile wiederholt.
EGAL was. Wenn Du theoretisch bestehst und Praktisch durchfällst machst Du nur praktisch nach!!!
Ging ja einer Freundin von mir auch so!
Sie hat Schriftlich / Mündlich bestanden, augrund von Nervosität leider praktisch durchgefallen. Sie hat dann nach einem halben Jahr die Praktische wiederholt und war danach fertig.
Weiß nicht, woher Du Deine Quelle beziehst.
Das EInzige was ist (hab ich leider nur gehört und kann es nicht mit Sicherheit belegen), ist dass man, wenn man Praktisch durchgefallen ist, man weiter am Unterricht teilnehmen muss, wenn man in der Theorie durchfällt man teilnehmen kann, aber nicht muss (WARUM das so ist, hab ich nicht verstanden, hat mir nur ne ehem. Kollegin erzählt, die beim ersten Mal nicht bestanden hat).
 
Hallo Mobitz,
du hast Recht mit deinen Aussagen.
Mobitz schrieb:
WARUM das so ist, hab ich nicht verstanden
ganz einfach: weil es so in der Ausbildungs-und Prüfungsverordnung (siehe dort) drin steht.
 
hehe!

naja, ... aber das erklärt nicht, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat.
Bei warum ging es mehr oder weniger nach der Sinnhaftigkeit, warum man nach erfolgloser Theorieprüfung nicht zwingend am Unterricht teilnehmen muss.
Das Prinzip hab ich nicht ganz verstanden!
 
also ihr klingt recht sicher von daher will ich nicht mein letztes hemd ins feuer legen aber da sollte man noch mal auf den grund gehen,so also folgendes.

wer wann was nach zu machen hat ist eine LANDESREGELUNG. will heißen, das wahrscheinlich jeder recht hat,denn im land brandenburg ist es so das bei praktischem versagen generell ales neu gemacht werden muss, ACHTUNG es gibt einen ermessensspielraum der prüfungsvorsitzenden. diese kann im ausnahmefall bei sehr guten theoretischen leistungen um entscheiden, dieser fall ist im land brandenburg noch nicht eingetroffen.
das heisst bevor sich jeder uaf die faule haut legt sollte jeder mal in seinem bundes land checken was sache ist,

Fzit keine bundesregelung sondern eine Länderregelung
 
Hallo Toni,
kannst du mir bitte das Gesetz oder die Verordnung nennen, auf die du dich beziehst?
Würde mich wirklich freuen, diese Info zu bekommen.
Achja, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist Bundesrecht. In der für dich noch gültigen AprVO von 85 steht:
[font=Arial,Helvetica](3) Jeder Teil der Prüfung kann einmal wiederholt werden, wenn der Prüfling die Note mangelhaft“ oder ungenügend“ erhalten hat.[/font]
Das bedeutet gleichzeitig, dass du nicht wiederholen kannst, wenn du eine andere Note bekommen hast.
Alles andere wäre aus meiner Sicht Rechtsbeugung, denn was machst du, wenn du dann im mündlichen durchfällst......
Ich bin gespannt auf deine Rechtsquellenangabe´aus dem Lande Brandenburg.
 
Hallo Toni,
das Krankenpflegegesetz ist ein Bundesgesetz, so wie es schon geschrieben wurde. Hm, ich glaube auch, du liegst da falsch.
Caro
 
hmm mittlerweile fühl ich mich ja überstimmt :-)

aber ich werde versuchen eine rechts quelle zu finden ich habe gesteren noch mal mit der ausbildungsstätte für pflegeberufe telefoniert du die meinten das so deswegen werde ich versuchen eine retchtext zu finden liebe grüsse
 

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