News Gemeindeschwester in Brandenburg

ebel

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Quelle: http://www.ku-online.de/pub/index.php?mid=257&aid=1982 ....

Im Alleingang?

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Potsdam. Der DBfK-Landesverband Berlin-Brandenburg wundert sich.

Das Projekt „Gemeindeschwester“ des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) ist anders gestartet als besprochen. Noch im Mai hatte das Ministerium das Vorhaben bei einer Präsentation als Diskussionsentwurf bezeichnet. Ein Beirat werde eingerichtet, so das Versprechen des Ministeriums, damit die Bedenken der Akteure im Land in das Projekt einbezogen werden könnten. Für den DBfK-Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. wurden zwei Vertreter benannt. Jedoch scheinen nun bereits Fakten geschaffen zu sein.

Das Ziel des Projektes ist es, die drohende hausärztliche Unterversorgung in ländlichen Regionen durch Pflegende aufzufangen und dem demografischen Wandel gerecht zu werden - ein sinnvoller Ansatz, hier die Kompetenzen der Pflege zu nutzen. Der DBfK befürchtet nun aber, dass überholte Ansätze aus der Mottenkiste gegenüber innovativen Konzepten gewinnen. Die Gemeindeschwester werde als „verlängerter Arm des Arztes“ bezeichnet, ohne einen eigenen Verantwortungsbereich der professionellen Pflege.

Beruflich Pflegende seien gleichberechtigte Partner im Gesundheitswesen und hätten weitaus mehr Potenzial. Sie könnten die im Modell „Gemeindeschwester“ angegebene selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit wirklich füllen, so der Pflegeverband. „Aus den Aufgaben in den neuen Berufsgesetzen und der zunehmenden wissenschaftlichen Untermauerung ihrer Arbeit sind Ressourcen entstanden, die bisher kaum genutzt werden.“ In anderen europäischen Ländern mit vergleichbaren Problemen werde das weniger rückwärts gewandt geregelt. So arbeiteten in Großbritannien und in den Niederlanden Pflegende in eigenen Pflegepraxen oder zusammen mit einem Arzt in sogenannten Tandempraxen. Innovativ seien Projekte zum präventiven Hausbesuch durch Pflegende, die es in Deutschland bereits gab. Der DBfK verweist auf Erfahrungen, die auch die ersten deutschen Pflegenden in der Zusatzqualifikation „Familiengesundheitspflege“ sammeln. Das EU-weite Modellvorhaben läuft in Deutschland seit Oktober 2005.

Die Landesregierung vergebe eine große Chance, Versorgungsprobleme kompetent und nachhaltig zu bewältigen. In einem Schreiben an die Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler hat der DBfK deutlich gemacht, dass diese Projekte mit ihm gemeinsam geplant und durchgeführt werden sollten.​
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schönes Beispiel für die "Macht" der Verbände. Keiner scheint die Ernst zu nehmen.

Zur Gemeindeschwester. Es fehlt an konkreten Festlegungen im Gesetz. Per Gesetz sind wir Heilhilfspersonal und somit immer abhängig vom Arzt. Wir dürfen per Gesetz nicht eigenständig diagnostizieren und therapieren. Also müßte erst mal das Gesetz geändert werden. Wer sollte an solchen Veränderungen Interesse haben? Die Ärzte sicher nicht. Wer sorgt schon dafür, dass sein eigener Ast gekürzt wird.

Zusatz: Zitat aus dem Krankenpflegegesetz:
a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung,
Organisation, Durchführung und Dokumentation
der Pflege,
b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung
der Qualität der Pflege,
c) Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden
Menschen und ihrer Bezugspersonen in der
individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit
und Krankheit,
d) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis
zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,
http://gesundheit-soziales.verdi.de/berufliche_bildung/krankenpflegegesetz/data/krankenpflegegesetz
Das Gesetz ist so allgemein gehalten, dass es alles oder nichts aussagt. Als erstes müßte dann das Wort Pflege definiert werden. Und laut Aussagen des DPR dauert es wohl noch ca. 10 Jahre bis die Pfelgewissenschaftler eine einheitliche Definition gefunden haben.

a) eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster
Maßnahmen,
b) Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie
oder Rehabilitation,
c) Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
http://gesundheit-soziales.verdi.de/berufliche_bildung/krankenpflegegesetz/data/krankenpflegegesetz
Eindeutige Aussage: keine eigenständige Diagnostik nur Ausführung der Maßnahmen als "verlängerter Arm" des Arztes.

Wie soll in diesem Konstrukt die "alte" Gemeindeschwester existieren können? Wir brauchen eine Einrichtung, die Vorbehaltsaufgaben für Pflege festlegt, diese qualitativ überwacht und für eine entsprechende Fort- und Weiterbildung einsteht. *grübel* Was war das noch für eine Einrichtung???

Elisabeth
 

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