Gehaltsstruktur-Problem

Schwester-K

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15.08.2006
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Hallo erstmal,
bin gerade auf euer Forum gestossen, als ich auf der Suche nach einer Lösung für mein Problem im Netz gesucht habe. Ist wirklich informativ und gut strukturiert die Seite. Also nochmals ein großes "Hallo"! Kurz zur Vorstellung:
Examinierte Krankenschwester (über 20 Jahre Berufserfahrung),
verheiratet, Kind aus dem Haus,
wohnhaft in den neuen Bundesländern.
So, jetzt zu meinem Problem:

Habe gerade etwas Zeit und beschäftige mich gerade ein wenig mit meinen Gehaltsbescheinigungen und all solchem Papierkram. Da bei uns im Haus zur Zeit noch über einen Haustarifvertrag verhandelt wird, werden wir noch nach BAT-Ost bezahlt. Klingt komisch, ist aber so. Steht jedenfalls so auf der Gehaltsabrechnung (kann auch sein, da der Träger das Land ist). Nun machte mich stutzig, dass dort als Vergütungsgruppe "KVA" steht und als Stufe "9". Ich interpretiere dass mal so, dass das bedeutet: Krankenschwester Gruppe "5a" und Alterstufe "9" bedeutet. Habe mal überprüft, das steht schon seit etlichen Jahren so drauf. Mit meiner Berufserfahrung müsste ich aber in der letzten Alterstufe nach BAT-Ost 5a sein, welche ein deutlich höheres Gehalt aufweist. Hier liegen fast 230€ Diskrepanz. Man hatte uns jedoch vor einigen Jahren von der Geschäftsführung aus gesagt, dass man als Krankenschwester nur bis zur Altersstufe 9 kommen kann.

Meine Frage jetzt: Ist das richtig???

Wenn nein, ist mein nächster Weg zum Anwalt!
Bin für schnelle Hilfe dankbar, da ich nur noch bis morgen frei habe.
 
Hallo Schwester K,

vielleicht kann ich Dir weiterhelfen. Ich bin bis Ende letzten Jahres auch nach BAT bezahlt worden, allerdings BAT West. Die Unterschiede waren aber meines Wissens "nur" bzgl. der Höhe des Gehaltes und der Arbeitszeit.
Meine Altersstufe war auch 9 und das schon seit einigen Jahren, meiner Kenntnis nach war/ist das auch die Endstufe gewesen.
Mitarbeiter in der Pflege hatten/haben im BAT immer eine seperate Vergütungstabelle (Kr-Tabelle). Ist ein erheblicher Unterschied zur normalen Vergütungstabelle!!!
Hoffe, dass ich Dir etwas weiterhelfen konnte....., schönen Tag noch!

Gruß aus dem Rheinland
Tildchen

PS: Selbst wenn Dein Arbeitgeber Dich falsch vergütet hätte, könntest Du nur max. 6 Monate rückwirkend die korrekte Vergütung nachgezahlt bekommen. Man ist als Arbeitnehmer leider verpflichtet die Lohnabrechnungen zu überprüfen.
 
Hallo, Tildchen

danke für die schnelle Hilfe. Werde mich erstmal in der von dir beschriebenen Richtung bemühen und mich dann wieder melden.

Danke nochmal

Schwester-K
 
Da bei uns im Haus zur Zeit noch über einen Haustarifvertrag verhandelt wird, werden wir noch nach BAT-Ost bezahlt

Du musst dir den aktuellen Haustarifvertrag besorgen. Dieser Tarifvertrag kann sich am BAT Ost orientieren aber gleichzeitig Einschränkungen (du schreibst max. Stufe 9) in der Umsetzung enthalten.
Beispiel in meinem Haus: BAT Ost wurde mit dem Tarifabschluss "eingefroren" für 3 Jahre. Eventell verhandelte Steigerungen bei neuen tarifverhandlungen werden also nicht mehr wirksam. So blieb uns bis jetzt der TvÖD "erspart".

Elisabeth
 

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