Gehalt während des Mutterschutzes

Mona85

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24.02.2004
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Hallöchen!!

Ich habe mal eine Frage. Ich bin während der Ausbildung schwanger geworden.
Im April 2005 bin ich ins 2.Lehrjahr gekommen. Ich habe Netto 640 € bekommen.
Ich bin seit Anfang Mai im Mutterschutz. Ich habe heute meine Lohnabrechnung bekommen und habe 150 € Gehalt + 200 Mutterschaftsgeld bekommen.

Ist das richtig, das ich nur so wenig Gehalt bekomme??
Ich hatte nämlich mal gehört gehabt, dass man 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt sein Gehalt weiter bekommt!!

Ich würde mich riesig freuen, wenn ihr mich da mal aufklären könntet!!

Liebe Grüße Mona :flowerpower:
 
Hallo Mona85,
erstmal alles Gute für dich und dein/euer werdendes Kind!

Wenn am Geld was nicht in Ordnung ist, fragt man zunächst eigentlich im Lohnbüro nach.
Dann schau bitte noch mal in die Mutterschaftsbroschüre, die dir dein Arbeitgeber ausgehändigt haben müsste. Da steht u.a. auch drin, das während der Mutterschutzfrist deine Krankenkasse dir Geld in Höhe des dir zustehenden Krankengeldes zahlt.
Also umgehend deine Krankenkasse anrufen!!

Übrigens, hier gibts Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Mutterschaftsgeld
 
Hallo,

ich bin nun in der 38 SSW und seit dem 23.12. in Mutterschutz. Seit der 8 SSW bin ich im Beschäftigungsverbot und seit dem auch im Krieg mit dem AG...

Ich habe vor 3 Wochen Antrag auf MuSchugeld bei meiner KK gemacht und gleichzeitig auch meinen AG die Bescheinigung über den mutmaßlichen ET gegeben und ihn über meine geplante Elternzeit informiert. Ich habe schriftlich um eine Bestätigung gebeten und um eine Bescheinigung über die Höhe des MuSchugeldes...

Bis heute habe ich von niemanden was gehört. Heute habe ich mal bei der KK angerufen und da sagte die Dame mir, das mein AG immer noch keine Verdienstbescheinigung zukommen lassen hat und ohne die können die mir auch nichts zahlen. Ich bin ja wohl fast ausgeflippt:knockin:
Dann habe ich meiner Chefin eine SMS geschrieben und um die Bescheinigungen gebeten. Da kam nur ne patzoige Antwort, dass sie das dann macht, wenn sie Zeit hat und ich mal nicht so frech sein soll...:eek1:Hallo?? Ich habe dann nochmal die KK informiert und die kümmern sich nun (hoffentlich) drum.

Meine Chefin hat im Übrigen vor ein paar Wochen auch gesagt,ich hätte im Dezember die letzte Zahlung bekommen. :eek1:Ich war entsetzt und fragte wegen MUSCHUGeld... sie wüsste nicht, wieviel Geld ich nun noch bekomme.?! Ich solle mich an Ihren Steuerberater wenden. Dieser ist aber ein A**** und ein Verbündeter. Den interessiert es null ob ich mein Geld pünktlich bekomm...:cry:

Ich bin ja erst seit dem 23.12 im MuSchu. Da bekomm ich doch vom 1.-23.12.08 ganz normal mein Gehalt?
Wann zahlen die AGs denn in der Regel das Mutterschutzgeld? Über Abrechnung ganz normal zum 15 des Monats oder können die das so wie sie wollen? An wen kann ich mich wenden, wenn da nix mehr kommt?:gruebel:Wenn am 15 nun nichts kommt, dann ist mein Konto leer. Das kann doch nicht sein!?
 
"Mutterschutzgeld" wird von der KK gezahlt, nach Vorlage der Bescheinigung des AG !!
Dein AG zaht also nur bis 22.12. anteilig, da du ab 23. in MS bist .
 
Also die Kasse sagte mir, dass ich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt 13 Euro von denen pro Tag bekomme und der AG in dieser Zeit den Rest zahlen muss, der zum vorherigem Nettogehalt fehlt!
 
Scheint so richtig zu sei, hab wohl die Veränderung der Zahlungsmodalitäten verpasst...
 
*hmpf* Deutschland eben:gruebel:
 
Also die Kasse sagte mir, dass ich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt 13 Euro von denen pro Tag bekomme und der AG in dieser Zeit den Rest zahlen muss, der zum vorherigem Nettogehalt fehlt!

Hallo,

das ist richtig so, aber der Arbeitgeber kann auch das Gehalt bis 8 Wochen nach der Geburt weiterlaufen lassen und erhält in der Regel eine entsprechende Erstattung der Krankenkasse für diese Zeit, sofern an am Umlagefahren U2 angebunden ist (Pflichtumlage für Arbeitgeber bei den Kassen).
Jedenfalls steht dir während der 6 Wochen / 8 Wochen noch das volle Nettogehalt zu.
Ferner besteht auch ein voller Gehaltsanspruch bereits vor dieser Frist, wenn "Beschäftigungsverbot" ausgesprochen werden muß.

Gruß

medsonet.1
 
Ja, ich hab die ganze Zeit mein volles Gehalt bekommen...Heute kam die Abrechnung und komischerweise ist da viel zu viel drauf??!
Kann er mir auch schon was im Vorraus gezahlt haben? Also für die nächsten 2 Wochen bis zum ET? Normalerweise bekommt man es doch ganz normal für 31 Tage über Abrechnung...:gruebel:
 
Ja, ich hab die ganze Zeit mein volles Gehalt bekommen...Heute kam die Abrechnung und komischerweise ist da viel zu viel drauf??!
Kann er mir auch schon was im Vorraus gezahlt haben? Also für die nächsten 2 Wochen bis zum ET? Normalerweise bekommt man es doch ganz normal für 31 Tage über Abrechnung...:gruebel:

Hallo,

ich glaube, diese Frage kann dir nur dein Lohnbüro beantworten. Wenn du nur "netto" mehr hast (das Brutto wie bisher), kann es aber sein, daß es mit der Versteuerung zu tun hat, da diese Bezüge wahrscheinlich als "sonstige Bezüge" nach der Jahrestabelle versteuert werden und nicht nach der normalen Monatslohnsteuertabelle.
Aber sicherheitshalber im Lohnbüro nachfragen.

Gruß

medsonet.1
 
Ich werde einfach nichts tun. Ich habe es so satt mit denen auch nur nur noch ein Wort zu reden. Wenns geht, dann nur das nötigste. Bis April bekomm ich noch Geld, wenn da irgendwann was nicht stimmt, dann kann ich immer noch anrufen...
Ach ja:
Es ist Brutto u Netto mehr als sonst:knockin:
 
Ich werde einfach nichts tun. Ich habe es so satt mit denen auch nur nur noch ein Wort zu reden. Wenns geht, dann nur das nötigste. Bis April bekomm ich noch Geld, wenn da irgendwann was nicht stimmt, dann kann ich immer noch anrufen...
Ach ja:
Es ist Brutto u Netto mehr als sonst:knockin:

Hallo,

ihr habt ja wirklich "schlechte Vorbilder" für unseren Berufsstand.

Eigentlich hast du aber recht, dein Kind ist jetzt bestimmt wichtiger als eine korrekte Gehaltsabrechnung.

Alles Gute!

medsonet.1
 
Ebendrum...Mein Baby geht vor:mrgreen:
 
Bis April bekomm ich noch Geld, wenn da irgendwann was nicht stimmt, dann kann ich immer noch anrufen...
Ach ja:
Es ist Brutto u Netto mehr als sonst:knockin:

Gib den "Überschuss" lieber nicht vorzeitig aus. Anrecht auf Überzahlung besteht nicht, d.h. falls sich ein Arbeitgeber zu deinen Ungunsten verrechnet, kann er das Geld wieder zurückfordern. Meistens behält er's dann einfach bei der nächsten Gehaltabrechnung ein - und dann bekommst Du ganz legal weniger Geld und guckst dumm aus der Wäsche, wenn Du keine Rücklagen hast.
 

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