Gehalt als Krankenschwester

elfe1972

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ich bin jetzt seit 11jahren als krankenschwester beschäftigt.bin 32jahre alt ,single,steuerklasse 1.meine frage in welcher kr stufe müsste ich eingestuft werden?
 
KR Va, alterstufe 6

Ingo :daumen:
 
noch ne frage zum gehalt

danke für die prompte Antwort.Na ich habe KR 5 und Altersstufe 7,kommt das dem gleich?:gruebel:
 
Sorry, du hast Recht, ab 32 ist es Alterstufe 7. Allerdings müsstest du 6 Jahre nach dem Examen - bei voller Berufstätigkeit während dieser Zeit - 5a bekommen.

Cheers

Ingo
 
danke!:flowerpower: und was bekommt man da maximal mehr bei kr5a als bei kr5 ?und wenn,kann man die restlichen gehälter eigentlich zurückfordern?
 
Such mal hier im Forum nach der Tabelle BAT-West. Oder im Internet.


Aber wo wir schon dabei sind ;)
Muss man nur 6 Jahre vollzeit gearbeitet haben oder in ein und demselben Betrieb??! Was wenn Teilzeit? Garkeine Anrechnung des Jahres? Generell nur am Stück?
Oder wo kann ich das nachlesen?

Danke schonmal
 
Da kann ich dir auch nicht weiterhelfen sorry.Aber danke für deinen tipp
 
Hallo Kollegen,

ich habe in den Becshäftigungsrichtlinien des BAT zum KR noch einmal nachgelesen. Man muss 6 Jahre nach dem Examen berufstätig gewesen sein, dabei spielt es keine Rolle ob in Teilzeit oder Vollzeit.

Ob man in einem Betrieb oder in mehreren gearbeitet hat, spielt ebenso keine Rolle. Es gilt als Berufsbewährung in die ist nicht von dem Betrieb abhängig.

Bei Fehlzahlungen oder Nichtzahlungen kann man für 6 Monate sein Gehalt zurückfordern. Im Gegensatz dazu kann das Finanzamt zurückbehalten Lohn- oder Einkommensteuer noch zwei Jahre zurückfordern.

Der Unterschied zwischen KR 5 und KR 5a beträgt brutto 150 €. Also liebe Elfe, du kannst es dir dann ja ausrechnen. Man hätte die seit 5 Jahren 5a zahlen müssen.

Das sind 10.800 € Brutto. :knabber:

Cheers

Ingo :|
 
:verwirrt: oh je,das darf doch wohl nicht war sein.das schöne geld heul.Habe direkt in der Verwaltung bescheid gegeben und es stimmt!jetzt mal abwarten...danke für deine ausführliche Hilfe.und eine entschädigung gibt es da nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, danke auch für deine Info!!!
 
KR Einstufung?

Hallo Ihr lieben,

ich bin neu hier und hätte auch ein Anliegen.
Ich bin Krankenschwester, 24J., verh., keine Kinder, St.KL. 4 und habe mein Examen seit April 2001.
Seit Mai 2004 arbeite ich in einer Arztpraxis, muss dort aber weg weil er sich nicht mehr soviel Kräfte leisten kann! Dort wurde ich nach Arzthelferinnentarif bezahlt.

Konkret:
Ich wechsle in eine andere Praxis und die zahlen nach Krankenschwesterntarif.
Aber leider weiß ich nicht genau was mir zusteht!:idea:
Ich weiss auch nicht ob das Jahr in der Praxis auch zu meiner "Berufspraxis" zählt.
Wenn ja, wäre ich bei ca. 4 Jahren Berufspraxis.

Ich hoffe dass Ihr mir helfen könnt, damit die mich bei den Verhandlungen nicht über den Tisch ziehen.

1000 Dank
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hirschle,

muss leider Flexi widersprechen. Die Ergruppierung erfolgt nach zwei Jahren von KR IV auf KR V. Die nächste Stufe ist dann auf KR Va nach 6 Jahren Examen. Wichtig ist es allerdings, dass der Arzt dir bestätigt, dass du NICHT als Arzthelferin sondern als Krankenschwester in der Praxis gearbeitet hast - sonst kann das Probleme geben.

Cheers

Ingo :P
 
Hallo zusammen,
sorry, hatte die kürzere Frist nicht im Kopf,
das macht dann ca. 100 Euro brutto mehr.

Ingo, danke für die Ergänzung!
 
Vielen Dank Euch!

Also am besten sollte im Arbeitszeugnis stehen, dass ich als Krankenschwester gearbeitet habe, oder?

Und im neuen Vertrag sollte ich dann auch als Krankenschwester angestellt sein.

Muss im neuen Vertrag auch stehen "angelehnt an BAT" o.ä. um an meine Tarif-Rechte zu kommen?

Danke
 
Hallo Hirschle,

Also am besten sollte im Arbeitszeugnis stehen, dass ich als Krankenschwester gearbeitet habe, oder?

Ja, das wäre gut. Denn der BAT sagt aus, dass die Tätigkeit in der berufausübung zu dem Bewährungsaufstieg führt, d.h. es hilft dir nicht, wenn man die bestätigt, dass du als Arzthelferin tätig warst, dass ist letztlich eine zwar ähnliche aber berufsfremde Tätigkeit.

Und im neuen Vertrag sollte ich dann auch als Krankenschwester angestellt sein.

Ja, auch das wäre gut, aber wenn man die Krankenschwesterngehalt zahlt, sollte das sowieso da im Vertrag stehen.

Muss im neuen Vertrag auch stehen "angelehnt an BAT" o.ä. um an meine Tarif-Rechte zu kommen?

Nein, nicht zwingend, denn dein Arbeitgeber muss dann ALLE Regelungen des BAT anwenden, wenn er das in den Vertrag schreibt. Grundsätzlich sollte darin stehen, angelehnt an den Lohntarifvertrag des BAT/KR bzw. TVÖD (novellierter BAT). Damit ist allerdings nichts gesagt über Zuschläge, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Das steht alles im Anhang des BAT (Weihnachtsgeld) oder im Manteltarif. Da solltest du drauf achten.

Im TVÖD wird der KR nicht mehr existenz sein und die Eingruppierung dort ist eine andere. Aber du stellst dich nicht schlcht, wenn du eine Regelung nach dem BAT Stand 2004 akzeptierst.

Cheers

Ingo :)
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage: Wieviel verdiene ich als examinierte Krankenpflegehelferin (KPH)? Ich bin ledig und 23 Jahre alt, wenn ich den Abschluß habe. Ich habe gelesen, es wären ca. 1600 Euro Brutto. Kommt das ungefähr hin?

Danke,
KC
 
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Anfrage West oder Osttarif?

Hallo Kollegen!

Ich habe ein Problem, bei dem ich einfach keine Info igendwo finden kann.
Meine Situation ist folgende: Am 31.03.2005 endete meine Ausbildung, die ich sehr gut abgeschlossen habe. Mein Ausbildungsort war im Westteil von Berlin. Dementsprechend habe ich Ausbildungsvergütung nach dem Westgehalt erhalten. Nun wurde ich von meinem alten Arbeitgeber (der größte Klinikkonzern in B.) zum 01.04.2005 befristet eingestellt. In den mündlichen Gesprächen wurde mir gesagt, dass dieser Vertrag als Übernahme verfasst ist. Ach so, ich bin jetzt im Ostteil von Berlin eingestellt worden. Nun meine Frage: Muss das Wort Übernahme im Arbeitsvertrag zwingend enthalten sein und kann bei einer Übernahme ein Wechsel in den BAT - O so einfach erfolgen? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür? Leider habe ich den Vertrag gleich unterschreiben müssen und mir sind diese Fragen erst später aufgefallen.
Bitte antwortet, sofern Ihr überdiese Situation bescheid wisst.

Eure Lisa1212
 
Hallo Leute und Kollegen,

ich habe ein Problem,....
ich habe im September diesen Jahres mein Examen gemacht und bin seit dem verzweifelt auf der Suche nach Arbeit, jetzt habe ich ein Stellenangebot für 30 Stunden die Woche, derArbeitgeber möchte aber gerne Gehaltsvorstellungen im Bewerbungsschreiben haben.
Mein Problem ist nun, nachdem ich das hier so ein wenig verfolgt habe, dass ich von diesen KR und BAT Einteilung keine Ahnung habe, könnt Ihr mich aufklären, wie das ist mit den Gehaltsstufen, wann man in die nächst höhere kommt und was man in welcher Stufe bekommt plus Zuschläge und so weiter?

Ich habe in diesem Bewerbungsschreiben Gehalts Vorstellungen von 1300 euro Brutto angegeben, lieg ich damit ungefähr richtig?

Danke und viele Grüße

stachel
 

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