Gefahrstoff im operativen Dienst

Rabenzahn

Poweruser
Registriert
15.02.2002
Beiträge
933
Ort
Kassel
Beruf
AN-Pfleger
Akt. Einsatzbereich
in Rente
Gefahrstoffe im operativen Dienst.

Stoffe oder Zubereitungen sind als gefährlich anzusehen, wenn sie kurz - oder langfristig die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährden bzw. schädigen. Gefahrstoffe müssen gemäß ihrer gefährlichen Eigenschaften eingestuft und gekennzeichnet werden.
Zu den Gefahrstoffen im operativen Dienst zählen:

· Flächendesinfektionsmittel: Diese sind meist eine Kombination aus Aldehyden und quartären Ammoniumverbindungen. Die Aldehyd – bzs. Formaldehydfreien Produkte basieren auf quartären Ammoniumverbindungen. Sie hinterlassen Rückstände, die zu einer Klebrigkeit und zum verstärkten Anschmutzen der Belagoberfläche führen können. Formaldehydhaltige Flächendesinfektionsmittel werden nur selten angewendet.

· Instrumentendesinfektionsmittel: Dies sind Lösungen von kationischen Verbindungen, nichtionischen Tensiden und Alkoholen. Je nach Produkt wird die Kombination der Inhaltsstoff variiert.

· Händedesinfektionsmittel: Dies sind stets Lösungen auf alkoholischer Basis, entweder Ethanol, Isopropanol oder Propanol

· Hautdesinfektionsmittel: Dies sind oft wässrige Isopropanol – Lösungen. Manche sind jodhaltig oder basieren auf oberflächenaktiven Verbindungen. Octenidinhaltige Verbindung sind für die Schleimhautantiseptik geeignet.

· Narkosegase: Lachgas ist hierbei besonders hervorzuheben , da es geruchlos ist und somit ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko darstellt. Der Umgang mit Halothan ist für Schwangere verboten, da es fruchtschädigend wirkt.

· Latex als Gefahrstoff: Laut ChemG ( Chemikaliengesetz ) gelten auch Stoffe als Gefahrstoffe, bei deren Verwendung gefährliche Stoffe freigesetzt werden. Latexhandschuhe sind in Deutschland nicht kennzeichnungspflichtig. Sie unterliegen aber den Umgangsvorschriften d.h. für dern Arbeitgeber besteht eine Ermittlungspflicht. Diese beinhaltet ein Minimierungsgebot bzw. die Substitutionspflicht lt. GefStoffV ( Gefahrstoffverordnung ) . Dies würde eine Verwendung puderfreier – proteinarmer Handschuhe zur Folge haben.

· Sonstige: Hierzu zählen Wasserstoffperoxid, Benzin, Reinigungsmittel und Formalyn als Gewebefixiermittel .
 
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