Frisch examinierte Krankenpflegehelfer im ambulanten Pflegedienst?

Katy87

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Dec 30, 2005
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Konz
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Krankenpflegehelferin
Ich bin Krankenpflegehelferin, habe mein Examen mit Praktisch: 1 und Theorie: 2 gemacht, und fange ab Oktober wieder eine neue Ausbildung an, würde aber bis dahin gerne eine in der Ambulanten Pflege, oder im Krankenhaus arbeiten.
Kann mir jemand helfen, wie ich das als frisch examinierte am besten anstelle?
Oder weiß sogar einer von euch was von freien Stellen im Bereich Trier?

LG Katy:weissnix: :gruebel: :-?
 
Seit wann sind KPH´s examiniert? Das kann schief gehen, wenn du dich so bewirbst. Du wirst "nur" eine Abschlußprüfung haben und als das kannst du dich überall bewerben, in der amb. Pflege, im Kh oder Pflegeheim. Im amb. Pflegedienst wirst du wohl mehr als grundpflege nicht machen dürfen. Wo ich arbeite, sind die KPH´s mit Grundpflege und Hauswirtschaft voll beschäftigt.
Viel Glück! Nussy
 
nussy said:
Seit wann sind KPH´s examiniert?
Hallo nussy,
die sind genauso viel oder wenig "examiniert" wie die "examinierte Krankenschwester". Auch die hat nur eine "staatliche Prüfung" abgelegt.
Sprachlich gesehen ist die "examinierte Krankenschwester" analog zum "weissen Schimmel" einzuordnen. Das Ablegen einer staatlichen Prüfung wird im Sprachgebrauch als "examinieren" eingeordnet.
Die Krankenpflegehelferin legt am Ende der Ausbildung eine staatliche Prüfung ab und bekommt damit auch die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
 
Hallo Flexi,

wenn es jetzt so ist, dann ok. Aber die Schwestern nach der alten Prüfungsverordnung sind examiniert. Trotzdem sind die Prüfungen schon noch zu unterscheiden zwischen KPH und KP. Außerdem wollte ich doch nur damit sagen, daß KPH`s nicht examiniert sein können, früher und heute auch nicht. Mfg Nussy
 
Hallo Nussy,
leider irrst du!
Schau in die Gesetzestexte (Download-Bereich), dort kannst du es selber nachlesen.
Nochmal: KPH = KrankenpflegehelferInnen haben eine 1-jährige Ausbildung durchlaufen und haben am Ende eine staatliche Prüfung (im Volksmund "Examen") abzulegen. Das war früher schon so und ist auch heute noch so.
 
flexi said:
Hallo nussy,
die sind genauso viel oder wenig "examiniert" wie die "examinierte Krankenschwester". Auch die hat nur eine "staatliche Prüfung" abgelegt.
Sprachlich gesehen ist die "examinierte Krankenschwester" analog zum "weissen Schimmel" einzuordnen. Das Ablegen einer staatlichen Prüfung wird im Sprachgebrauch als "examinieren" eingeordnet.
Die Krankenpflegehelferin legt am Ende der Ausbildung eine staatliche Prüfung ab und bekommt damit auch die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.

Hallo,
na, da liegtst Du aber einem gewaltigen Irrtum auf:
examinierte Pflegekraft ist ein geschützter Titel.
verwendet wer diesen Tiel ohne examiniert zu sein, ist dies auch Heute noch strafbar.
Als examinierte Kaft, legtst Du ein STAATSEXAMEN ab.
Bei Helfern gibt es leider nur eine PRÜFUNG.
Das ist der "kleine-aber gewaltige unterschied.
Also vorsicht mit vorschnellen Äusserungen.

Grüße
 
Hallo griesuh,
mach dir doch bitte mal die Mühe und lies mal den § 1 und auch § 2 des Krankenpflegegesetzes nach, sowohl im alten als auch im neuen......
"Krankenschwester .." jetzt "Gesundheits- und Krankenpflegerin ..." sowie "Krankenpflegehelferin.." ist gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, für die "examinierte Pflegekraft" gibt es keinerlei Schutz.
Das Wort "Examen" kommt in keiner zutreffenden gesetzlichen Regelung vor.
Der Abschluss der Ausbildung heisst "staatliche Prüfung" in allen zutreffenden Regelungen.
griesuh said:
Als examinierte Kaft, legtst Du ein STAATSEXAMEN ab.
Was du damit meinst, ist mir völlig unerklärlich.

Was du unter Helfern verstehst, weiss ich nicht, ich beziehe mich auf den Eröffnungsthread, der von "KPH" spricht, das ist für mich und die meisten anderen die "Krankenpflegehelferin".
Meine Aussagen sind in den Gesetzestexten nachlesbar und nachprüfbar.

Warst du vielleicht etwas vorschnell?
 
also, da ist ja ein Streit entstanden. Ich bin jedenfalls im jahr 2004 noch examiniert worden, so steht es auch auf meinem Zeugnis. Meine Berufsbezeichnung ist auch noch "Krankenschwester". Die nach uns, hatten dann eine staatliche Prüfung abzulegen und dürfen sich dann Gesundheits-und Krankenpfleger nennen. Uns wurde klargelegt, daß wir die letzten waren, die ein Examen abgelegt haben.
Ich bin auch nur darauf gekommen, da es für mich total neu war und ich noch nie was von einer examinierten KPH gehört habe. Oder wie sehen es die anderen. Gruß Nussy
 
hallo Nussi!
Du irrst dich wirklich, ich hab ja auf meinem Zeugnis auch stehen "Herzlichen Glückwunsch zum bestanden EXAMEN". Also bin ich auch examiniert. Aber es kann sein, dass es früher anders war...... Es wird ja auch oft gesagt, "die Examinierte" und damit ist dann ja nur die Krankenschwester gemeint.

LG
 
Hallo Nussi,
vergleich doch mal den Text deines Prüfungszeugnisses, er ist in der Formulierung Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Die amtliche und verbindliche Textvorlage (Auszug aus der AusbPrVO) findest du als angehängte Bilddatei.

Also, zum guten Schluss:
KPH=KrankenpflegehelferInnen sind staatlich geprüft (im allgemeinen Sprachjargon auch als "examiniert" bezeichnet).
 

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griesuh said:
Hallo,
na, da liegtst Du aber einem gewaltigen Irrtum auf:
examinierte Pflegekraft ist ein geschützter Titel.
verwendet wer diesen Tiel ohne examiniert zu sein, ist dies auch Heute noch strafbar.
Als examinierte Kaft, legtst Du ein STAATSEXAMEN ab.
Bei Helfern gibt es leider nur eine PRÜFUNG.
Das ist der "kleine-aber gewaltige unterschied.
Also vorsicht mit vorschnellen Äusserungen.

Grüße

das stimmt nicht, ich habe genau wie eine KS ein STAATSEXAMEN abgelegt. So steht es auf meinem Zeugnis und so ist es auch, da bin ich mir sicher! wenn du das nicht glaubst, schicke ich dir gerne mein Zeugnis!
 
Wer ist alles examiniert? (KS, KPH,......?)

Hi!

Wir haben eben bei einem ganz anderen Thema darüber diskutiert, ob KPH`s examiniert sind und das gehörte eigentlich nicht dahin, daher wollte ich mal ne extra Frage öffnen. Ich bin mir eigentlich 100% sicher, dass ich EXAMINIERTE KPH bin, aber andere waren da ganz anderer meinung......
Eine meinte auch, dass die nach dem neuen Gesetz ausgebildeten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen auch nicht mehr EXAMINIERT sind....

Was sagt ihr dazu?
 
Hi Kathy,
du bist "Krankenpflegehelferin". Die Erlaubnis zur Führung dieser Berufsbezeichnung wird nur erteilt, wenn du an der entsprechenden Ausbildung erfolgreich und regelmässig teilgenommen hast und die Staatliche Prüfung (im Sprachgebrauch auch "Examen" genannt) mit Erfolg absolviert hast.

Examinierte KPH ist wie der "weisse Schimmel", der Schimmel ist immer weiss!!


Ich hab den Beitrag hier hin verschoben, zum selben Thema reicht auch jeweils 1 Thread.
Stelle deine Eingangsfrage noch mal neu im Bereich Ambulante Pflege.
 
hallo katy,

gut dann habe ich wieder was dazu gelernt und gratuliere dir auch zu deinem examen.
was für eine ausbildung willst du dann im herbst anfangen?
also ich bin wie gesagt seit 04 schwester, nach einer umschulung. es war auch mein wunsch danach in die amb. pflege zu gehen. wie gesagt, bei uns arbeiten altenpflegehelfer und krankenpflegehelfer. gelernte und angelernte. sie werden aber vom arbeitgeber und krankenkasse auf eine stufe gestellt. d.h. sie dürfen außer grundpflege und hauswirtschaft nichts. nicht mal bz-messung oder insulin verabreichen. selbst die examinierten altenpflegekräfte haben in der ausbildung i.m. injektionen gelernt, auch im examen anwenden müssen, dürfen von der kk aus, keine verabreichen, mit strengen kontrollen.
der witz besteht darin, die angehörigen werden von der kk angeschrieben, ob sie die inj. übernehmen können, aber die alten-/krankenpflegehelfer dürfen es nicht. nun, ich hoffe alle unklarheiten sind beseitigt und du findest einen guten pflegedienst. mfg nussy
 
Hi Nussi!

Ab Oktober fange ich eine neue Ausbildung als Kinderkrankenschwester an. Ich habe sogar morgen schon ein Vorstellungsgespräch beim Pflegedienst, mal sehen! Ja, das, was Krankenpflegehelfer dürfen, hält sich echt in grenzen! Ist nicht so einfach, ich hab das auch nur gemacht, weil ich sofort nichts anderes bekommen hab!

Echt ein ****** Job!
 
Examinierte Pfleger?

Hi,

ich bins nochmal ;-)
Ich interessiere mich ja im Moment für eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester und da studiert man ja auch schon mal den momentanen Arbeitsmarkt. Ja und jetzt hab ich dazu mal eine Frage: Warum steht in den Stellenangeboten immer examinierte Pfleger? Hat nicht jeder ein Examen nach der Ausbildung? Wenn man das nicht schafft ist man doch auch kein Pfleger/in oder?

Danke für eure Hilfe

lg
Liz
 
Ich denke, damit sich einfach keiner meldet, der diesen Beruf nicht gelernt hat. Es gibt ja auch Pflegehilfen, diese haben nur eine 3-monatige Ausbildung und kein Examen. Oft wollen diese Leute aber auch keine Krankenpflegehelfer, sondern nur ausgelernte, also examiniere Krankenschwestern und Altenpfleger.......:weissnix:


Lieben Gruss
 
Hallo,

ich bin seit 6 Jahren examinierte Krankenpflegehelferin.
Habe dafür auch mein Examen bekommen, ebenso die Urkunde, daß ich die Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin führen darf. Dies ist genauso ein geschützter Beruf wie Krankenschwester oder Altenpfleger.
Einige hier vertun sich wahrscheinlich mit der Schwesternhelferin!
Krankenpflegehelferin ist und bleibt ein Beruf, wozu man ein Staatsexamen ablegen muß.

MfG
sonnenstern
 
Hi,

legen dann Krankenpflegehelfer ein Staatsexamen ab? Weil die Prüfung zum Schluss heißt doch bei Krankenschwestern 'Examen'. Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin hab i ja no nie gehört, aber es is so wie Flexi scho sagt mit dem weissen Schimmel.
Aber haben denn Krankenpflegehelfer ein Staatsexamen? Klar haben sie eine Prüfung, aber ein Staatsexamen?
 
Auch auf die Gefahr hin das ich gesetzliche Vorgaben (siehe weiter oben) wiederhole:

Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer/ Krankenpflegehelferin setzt eine staatliche Prüfung (->im Volksmund Staatsexamen genannt) voraus, die sie nach bisher 1-jähriger Ausbildung (siehe auch Krankenpflegegesetz von 1985) abgelegt haben.

Im neuen Krankenpflegegesetz ist die Krankenpflegehelfer-Ausbildung nicht mehr aufgeführt, anstatt dessen haben einige Länder bereits gleichwertige Ausbildungsregelungen (somit also auch staatlich geregelte) erlassen.
 

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