Hallo,
Ich versuche gerade herauszufinden in wie weit die diplomierte/examinierte Pflegeperson berechtigt ist, die Frequenz der Erhebung von Vitalparametern o.ä. (RR, Puls, Temp., Sätt., BZ,...) zu bestimmen.
Wie wird das bei Euch gehandhabt?: Schreibt der Arzt bei jedem Pat. vor "4xtgl RR-KO" oder versteht sich das auf postop. Einheiten zB "von selbst", dass man zu diesen und jenen Zeiten kontrolliert?
Hat die Pflegeperson rechtlich die Kompetenz im Sinne der Krankenbeobachtung zu beurteilen, wieviele Kontrollen in einem gewissen Zeitraum notwendig sind?
Eine Anordnung ärztlicherseits ist natürlich verbindlich, bei uns zB gibts aber kaum diesbezüglich Anordnungen - wir machen das automatisch nach unserem "Gutdünken" (= aus Erfahrung, Routine, Absicherung, hauptsächlich: wenn wir "Bedarf sehen") - es gibt keine fixen Regeln.
Wie läufts beim Rest der Schwestern-&Pflegerwelt?
+lg, David
Ich versuche gerade herauszufinden in wie weit die diplomierte/examinierte Pflegeperson berechtigt ist, die Frequenz der Erhebung von Vitalparametern o.ä. (RR, Puls, Temp., Sätt., BZ,...) zu bestimmen.
Wie wird das bei Euch gehandhabt?: Schreibt der Arzt bei jedem Pat. vor "4xtgl RR-KO" oder versteht sich das auf postop. Einheiten zB "von selbst", dass man zu diesen und jenen Zeiten kontrolliert?
Hat die Pflegeperson rechtlich die Kompetenz im Sinne der Krankenbeobachtung zu beurteilen, wieviele Kontrollen in einem gewissen Zeitraum notwendig sind?
Eine Anordnung ärztlicherseits ist natürlich verbindlich, bei uns zB gibts aber kaum diesbezüglich Anordnungen - wir machen das automatisch nach unserem "Gutdünken" (= aus Erfahrung, Routine, Absicherung, hauptsächlich: wenn wir "Bedarf sehen") - es gibt keine fixen Regeln.
Wie läufts beim Rest der Schwestern-&Pflegerwelt?
+lg, David