Fragen zu Tarifverträgen privater Arbeitgeber, offizielle Stellenbeschreibung Krankenpflege

legio

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04.05.2008
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Hallo, bin kein Krankenpfleger, schreibe aber an einer Arbeit, die teilweise vergleichend auf die Situation von Pflegepersonal in verschiedenen Ländern Bezug nimmt. Habe zwei Fragen zur Krankenpflege in Deutschland und würde mich sehr freuen, wenn ihr mir kurz bei der Beantwortung helfen könntet (habe auch die SuFU benutzt, also ggf. bitte nicht gleich teeren und federn :)):

1. Gibt es öffentlich abrufbar die Haustarifverträge großer privater Arbeitgeber (krankenhausgesellschaften)? Bräuchte drei oder vier zum Vergleich, am besten für Krankenpfleger und Krankenpflegehelfer.

Falls nein: Lehnen sich die Haustarifverträge (Arbeitsentgelte) eurer Erfahrung nach größtenteils an den TVöD an?

2. Gibt es, wie bspw. in Nordamerika, für Pfleger und Pflegehelfer einen sog. "scope of practice", also eine offizielle Stellenbeschreibung, in der (quasi staatlicherseits) genau festgelegt ist, welche Tätigkeiten im Rahmen dieser Berufe ausgeführt werden dürfen?

Schon mal vielen Dank für die Hilfe und schöne Pfingsten!

Stefan
 
Aus welchem Fachbereich kommst du denn und in welchem Rahmen schreibst du die Arbeit?

Liebe Grüße
Behid
 
Aus welchem Fachbereich kommst du denn und in welchem Rahmen schreibst du die Arbeit?

Liebe Grüße
Behid

Bin eigentlich Wirtschaftsjurist, schreibe die Arbeit für meinen ehemaligen Arbeitgeber in Nordamerika, bei dem ich mein Praxissemester während des Studiums verbracht hab.

LG
 
Hi zur Stellenbeschreibung kann ich dir nur die der Bundesagentur für Arbeit anbieten: ...

War eher auf der Suche nach einem rechtlich verbindlichen Rahmen, in dem sich KrPfl während ihrer Arbeit bewegen (den es wohl in der Art eines "scope of practice" nicht gibt). Hab eben glücklicherweise etwas gefunden, was mir weiterhilft (einen Artikel aus "Pflege aktuell" zur Delegation von Aufgaben der Ärzte an Pflegepersonal).

Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort David!

LG
 
Es gibt keinen rechtlich verbindlichen Rahmen. Alles was Pflegekräfte machen ist von Arztes Gnaden auszuführen- selbst wenn dieser nix davon versteht. *grmpf*
Die Ausbildungsrichtlinien könnten ebenfalls weiter helfen. Diese werden staatlich vorgegeben.

Frag mal bei Lutz Barth nach. Vielleicht kann der dir weiterhelfen.

Ansonsten wäre eine Anfrage bei z.B. dem DBfK vielleicht auch nützlich.

Elisabeth
 

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