- Registriert
- 03.10.2006
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hallo zusammen;
ich bin zurzeit in der ausbildung zu krankenpflegehelferin.
mein problem jedoch ist es das ich einen unqalifizierten hauptschulabschluss habe,das heißt ich habe die prüfung in englisch nicht bestanden.nach der hauptschule habe ich dan das berufsvorbereitungsjahr besucht und habe da leider in englisch eine fünf bekommen.meine frage ist es nach meiner jetzigen ausbildung zur krankenpflegehelferin möchte ich die 3jährige ausbildung zur krankenschwester machen,dazu brauche ich aber eine gleichstellung.kann ich diese gleichstellung bekommen obwohl ich in englisch eine fünf habe,oder ist das hauptschulzeugniss nicht relewand?
bitte um schnelle antwort!
ich bin zurzeit in der ausbildung zu krankenpflegehelferin.
mein problem jedoch ist es das ich einen unqalifizierten hauptschulabschluss habe,das heißt ich habe die prüfung in englisch nicht bestanden.nach der hauptschule habe ich dan das berufsvorbereitungsjahr besucht und habe da leider in englisch eine fünf bekommen.meine frage ist es nach meiner jetzigen ausbildung zur krankenpflegehelferin möchte ich die 3jährige ausbildung zur krankenschwester machen,dazu brauche ich aber eine gleichstellung.kann ich diese gleichstellung bekommen obwohl ich in englisch eine fünf habe,oder ist das hauptschulzeugniss nicht relewand?
bitte um schnelle antwort!
