Hallo Maike!
Die erste Frage ist, wie Flexi sie stellt, ob Du dies selbständig tust.
Wenn nicht, muß sich Dein Auftraggeber um die vertraglichen Abwicklungen und weitere Regelungen kümmmern, bzw. Dich damit beauftragen.
Machst Du das ganze in eigener Regie, mußt Du vor allem nachweisen können, weshalb Du befähigt bist, fort zu bilden und ggf. wen Du fortbilden darfst, bzw. wenn Du die Veranstaltung nicht selbst ausführst dafür sorgen, daß der oder die Fortbilder dies können.
Was hat Deinen Fragebogen validiert?
Fortbildungen finden statt im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages. Dieser muß für den Dienstleister und den Leistungsempfänger deutlich sein und für beide verbindlich gelten. Darin sollte geregelt sein:
- Veranstalter der Fortbildung
- Fortbilder (wer tritt auf)
- Inhalte
- Ziele
- Ort(e)
- Termin(e)
- Anzahl der Fortbildungen in einer Reihe
- Mindestteilnehmerzahl
- andere Vorbedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Veranstaltung stattfinden zu lassen
- Haftungsausschlüsse
- Preis und Leistungsumfang
- Teilnahmebedingungen
- evt. Unterkunft, Catering, Transfer
- et cetera.....
Laß Dich gut von einem Juristen, der Erfahrungen hat mit derartigen Veranstaltungen, beraten. Beachte vor allem die Haftungsausschlüsse!
Daneben muß natürlich Deine eigene Buchhaltung brilliant sein, Deine Hausaufgaben müssen gemacht sein.
Den Rest hat Flexi auch schon gesagt: Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt Deiner Gemeinde, Anfragen einer Einkommenssteuernummer beim Finanzamt.
Näheres hierzu kann Dir Deine örtliche Industrie- und Handelskammer sagen. Dort kriegst Du alle nötigen Informationen für Starter in die Selbständigkeit. Sie bieten auch vielerlei Kurse an, geh einfach mal hin.
Viel Glück mit Deiner Vermittlung!
Andreas