Fortbildung während Elternzeit? Kein Gehalt?

EckFrank

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28.02.2005
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7
Ort
Rheinland-Pfalz
Beruf
Kinderkrankenpfleger, Musiker
Hallo zusammen!

Ich gehe ab Oktober diesen Jahres in Elternzeit, um das "2. Babyjahr" unseres Sohnes zu "überwachen".
Da ich aber im September eine Fortbildung zum Praxisanleiter antreten werde, für die ich von mehreren Seiten meines Klinikums angeworben wurde, die 6 Monate dauert, also in meine Elternzeit mit hineinreicht (jeweils 1 Woche pro Monat von Mo-Fr. Unterricht), habe ich folgendes Problem:

Diese Weiterbildung wird von unserem klinikinternen Weiterbildungszentrum angeboten (auch für externe Pflegekräfte) und ist staatl.anerkannt.
Nun ist es so, dass ich für September für die Woche Unterricht vom Stationsdienst freigestellt werde und ich dafür aber auch mein volles Monatsgehalt bekomme.
Würde ich weiterhin Vollzeit arbeiten bis zum Ende der Weiterbildung (Februar 2006), so bekäme ich jeden Monat meinen reguläres BAT-Gehalt mit Freistellung vom Stationsbetrieb für die Dauer des Unterrichts.

Gehe ich nun ja ab Oktober in Elternzeit wäre dies mein Privatvergnügen entschied die Verwaltung. Ich könne daran teilnehmen, sie würden das wie eine Nebentätigkeit während der Elternzeit genehmigen aber ohne Gehalt.

Stünde mir dann nicht ca. 1/4 meines Monatsgehaltes zu, da es ja auch eine Nebentätigkeit ist und sie zum anderen ja nach Ende meiner Elternzeit auch meinem Arbeitgeber etwas bringt?!

Bzw. wenn ich kein Gehalt bekommen würde während der Elternzeit, dürfte mir ja auch keines für den Ausfall meiner Arbeitskraft auf Station im Monat September zustehen?!

Kompliziert ich weiß...

Viele Grüße,
Frank!
 
Um nicht ein neues Thema zu öffnen, der Threadtitel passt zu meiner Frage genau. Ich gehe am 24. 04. 2014 in Mutterschutz und habe es vor nach dem Mutterschutz noch 9 Monate zu Hause zu bleiben. Dann übernimmt es mein Mann. Darf ich während dieser Zeit zu meinem Vergnügen, von mir bezahlte Fortbidlungsangebote wahr nehmen oder ist es in der Elternzeit verboten?
 
Natürlich darfst du dich während deiner Elternzeit, auf deine eigenen Kosten fort-weiterbilden. Entgeltliche Nebenbeschäftigungen sind dem AG oder auch der Elternstelle zu melden. Alles andere ist Privatvergnügen.
 

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