Hallo zusammen!
Ich gehe ab Oktober diesen Jahres in Elternzeit, um das "2. Babyjahr" unseres Sohnes zu "überwachen".
Da ich aber im September eine Fortbildung zum Praxisanleiter antreten werde, für die ich von mehreren Seiten meines Klinikums angeworben wurde, die 6 Monate dauert, also in meine Elternzeit mit hineinreicht (jeweils 1 Woche pro Monat von Mo-Fr. Unterricht), habe ich folgendes Problem:
Diese Weiterbildung wird von unserem klinikinternen Weiterbildungszentrum angeboten (auch für externe Pflegekräfte) und ist staatl.anerkannt.
Nun ist es so, dass ich für September für die Woche Unterricht vom Stationsdienst freigestellt werde und ich dafür aber auch mein volles Monatsgehalt bekomme.
Würde ich weiterhin Vollzeit arbeiten bis zum Ende der Weiterbildung (Februar 2006), so bekäme ich jeden Monat meinen reguläres BAT-Gehalt mit Freistellung vom Stationsbetrieb für die Dauer des Unterrichts.
Gehe ich nun ja ab Oktober in Elternzeit wäre dies mein Privatvergnügen entschied die Verwaltung. Ich könne daran teilnehmen, sie würden das wie eine Nebentätigkeit während der Elternzeit genehmigen aber ohne Gehalt.
Stünde mir dann nicht ca. 1/4 meines Monatsgehaltes zu, da es ja auch eine Nebentätigkeit ist und sie zum anderen ja nach Ende meiner Elternzeit auch meinem Arbeitgeber etwas bringt?!
Bzw. wenn ich kein Gehalt bekommen würde während der Elternzeit, dürfte mir ja auch keines für den Ausfall meiner Arbeitskraft auf Station im Monat September zustehen?!
Kompliziert ich weiß...
Viele Grüße,
Frank!
Ich gehe ab Oktober diesen Jahres in Elternzeit, um das "2. Babyjahr" unseres Sohnes zu "überwachen".
Da ich aber im September eine Fortbildung zum Praxisanleiter antreten werde, für die ich von mehreren Seiten meines Klinikums angeworben wurde, die 6 Monate dauert, also in meine Elternzeit mit hineinreicht (jeweils 1 Woche pro Monat von Mo-Fr. Unterricht), habe ich folgendes Problem:
Diese Weiterbildung wird von unserem klinikinternen Weiterbildungszentrum angeboten (auch für externe Pflegekräfte) und ist staatl.anerkannt.
Nun ist es so, dass ich für September für die Woche Unterricht vom Stationsdienst freigestellt werde und ich dafür aber auch mein volles Monatsgehalt bekomme.
Würde ich weiterhin Vollzeit arbeiten bis zum Ende der Weiterbildung (Februar 2006), so bekäme ich jeden Monat meinen reguläres BAT-Gehalt mit Freistellung vom Stationsbetrieb für die Dauer des Unterrichts.
Gehe ich nun ja ab Oktober in Elternzeit wäre dies mein Privatvergnügen entschied die Verwaltung. Ich könne daran teilnehmen, sie würden das wie eine Nebentätigkeit während der Elternzeit genehmigen aber ohne Gehalt.
Stünde mir dann nicht ca. 1/4 meines Monatsgehaltes zu, da es ja auch eine Nebentätigkeit ist und sie zum anderen ja nach Ende meiner Elternzeit auch meinem Arbeitgeber etwas bringt?!
Bzw. wenn ich kein Gehalt bekommen würde während der Elternzeit, dürfte mir ja auch keines für den Ausfall meiner Arbeitskraft auf Station im Monat September zustehen?!
Kompliziert ich weiß...
Viele Grüße,
Frank!