[06.02.2005]
Förderung für Umschulung in Gesundheitsfachberufen gekürzt
VDAB: Finanzstreitigkeiten führen zu Einbruch in der Pflegeausbildung
Ab Januar 2005 werden dreijährige Umschulungen in den Gesundheitsfachberufen
nicht mehr in vollem Umfang durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert.
Umschüler in diesem Bereich erhalten künftig von der BA nur noch eine
Förderung für einen Zeitraum von zwei Jahren – und dies auch nur dann, wenn
die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres bereits zu Beginn der Umschulung
gesichert ist. Nach Auffassung der Bundesregierung soll die Finanzierung
des aufgrund bundes- oder landes- bzw. europarechtlicher Regelungen erforderlichen
dritten Umschulungsjahres von den Ländern sichergestellt werden. Hierzu
hatten diese bis Ende 2004 Zeit, im Rahmen einer Übergangsregelung Finanzierungslösungen
zu schaffen.
„Eine Finanzierungslösung für das dritte Jahr ist nicht in Sicht. Damit wird das
Umschulungsengagement in einem Bereich zerstört, in dem es zu einer
annähernd hundertprozentigen Vermittlungsquote in den Beruf kommt“,
kritisiert Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten-
und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Gleiches erkennt auch Rainer
Merschmann, Geschäftsführer der VDAB-Schulungszentrum GmbH: „Insbesondere
die Altenpflege ist von diesen neuen Regelungen in der Ausbildungsförderung
stark betroffen, da sie einen hohen Anteil an Umschülern hat.“ Merschmann
weiter: „Zu befürchten ist, dass die Kürzungen in der Finanzierung einen
erheblichen Einbruch in der Pflegeausbildung verursachen und folglich
auch die flächendeckende Versorgung mit Arbeitskräften in dieser für die
Gesundheitsversorgung wichtigen Berufsgruppe gefährdet ist.“ Schulz: „Wir
fordern Bund und Länder auf, ihre Finanzierungsstreitigkeiten nicht auf dem Rücken
der betroffenen Umschüler, Pflegeeinrichtungen, Schulen wie auch Pflegebedürftigen
auszutragen und jetzt eine Lösung auf den Tisch zu legen“.
In einem Gesetzentwurf zur Änderung des SGB III hat sich der Bundesrat gegen
ein Auslaufen der Übergangsregelung ausgesprochen. Davon betroffen wären in
der Altenpflege 2002/2003 rund 58 Prozent aller Ausbildungen. Die Bundesregierung
hat diesen Entwurf bereits abgelehnt. Unterstützung erfährt der Bundesrat
sowohl von der FDP wie auch von der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, die eigene
Gesetzentwürfe vorgelegt haben. Die CDU/ CSU fordert eine Verlängerung
der Regelung um ein Jahr. Die FDP will die Beibehaltung der Finanzierung durch
die BA. Beide Entwürfe befinden sich in den parlamentarischen Beratungen.
Quelle: www.vdab.de