Fernstudium

Aggie

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05.09.2003
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:weissnix: Hallo zusammen,

meine Ausbildung ist Arzthelferin. Seit 3 Jahren bin ich im amb. Pflegedienst tätig und seit 2 Jahren hat mich mein Chef zur stellv.PDL ernannt. Ich würde mich aber noch sehr gerne weiterbilden, oder ein Fernstudium belegen z.B. zur PDL oder Qualitätsmanagerin.Wundmanagerin interessiert mich auch sehr.
Meine Frage: Habe ich als Alrzthelferin überhaupt Chancen mich beruflich weiter zu bilden?
Ich freue mich über jede Antwort
 
Hallo Aggie,

hier die Zulassungvoraussetzung der Hamburger Fernfachhochschule für den Bereich Pflegemagement:

Zulassungsvoraussetzungen

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Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Studium an der Hamburger Fern-Hochschule sind durch das Hamburgische Hochschulgesetz festgelegt. Eine Zulassung eines Bewerbers kann ausgesprochen werden, wenn er die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife nachweisen kann.

Bewerber mit einer fachgebundenen Hochschulreife werden dann zugelassen, wenn die "Fachbindung" mit dem gewählten Studiengang übereinstimmt.

Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen sind von den Bewerbern berufspraktische Grundkenntnisse nachzuweisen. Dieser Nachweis ist nach geltenden Studien- und Prüfungsordnungen für den Studiengang "Pflegemanagement" durch eine einschlägige pflegerische Berufsausbildung (z. B. als Krankenschwester/-pfleger oder Altenpflegerin/-pfleger) oder Tätigkeit erbracht. Bewerber ohne diese Kenntnisse müssen ein Grundpraktikum bis zu einer Dauer von 20 Wochen nachweisen, wovon 13 Wochen vor Aufnahme des Studiums abzuleisten sind. Die verbleibenden 7 Wochen können studienbegleitend während des Grundstudiums absolviert werden.

Das Hauptpraktikum (Umfang 20 Wochen) ist Bestandteil des Hauptstudiums und kann studienbegleitend durchgeführt werden. Berufliche Tätigkeiten, die inhaltlich und zeitlich den Anforderungen des Hauptpraktikums entsprechen, können angerechnet werden.

Zusätzlich zu den bisher aufgezeigten Zulassungsmöglichkeiten gibt es einen besonderen Hochschulzugang für Berufstätige nach § 38 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes . Nach dieser gesetzlichen Regelung können Bewerber auch ohne (Fach-) Hochschulreife für ein Studium an unserer Hamburger Fern-Hochschule zugelassen werden, wenn sie


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eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit nachweisen können und
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eine für den gewählten Studiengang geeignete sowie für die Hamburger Schulbehörde anerkannte fachspezifische Fortbildungsprüfung abgelegt haben.Erfüllen Bewerber die o. g. Voraussetzungen, dann können sie ohne zusätzliche Eingangsprüfung - nach Teilnahme an einem Beratungsbespräch - die Zulassung zum Studium an der Hamburger Fern-Hochschule erhalten.

In der Übersicht nennen wir Ihnen einige Fortbildungsabschlüsse, die den Weg zur Hochschule ermöglichen.

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Ausbildungslehrgang für die Unterrichtstätigkeit und die Leitung von Krankenpflegeschulen
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Weiterbildungslehrgang von Krankenschwestern/-pflegern und Kinderkrankenschwestern für leitende Aufgaben in Krankenhäusern und Heimen und für die Unterrichtstätigkeit an Ausbildungsstätten für pflegerische Berufe
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Jahreskurs für leitende Schwestern und Unterrichtsschwestern
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Lehrgang zur Heranbildung von Hebammen zu Lehrkräften
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Fortbildung zur/zum Fachkrankenschwester/-pfleger und zur/zum Fachkinderkrankenschwester/-pfleger für Anästhesie und Intensivpflege
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Fortbildung zur/zum Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie
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Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich
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Leitung des Pflegedienstes

Für Bewerber/innen ohne (Fach-) Hochschulreife bestehen zwei alternative Zugangsmöglichkeiten

1. Gemäß § 38 Absatz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz werden Sie zum Studium zugelassen, wenn Sie

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eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit nachweisen können und
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außerdem eine für den Studiengang Pflegemanagement geeignete Fortbildungsprüfung (z.B. als Unterrichtsschwester/-pfleger oder Pflegedienstleiter/in) abgelegt haben.
Erfüllen Sie als Bewerber die genannten Voraussetzungen, können Sie nach Teilnahme an einem Beratungsgespräch die Zulassung für den Studiengang Betriebswirtschaft an der Hamburger Fern-Hochschule erhalten.

2. Für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung, aber ohne Fortbildungsprüfung, erfolgt die Zulassung über eine schriftliche Eingangsprüfung gemäß § 38 Absatz 1. Die Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik.
 
Re

vielen dank für die Info. Das heißt also, daß ich erst mal Abitur machen muß. Leider habe ich nur eine Fachoberschulreife mit Qualifikation.:cry:
Schade, das ich nicht sofort mit dem Studium starten kann, denn das Zeug dazu habe ich.:wut:
 
Hey Ingo...


wie genau läüft eigentlich so ein Fernstudium genau ab??? Ich stell mir das irgendwie so unwirklich vor...bzw. kann es mir kaum vorstellen.
Für wen ist ein Fernstudium denn besonders günstig?? Für Mütter z.B.,die zu hause aufs Kind aufpassen müssen und somit "von zu hause" studieren können??
Ist ein Fernstudium so wie Hausaufgaben nach der Schule, nur in nem größeren Ausmaß????? Also ich mein lernt man zu hause und muss nur am Ende alles abgeben oder wie???:deal:
Gruß,Engel.
 
Hallo Engel,

der Ablauf besteht in erster Linie darin, dass man Studienbriefe für alle Fächer erhält, die man durcharbeiten muss. Begleitet finden in den Studienzentren - verteilt auf ganz Deutschland - Präsenzphasen von etwa 24 Tagen im Jahr statt. Jedes Fach wird mit einer Klausur abgeschlossen, die zeitgleich in allen Studienzentren geschrieben werden. Der Rest muss mit Hausarbeiten zu einer bestimmten Thematik erarbeitet werden. Den größten Teil lernt man allein zuhause.

Dies bietet sich an für Mütter, die nicht von zu Hause weg können, aber der Großteil der Studenten hat feste Jobs in Vollzeit in Leitungsfunktion und kann diese nicht verlassen. Die meisten sind auch zu alt und würden kein Bafög mehr bekommen.

Cheers

Ingo :roll:
 

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