Feiertagsausgleich bei Krankheit?

Viki

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Hallo,

ich hab da mal ne Frage, und zwar war ich jetzt leider letzte Woche krank geschrieben,... und hätte eigentlich am Do (Feiertag) Dienst gehabt. Für diesen Dienst hätte ich dann nächste Woche 1 Tag Freizeitausgleich (frei)...

Nun bin ich ja krank gewesen, bekomme ich dann trotzem frei, oder muss ich dann da arbeiten?

Kann mir da jemand weiter helfen, wie ist das bei euch?

VG Viki
 

Micke

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also ich meine,dass du trotzdem frei hättest... du arbeitest ja auch nicht deine kranktage nach oder ?
vielleicht irre ich mich ja, aber ich meine, dass du trotzdem dann frei hast.. ist es nicht auch so, dass feiertagsstunden doppelt gezählt werden??? frag doch mal auf der station nach. da du ja regulär frei hättest, sind ja dementsprechend deine kollegen eingeplant.

einfach mal nachfragen, macht sich bestimmt gut, wenn du dich trotz krankheit engagierst zeigt...

lg michalina
 

flexi

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Hallo,

wenn du das Frei als Feiertagszuschlag anstatt 135% Geld in der Form 100 % frei und 35% Geld bekommst, dann hast du Pech. Der Zuschlag wird nämlich nur gezahlt, wenn du tatsäch an dem Tag gearbeitet hast.
Hier zählt nicht "wie geplant", sondern wie tatsächlich geschehen.
Frag also bei deiner Dienstplanführung nach!
 

Viki

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Hi Michalina,

danke erstmal für deine Antwort. Ich werde wenn ich morgen wieder arbeiten gehe auf jeden Fall nachfragen. Ich weiß aber nicht, ob ich die Zuständige Person am WE antreffe. Und würde deshalb gerne jetzt schon wissen, wodrauf ich mich einstellen muss/kann....

@ Flexi
danke für deine Antwort. Also bekomme ich (deiner Meinung nach) den Tag nicht mehr frei? Habe ich dich richtig verstanden?!!? Geld bekomme ich gar nicht, das gibts bei uns für jeden Schüler pauschal

VD Viki
 

flexi

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Frag nach, wie eure Zuschalgsregelungen vereinbart sind, ob mit 135 % oder mit 100% Freizeit und 35 % geld, auch wenns pauschaliert ist.
Im letzteren Fall hast du keinen Anspruch auf den Ausgleich, musst also arbeiten.
 

luzi56

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Hallo
Wenn Du mit Dienst am Donnerstag im Dienstplan standest,gilt es auch als Dienst,Du bekommst dann 7Std plus,aber Geld gibt es nur wenn Du tatsächlich gearbeitet hast.

Grüße Helga
 

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