Feiertage gleich Minusstunden?

Melli174

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Ist es bei euch auch so das ihr an gesetzlichen Feiertagen an denen ihr nicht arbeitet Minusstunden bekommt?
Wenn wir schon Schichtdienst ableisten und auch noch an einigen Feiertagen arbeiten müssen, dann sollten wir doch wenigstens die Feiertagen an denen wir auch mal frei haben ohne Minusstunden genießen dürfen!
[/b]
 
Hallo Melli174,

Feiertage dürfen in der normalen Berechnung auch keine Minusstunden ergeben. In welcher Tage Woche arbeitet ihr? Wenn in der fünf Tage Woche müsstest du einfach nur alle Wochenenden und Feiertage zusammenzählen und von der Gesamtzahl der Tage des Monats abziehen.

Also jetzt z.B. der Monat Mai: Fünf Wochenenden = 10 Tage
Drei Feiertage = 3 Tage (wobei der 1. Mai auf einen Samstag fällt also nicht zählt) = 2 Tage. Insgesamt 12 Tage frei.

Der Mai hat 31 Tage - 12 Tage = 19 Tage
19 x 7,7 Std. (38,50 Std. Woche) = 146,30 Sollstunden

Diese Sollstunden musst du erreichen, wenn nicht machst du Minusstunden.

Cheers

Ingo :wink:
 
Hallo Melli,

die Feiertage werden mit den normalen Dienststunden berechent die Du sonst arbeiten würdest. Hast Du von deinem Arbeitgeber die Auskunft der Feiertag nicht berechnet würde?? Mit welcher tariflichen Begründung??
In einer 6 Tage Woche beträgt die Sollarbeitszeit für Mai 161,70 Stunden.

Ingo@
deine Berechnung stimmt insoweit, wenn die Berechung der Feiertage komplet nicht berücksichtigt wird, ansonsten sind es auch 161,70 Stunden. Der Pfingstsamstag wird auch nicht als Feiertag berechnet.

bis denne
Frank
 
Hallo Frank,

meine Berechnung ist richtig und wir haben nur zwei Tage die als Feiertage zählen - Himmelfahrt und Pfingstmontag, Pfingstsamstag ist ein normaler Samstag.

Die Stundenanzahl bleibt gleich - Feiertage sind keine Arbeitstage, also 146,30 Std. im Mai.

Mit deinen 161,70 Std. führst du gerade die 42 Std. Woche ein.

Ingo :wink:
 
Hallo Ingo,
wo steht eigentlich geschrieben, das nur deine Methode die allein richtige ist, um die Monats-Sollarbeitszeit zu berechnen??
Meines Wissens ist das nirgends wo im Tarif festgelegt, so das hier tatsächlich verschiedene Wege nach Rom führen, je nachdem, wie man Soll und Ist gegeneinander aufrechnet.
Mai:
31 Tage : 7 = 4,4285714 Wochen
4,4285714 Wochen x 38,5 = 170,5 Stunden im Mai

Das ist eine gängige und gültige Sollzeitberechnung.

Das sind bei 5-TW 7,7 Std. Wochenfeiertage sind dabei vorbelegt mit 7,7 Std (Himmelfahrt z.B.)
Wenn jemand dann arbeitet, bekommt er weitere 7,7 std. gutgeschrieben plus die Zeitzuschläage....

Ich denke, das man das individuelle Dienstplan- und Dienstzeitenmodell kennen muss, um zu solchen detaillierten Fragen Stellung zu nehmen.

In der Tat, es ist verrückt, Ingo, deine Berechnung ist für dich gesehen, in ordnung und nachvollziehbar !!!!
 
Hallo Ingo,

ich arbeite in einer 5-Tage Woche, die Sollstundenzahl ist von einem Dienstplanprogram berechnet worden welches den gültigen Tarifvertrag
(AVR) zugrunde legt.
Außerdem bei einer 42 Stunden die Woche müsste ich im Mai aber mehr als 161,7 Std. arbeiten, allein 42*4 Wochen = 168 Std, die noch verbleibenen Tage habe ich noch nicht dazu gerechnet :wink:
Es mag stimmen das Feiertage keine Arbeitstage (obwohl ja doch einige arbeiten müssen) sind, müssen aber in der Stundenberechnung mitgerechnet werden.

bis denne
Frank
 
Hallo Melli und natürlich alle anderen Forumsbesucher,

ich sehe das genauso wie du. Bei all den Belastungen in Pflegedienst darf man nicht noch mit Minusstunden bestraft werden, wenn man, wie jeder Verwaltungsmitarbeiter auch, einfach nur an einem gesetzlichen Feiertag frei hat.
Aber unsere Verwaltung wie auch PDL haben das auch versucht.
Wir arbeiten im AVR-Caritas Bereich. Bei uns gibt es im Schichtdienst Bereiche mit der 5- und andere Bereiche mit der 5,5-Tage-Woche bei 38,5 Std/Wch.

Seit ca 1 Jahr haben wir einen EDV-gestützen Dienstplan. Ab dem Moment der Einführung wurden die Sollstunden nicht mehr um den jeweiligen Wochenfeiertag gekürzt ( ist auch vor einigen Jahren vom BAG als "richtige Handhabung" bestätigt )
Das bedeutet für den Mai: 21 Arbeitstage X 7,7 Std = 161,7 Std

Die Planung der Stationsleitung muss jetzt so sein:

a. der Dienstplan für den Monat wird im Sollohne Rücksicht auf den
Feiertag
geschrieben ( also alle MA, die an diesem Tage arbeiten würden, wenn
kein FT wäre - also die ganze Früh- sowie die Spätschicht - werden
eingeplant )
b. nach Verabschiedung oder auch Genehmigung ( also im IST ) sortiert
die Stationsleitung aus, wer arbeiten soll und wer frei bekommt, weil er
nicht benötigt wird (!)

Die MA,die am Ft arbeiten, bekommen die IST-Std dann doppelt ( 15,4 )angerechnet und diejenigen, die frei haben, bekommen einfache (7,7) Stundenanrechnung.

Jeder MA hat ein Recht auf diese Berechnung, wenn die Arbeitszeit nur ausfällt, weil er wegen geringerer Schichtbesetzung nicht benötigt wird.
Auch muss keine Schichtdienst-Arbeitnehmer an solch`einem Tag Urlaub oder sonstiges nehmen, denn es handelt sich ja um einen gesetzlichen FT.

Der Gesetzgeber schreibt also vor, das an diesem Tag frei ist. Für die MA die am FT arbeiten, wird ja nur die vom Gesetzgeber vorgeschrieben Freizeit auf einen anderen Tag verschoben.
Man kann sich auch auf den §2 Entgeldfortzahlungsgesetz berufen.

Das Ganze gilt für Vollzeit-MA und Teilzeit-MA, die an diesem Tag eigentlich Dienst hätten - natürlich nicht, wenn ein MA immer donnerstags
frei hat ( wie auch Himmelfahrt ein Donnerstag ist ).

Bei uns hat es ca 6 Monate gedauert, bis die MAV endlich in unserer Vérwaltung Recht bekommen hat - aber jetzt läuft es prima :!: :!:

Ich hoffe, du konntest mir folgen. Wenn nicht, melde dich nochmals
Schönen Abend noch
lupo
 
Ach, übrigens habe ich noch vergessen zu erwähnen, das es sich beim Samstag vor Pfingsten um einen Vorfesttag handelt.
Das bedeutet, entweder für die Zeit zwischen 12 und 24 Uhr 25% Zuschlag oder aber die Stunden als Freizeitausgleich frei nehmen.

Bei uns hat man sich auf Freizeitausgleich geeinigt, also bekommt jeder MA alle gearbeiteten Std zwischen 12 und 24 Uhr zu 100% wieder.

Bis dann
lupo
 
Hallo Lupo,

bei uns ist die Freistellung an einem Feiertag geregelt:

Frei am Feiertag hat derjenige der auch das kommende Wochenende frei hat. So ist es möglich auch Brückentage gerecht zu verteilen.
Eine Bevorzugung wird dadurch die Stationsleitung (Sympathie/Antipathie) verhindert.

bis denne
Frank
 
Hallo Frank,

bei uns wird das auch so gehandhabt.
Aber dir steht die Anrechnung der Stunden ( einfache Anrechnung zB 7,7 Std ) für den Feiertag nur zu, wenn im Soll so geplant wird, als wenn es gar keinen Feiertag gibt und dann erst im Ist das Frei eingetragen wird.
Wenn jetzt von vornherein geplant ist, das du an diesem FT sowieso frei hast, brauchen dir die Stunden ( zB 7,7 ) nicht angerechnet zu werden,
d.h du hättest dann an dem Tag frei und würdest theoretisch im laufenden Monat zu wenige - also Minusstunden - machen.
Die Rechtsprechung sagt ausdrücklich, das ein Dienstplan so geschrieben und geplant werden muss, als sei gar kein FT.
Das frei entsteht dadurch, dass die Stationsbesetzung verringert wird und du nur frei hast, weil dein Dienstgeber bzw Stationsleitung dich nicht benötigt.

Ich hoffe, d verstehst mich

Liebe Grüße
lupo

PS: Interessant wären ja auch die Meinungen der Forumsteilnehmer
im Forum für FWB für Leitungsaufgaben in der Pflege
 
Hallo an Alle,
Wie sieht es denn zum Beispiel bei Stundenkräften aus?
Werden die gearbeiteten Stunden doppelt gezählt
(z.B. Rein-und Rauswachen an Feiertagen) da Sie ja eigentlich
nicht in der monatlichen Grundarbeitszeit berücksichtigt sind

Euch Allen noch schöne Pfingsten
Gruss Claudia
 
Hallo Claudia,
lese heute abend gerade deine Frage und möchte dir und llen Anderen flgendes dazu schreiben:

Warum sollte TZ-MA anders behandelt werden als VZ-MA - gearbeitet ist gearbeitet.
Du musst natürlich nicht die ganzen Nachtstunden berechnen, sondern entweder bis oder ab 24 Uhr.
Und auch du bekommst die 35% Feiertagszuschlag für die tatsächlich am Feiertag geleisteten Stunden entweder bezahlt oder auch noch als Freieitausgleich :

Schönen Abend noch
lupo
 
Hallo an alle,
habe doch auch noch eine Frage zur Sollzeitenberechnung. Unsere Station hat im Mai eine Sollzeit von 177,10 Stunden bei 38,5 Std. wöchentl. und einer 5,5 Tage Woche.
Bei allem Durchrechnen komme ich nicht auf diese Zahl. Die tägl. Arbeitszeit beträgt 7 Stunden. ( BAT-KF) .
Kann mir hier vielleicht einer auf die Sprünge helfen ?
Wäre schön:verwirrt:
 
Oh mein lieblingsthema,

Bei mir ist das leider auch so das ich in die Minusstunden komme, wenn ich z.B. Krank bin oder Urlaub habe. Und jedes mal wenn ich etwas sage heißt es immer ach machen sie sich keine sorgen. Und dann paar Tage später sie haben aber viele Minusstunden. Wenn es dann darum geht das jemand einspringen soll und das ich dann kommen soll. Sag ich nein, denn ich sehe nicht ein 12 Tage am Stück durch arbeiten dazwischen ein Doppeldienst mindestens und dann noch einspringen. Nein mach ich nicht mehr.
Wil dann würde ich 13- 14 Tage arbeiten und meines Wissens ist das doch gar nicht erlaubt. oder????
 
Hallo an alle,
habe doch auch noch eine Frage zur Sollzeitenberechnung. Unsere Station hat im Mai eine Sollzeit von 177,10 Stunden bei 38,5 Std. wöchentl. und einer 5,5 Tage Woche.
Bei allem Durchrechnen komme ich nicht auf diese Zahl. Die tägl. Arbeitszeit beträgt 7 Stunden. ( BAT-KF) .
Ich auch nicht. Lass es Dir doch mal von Deiner Stationsleitung oder von der Buchhaltung erklären.

Ulrich
 

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