Fehlzeiten nach Ausbildungsverlängerung

Laufmaus*

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Gesundheits-und Krankenpflegerin
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Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage und leider keinerlei Antwort in beim Durchsuchen der Foren gefunden. Zudem versteh ich diesbzgl. das KrPflG 2003 nicht.

Es ist so, dass ich zum September 2012 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin begonnen habe. Genau jetzt wäre Examen. Da ich aber die Fehlzeitengrenze weit übertroffen hatte, durfte ich mit Absprache meiner der Schule und des Krankenhauses die Ausbildung bis 31.12.15 verlängern und habe ab Oktober bis November die theoretischen Prüfungen (schriftlich + praktisch) und im Dezember das praktische Examen. Nun ist es so, dass ich gerade wieder krank bin. 9 Tage. Leider habe ich einen Trauerfall und traue mir die Verantwortung für meine Patienten gerade gar nicht zu. In meiner Zulassung zum Examen im Herbst steht aber:

"die Zulassung erfolgt unter Vorbehalt, dass die nach Paragraph 7 KrPflG 2003 abgerechneten Fehlzeiten bis zum vereinbarten Ausbildungsende nicht weiter überschritten werden."

Kann ich die Zulassung nun vergessen und muss doch noch ein ganzes Jahr wiederholen?

Danke im Voraus und liebe Grüße
 
Das wissen wir nicht.
Hast du denn deine Fehlzeiten damit überschritten?

Das musst du entweder selber rechnen, oder dir von der Schule ausrechnen lassen...
 
Na, die regulären Fehlzeiten von 30,5 Tagen in der Praxis habe ich weit überschritten und in der Theorie die von 26,5 Tagen auch. DESWEGEN habe ich ja um ein halbes Jahr verlängert. Nur weiß ich eben nicht wie es sich jetzt nach der Verlängerung und Zulassung zum Examen im Herbst mit weiteren Fehlzeiten verhält.
 
Nein, keine Angst, soviel Fehlzeiten wirst du nicht zusammenbekommen. Wenn du z.B. 20 Tage drüber bist und dann verlängerst um z.B. 6 Monate, dann musst du die 20 Tage noch Ausbildung machen und könntest dann blau machen bis zur Prüfung, dann wären die Zulassungsvoraussetzungen lt. Gesetz erfüllt.

Aber:
die Schulaufsichtsbehörde stellt wegen DIR eine eigene schriftliche Prüfung zusammen? Das Glaube ich erst wenn ich es sehe! Finden da gerade die schriftlichen Prüfungen in deinem Bundesland statt?

Eigene Prüfungskommission für mündlich und praktisch nur wegen Dir? Da ist aber deine Schule seeeehr kulant.

Wenn du schon zum Examen zugelassen wärest, müsstest du die Fehlzeiten hinterher nacharbeiten, könntest aber regulär das Examen machen.
 
Doch, die genauen Termine habe ich auch schon schriftlich bekommen. Das sind auch die Termine für die Nachprüfungen soweit ich weiß. Zudem schreibe ich nicht alleine,weil eine Mitschülerin durch Schwangerschaft mit mir gemeinsam die schriftlichen Prüfungen im November ablegt. Ich bin meiner Schule auch sehr dankbar dafür. Für alles. Unsere Lehrer setzen sich immer für uns ein und stehen hinter jedem einzelnen Schüler.
 
Aber ich hab doch einen Ausbildungsvertrag bis 31.12.15. durch die Verlängerung. Und wie gesagt, in der Zulassung steht unter Vorbehalt. Also darf ich keine weiteren Fehlzeiten anhäufen nach meiner Erkenntnis zum Text:

"die Zulassung erfolgt unter Vorbehalt, dass die nach Paragraph 7 KrPflG 2003 angerechneten Fehlzeiten bis zum vereinbarten Ausbildungsende nicht weiter überschritten werden."
 
Du hast jetzt schon die Zulassung von der Schulaufsichtbehörde für das Examen im Oktober, also 5 Monate vorher?

D.h. du hast bereits Mitte/anfangs Mai die Zulassung beantragt für Oktober?
Das Führungszeugnis ist doch bis dahin nicht mehr gültig? Darf zum Zeitpunkt der Prüfung noch älter als 3 Monate sein?

Alles seeehr merkwürdig und ungewöhnlich. Bei uns wäre das nicht möglich. Anmeldung/Antrag frühestens 3 Monate vor Prüfungstermin, Bescheid von Schulaufsichtsbehörde ca. 6 Wochen vor schriftlicher Prüfung.
 
Wir haben das alle gemeinsam im März eingereicht (also die Schule). Es musste bis 15.03. vorliegen. Da war schon klar, dass ich bzgl. der Fehlzeiten verlängern muss. Ausweis wurde noch mit kopiert und hingeschickt. Der Rest dann später. Die anderen müssen jetzt Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis abgeben. Ich dann quasi eh später durch Verlängerung. Die Schriftlichen sind nun durch. Im Juli folgen die Mündlichen und die Praktische auch im Juli bei den anderen.

Ich muss also noch mein Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis nachreichen.
 
Hallo alle zusammen :)

Ich muss jetzt mal meinen Kummer los werden, nach fast drei Jahren!
Vielleicht könnt ihr mir helfen!!!
Also folgendes..ich hab 2009 die Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflegerin begonnen, hatte dann im ersten und zweiten LJ einiges an Fehlzeiten, aufgrund einer Nierengeschichte..daraufhin hab ich freiwillig ein Jahr wiederholt..hab in diesem Jahr kaum Fehlzeiten gehabt bin dann aber im Dezember 2012 ungeplant aber nicht ungewollt!!! Schwanger geworden..im Juli/August 2013 standen die Termine schon für das Examen..meine damalige Chefin, hatte mir quasi durch die Blume gesagt,das wenn ich mein Baby nicht austragen würde, mein Examen locker machen könnte! Selbstverständlich bekomme ich mein Kind!!! Nie, nicht eine Sekunde drüber nachgedacht. Sie meinte dann Wochen später,das wir das auch so schaffen evtl das Examen vorziehen, da ich ja nicht über vier Jahre kommen darf! Aufn platten Nachmittag, dann der Anruf! Ich werde nicht zum Examen zugelassen (weiß nicht mal, ob ein Antrag gestellt worden ist) mal abgesehen von der Schwangerschaft, die Fehlzeiten wären so hoch ich hätte mein Examen auch so nicht ablegen dürfen! Häääää ich habe doch ein ganzes Jahr wiederholt? (Mittelkurs)Das war ein riesen Schock,lässt mir bis heute keine Ruhe! Ich bekomme keinerlei Papiere ausgehändigt, wie beispielsweise Stundennachweise etc. Nichts! Bin nach wie vor in der Pflege tätig..selbst mein Arbeitgeber hat bei ihr angerufen, dann kommt nur, das ich doch bitte persönlich kommen soll! War schon Mind. Zehn mal da und immer wieder wurde ich vertröstet! Mein Arbeitgeber benötigt ein Ausbildungszeugnis oder ähnliches, damit nachzuweisen ist, das ich 2 Jahre in der Pflege tätig gewesen bin, damit ich wenigstens den Helferschein machen kann! Nach vollen vier Jahren KPA -.-
Vor drei Jahren, kam so viel auf einmal, da hatte ich keine Kraft und keinen Kopf..aber es beschäftigt mich mittlerweile jeden Tag und ich möchte wissen, ob mir unrecht getan wurde und ich ggf. doch mein Examen hätte machen können!
Bin verzweifelt..
Könnt ihr mir helfen?

Lieben Gruß
 
Also,im Oberkurs meiner Krankenpflegeschule ist eine, die hat den Mittelkurs auch wiederholt,ist jetzt durch die praktische Prüfung gefallen und lernt nen halbes Jahr nach.Und das wo sie insgesamt dann ja viereinhalb Jahre gelernt hat.Soweit ich weiß beziehen sich die max.4 Jahre wenn man durch die Prüfung fällt und dann wiederholen muss.Da darf man dann nicht mehr als 1 Jahr ranhängen.
Examen vorziehen geht ja gar nicht,weil man ja das jeweilige Curriculum erfüllen muss...wenn es nur um die reine Stundenanzahl gehen würde, könnte ich mich ja auch zwei Mal freiwillig in Unterkurs zurückstufen lassen und mach dann mein Examen,weil Stunden insgesamt sind ja voll:p Aber man muss ja lt.Krankenpflegeausbildungsgesetz z.B eine Mindestanzahl Stunden Nachtdienst verrichtet haben, x Stunden Chirugie etc.pp.Und wenn die nicht erfüllt sind...

Was ich so gar nicht verstehe:wieso kannst Du deinen Helferschein nicht machen? Da besuchst n 6 Wochen-Kurs o.ä.und fertig is'.
 
Also meine Stunden hab ich allesamt voll gehabt, daran lag es wohl nicht! Mir wurde dann gesagt, wenn die vier Jahre voll sind, dann war es das! Weil die sehen wollen, das ich zwei Jahre in der Pflege tätig gewesen bin :D mittlerweile finde ich das alles sehr kurios..zumal meine Noten recht gut waren..die erste praktische Zwischenprüfung mit zwei bestanden, trotz Notfall und in der zweiten mit einer guten drei..und schriftlich war auch okay!
Versteh das alles nicht mehr..
 
Ich finde dies alles auch sehr kurios. Laut Gesetz muss die Ausbildung nach maximal fünf Jahren abgeschlossen sein; bei Erziehungszeit darf sogar noch mehr Zeit zwischen Ausbildungsbeginn und -ende liegen. Insofern kann Deine Behauptung mit den vier Jahren nicht stimmen.

Eine staatliche Prüfung vorzuziehen ist nicht möglich, da die jeweilige Behörde die Termine festlegt.

Jetzt willst Du drei Jahre nach dem Ausbildungsabbruch ein Zeugnis? Einen Nachweis über die in der Ausbildung verbrachte Zeit dürfte machbar sein, ein qualifiziertes Zeugnis nach dieser Zeit halte ich für fast unmöglich. Bist Du sicher, dass überhaupt noch Unterlagen vorhanden sind, die Deine Leistungen bescheinigen?
 
@-Claudia-
Die 5 Jahre gelten für die Teilzeitausbildung. Siehe Paragraph 4 KrPflA .Paragraph 14 steht dann bei nicht bestehen Ausbildungsverlängerung Max.1 Jahr.
@Zaahra
Wer will sehen dass du mind.2 Jahre in der Pflege tätig warst? Und nur für die Tätigkeit reicht dann doch eine Bescheinigung dass du in dem Betrieb bereits 2 Jahre als Pflegehelfer tätig warst!? Um was für eine Helferausbildung geht es eigentlich???
 
Bei Nicht-Bestehen der praktischen Prüfung verlängert sich die Ausbildung um maximal ein Jahr - Zaahra hatte aber nie eine Prüfung, die sie nicht hätte bestehen können. Insofern findet der § 14 hier keine Anwendung.

Wenn Zaahras Behauptung stimmen würde, dürfte keinem Azubi der Vorschlag gemacht werden, wegen hoher Fehlzeiten ein Jahr zu wiederholen. Damit wäre er ja gezwungen, das Examen im ersten Anlauf zu packen - und dies wiederum käme einem Gesetzesverstoß gleich, da ja eine Wiederholungsmöglichkeit ausdrücklich vorgesehen ist.

Das Ganze liegt drei Jahre zurück und es mag sein, dass sie sich nicht mehr an die genauen Aussagen erinnert (oder schon damals einiges falsch verstanden hat). Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich eine Schulleitung so wenig in der Gesetzeslage (Examen vorziehen!) auskennen soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, genauso ist es gewesen! Ich habe Zeugen!! Ist ja nicht so, das ich erst seit gestern meine Unterlagen einfordere..selbst die Betriebsärztin, hat mir damals dazu geraten einen Anwalt zu nehmen..und die hat mir netterweise ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, nachdem klar war, das ich nicht zum Examen zugelassen werde..ich habe ganz bestimmt nichts falsch verstanden oder lege irgendwelche Dinge falsch aus..die wollte das ich die Prüfung früher mache, da ich im August Stichtag hatte! Ich habe die Ausbildung auch nicht abgebrochen, sondern ohne Examen beendet!!!!
 
Entweder man beendet die Ausbildung mit Examen,man Wiederholt Prüfungen und schafft es oder auch nicht, oder man bricht ab.Aufhören ohne Prüfung ist auch ein Abbruch.
Bei Nicht-Bestehen der praktischen Prüfung verlängert sich die Ausbildung um maximal ein Jahr - Zaahra hatte aber nie eine Prüfung, die sie nicht hätte bestehen können. Insofern findet der § 14 hier keine Anwendung.

Wenn Zaahras Behauptung stimmen würde, dürfte keinem Azubi der Vorschlag gemacht werden, wegen hoher Fehlzeiten ein Jahr zu wiederholen. Damit wäre er ja gezwungen, das Examen im ersten Anlauf zu packen - und dies wiederum käme einem Gesetzesverstoß gleich, da ja eine Wiederholungsmöglichkeit ausdrücklich vorgesehen ist.
Mein Reden
 
Mein jetziger Arbeitgeber möchte, das ich den Kurs LG 1+2 mache..so hab ich wenigstens einen Schein! Deshalb muss nachgewiesen werden,das ich insgesamt zwei Jahre in der Pflege tätig gewesen bin..
 
Ich bin ja nie zur Prüfung angemeldet worden!!! Laut ihrer Aussage, konnte sie mich nicht zur Prüfung anmelden, da ich meine vier Jahre voll hatte!
 
Dann verlang bei deiner alten Schule kein Ausbildungszeugnis, sondern eine Bescheinigung von wann bis wann Du die GuK Ausbildung gemacht hast. Ob das als Zugang für den Aufbaulehrgang reicht wird sich zeigen.M.m.n ist eine Tätigkeit und Ausbildung in der Pflege nicht gleichzusetzen.
Was ich an der ganzen Geschichte nicht verstehe: warum hast du mit der Ausbildung einfach aufgehört?Du hättest doch aufgrund der Schwangerschaft pausieren und nach der Geburt die Ausbildung beenden können... .
 
Ja so wollte ich es auch aber mir wurde gesagt das sei nicht machbar, da ich ja schon ein Jahr wiederholt hatte! Ich hätte so ziemlich alles gemacht um mein Examen ablegen zu können, das war bzw ist, seit Kindheitstagen mein Traumberuf! Mir liegt sehr vieles daran, jetzt wo sich meine Private Situation gebessert hat, möchte ich endlich Gewissheit haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass das nicht mit rechten Dingen zuging und deshalb auch keinerlei Unterlagen ausgehändigt werden..
 

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