- Registriert
- 16.03.2012
- Beiträge
- 74
- Beruf
- Gesundheits-und Krankenpflegerin
- Funktion
- Schülerin
Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage und leider keinerlei Antwort in beim Durchsuchen der Foren gefunden. Zudem versteh ich diesbzgl. das KrPflG 2003 nicht.
Es ist so, dass ich zum September 2012 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin begonnen habe. Genau jetzt wäre Examen. Da ich aber die Fehlzeitengrenze weit übertroffen hatte, durfte ich mit Absprache meiner der Schule und des Krankenhauses die Ausbildung bis 31.12.15 verlängern und habe ab Oktober bis November die theoretischen Prüfungen (schriftlich + praktisch) und im Dezember das praktische Examen. Nun ist es so, dass ich gerade wieder krank bin. 9 Tage. Leider habe ich einen Trauerfall und traue mir die Verantwortung für meine Patienten gerade gar nicht zu. In meiner Zulassung zum Examen im Herbst steht aber:
"die Zulassung erfolgt unter Vorbehalt, dass die nach Paragraph 7 KrPflG 2003 abgerechneten Fehlzeiten bis zum vereinbarten Ausbildungsende nicht weiter überschritten werden."
Kann ich die Zulassung nun vergessen und muss doch noch ein ganzes Jahr wiederholen?
Danke im Voraus und liebe Grüße
ich habe mal eine Frage und leider keinerlei Antwort in beim Durchsuchen der Foren gefunden. Zudem versteh ich diesbzgl. das KrPflG 2003 nicht.
Es ist so, dass ich zum September 2012 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin begonnen habe. Genau jetzt wäre Examen. Da ich aber die Fehlzeitengrenze weit übertroffen hatte, durfte ich mit Absprache meiner der Schule und des Krankenhauses die Ausbildung bis 31.12.15 verlängern und habe ab Oktober bis November die theoretischen Prüfungen (schriftlich + praktisch) und im Dezember das praktische Examen. Nun ist es so, dass ich gerade wieder krank bin. 9 Tage. Leider habe ich einen Trauerfall und traue mir die Verantwortung für meine Patienten gerade gar nicht zu. In meiner Zulassung zum Examen im Herbst steht aber:
"die Zulassung erfolgt unter Vorbehalt, dass die nach Paragraph 7 KrPflG 2003 abgerechneten Fehlzeiten bis zum vereinbarten Ausbildungsende nicht weiter überschritten werden."
Kann ich die Zulassung nun vergessen und muss doch noch ein ganzes Jahr wiederholen?
Danke im Voraus und liebe Grüße