Fehlzeiten ( 60 Tage) während der Ausbildung

Tanja110

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Hallo, ich bin heute das erste mal hier und hoffe eine mir wichtige Frage beantwortet zu bekommen. Ich bin Krankenpflegeschülerin im 2. Ausbildungsjahr und hatte vor einem halben Jahr einen Autounfall. War nicht so schlimm, ich konnte auch weiter arbeiten gehen. Leider plagt mich seitdem ein HWS-Syndrom wodurch ich zeitweise nicht arbeiten gehen konnte. Da ich in den 3 Jahren aber nur 60 Fehltage haben darf, wollte ich wissen, was passiert, wenn ich darüber kommen sollte? Gibt es da Ausnahmen oder Härtefälle, wenn ja was sind das für Beispiele? Ich danke im Voraus für jede Antwort.
 
Hallo!

Ich weiß nicht genau bescheid ob es Härtefälle oder so gibt, ich kann dir nur berichten was ich gesagt bekommen habe!
Ich hatte das Pfeiffersche Drüsenfieber und durfte deshalb gaaaaaaaaaanz lange nicht arbeiten gehen, natürlich habe ich mir auch Gedanken über die 60 Fehltage gemacht und dann haben die aus der Schule gesagt, wenn jemand mehr als 60 Fehltage hat muss ein Antrag gestellt werden und dann wird entschieden ob man zum Examen zugelassen wird, oder ob man wiederholen muss! Wer das aber genau entscheidet weiß ich nicht.

Tisi
 
Hallo
soweit ich informiert bin, entscheidet das zuständige Regierungspräsidium nach Antrag der Krankenpflegeschule, ob man nach 60 Krankheitstagen zum Examen zugelassen wird oder nicht.

Carmen
 
Haaaalllllooooo!

Genau, Regierungspräsidium wars!

Tisi
 
Bei uns im Kurs ist eine Mama geworden. Sie hatte in der ersten SS Zeit gefehlt und dann hat das alles natürlich nicht nehr gepasst. Sie soll jetzt ein halbes Jahr dranhängen und dann Prüfung machen, auch aus eigenem INteresse,weil ihr ja doch eine Menge fehlt an Stoff
 

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