Fahrlässigkeit bei der Medikamentenverabreichung

bruddelnet

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19.11.2002
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Hallo,

was meint ihr zu folgendem Vorfall?

Eine Schwester in der ambulanten Krankenpflege, richtet dem Patienten Medikamente täglich in eine Box, bei ihm zu Hause.

Ausser Marcumar, sind alle Medikamente im Haushalt gelagert.
Marcumar, mit dazugehörigem Ausweis wird auf der Station gelagert, da es für den Arbeitsablauf (Dokumentation wird durch Besuch der Schwester beim Hausarzt erledigt) einfach geschickter ist.

An einem Tag vergisst die Schwester eine Box, in der sie die tägliche Marcumarration und zusätzlich einige Notfallmarcumartabletten aufbewahrte, beim Patienten.
Sie bemerkt das Fehlen der Box auf Station, doch da die Box sich in wesentlichen Merkmalen (Farbe, Grösse), von der eigentlichen Tagesbox beim Patienten unterscheidet, denkt sie sich, dass sie Diese am nächsten Tag wieder vom Patienten mitnimmt.
Am nächsten Tag fehlen die Marcumartabletten aus der Notfallbox - hat der Patient sie genommen - oder weggeworfen?
Der Patient kann sich nicht erinnern.

Die Schwester informiert den Hausarzt und der Patient wird zur Kontrolle per Rettungswagen in eine Klinik eingewiesen, mit Verdacht auf Marcumarvergiftung.

Trifft die Schwester eine Schuld?

Eure Meinung würde mich interessieren.

Gruß
bruddelnet
 
Hallo Bruddelnet,
ich denke schon, das die Kollegin fahrlässig gehandelt hat.
Nicht umsonst ist die Entscheidung getroffen, das Marcumar nicht beim Pat. zu lagern!! (wahrscheinlich wegen Unzuverlässigkeit bei der Medikamenteneinnahme)
Spätestens beim Bemerken hätte sie reagieren müssen und die Tabl. wieder mitnehmen müssen, denn ab hier beginnt meiner Meinung nach schon grobe Fahrlässigkeit, den sie kennt die Wirkung des Medikamentes bis hin zum möglichen Verbluten des Patienten.

Fehler kommen sicher immer wieder vor, nur müssen solche UNVERZÜGLICH beim Bemerken nach bestem Wissen korrigiert werden!!
Das befreit zwar nicht von Schuld, entlastet aber ungemein.