Fachzeitschriften von der Steuer absetzbar?

TheDyingAngel

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Hallo! :-)

Zuerst einmal, ich hoffe, meine Frage stört hier nicht bzw. ist im richtigen Thema. Dachte mir, da im Hauptthema 'Sonstiges' dabei ist, passt es hier am ehesten.

Ich mache z.Z. zum ersten Mal eine Steuererklärung, deswegen bin ich da etwas planlos. Ich habe gelesen, dass Fachliteratur und auch Fachzeitschriften, wenn sie beruflich genutzt werden, von der Steuer absetzbar sind.
Ich habe ein Abo von 'Die Schwester Der Pfleger' und von 'Psych Pflege Heute'.
Meint ihr, die sind absetzbar?

Vielen Dank schonmal im Vorraus!
 
Ja, kannst du wenn du über den Pauschbetrag der Werbungskosten kommst.
 
Natürlich ist das absetzbar- Du liest diese ja im beruflichen Kontext.
 
Ja. Kannst Du bei Werbungskosten eintragen. Fachbücher genauso.

Heb die Quittungen auf; das Finanzamt will die Nachweise nicht unbedingt, aber auf Verlangen muss Du sie vorlegen können.
 
Oh wow, so schnell so viele Antworten- hab ich gar nicht mit gerechnet :D

Narde2003, was genau heißt das mit dem Pauschbetrag der Werbungskosten? Also zu den Werbungskosten weiß ich nur, dass da auch die Kilometer für den Arbeitsweg und für Arbeitskleidung (in meinem Fall die Arbeitsschuhe) drunter fallen.
Gibt es da dann einen Gesamt-Pauschalbetrag oder wie ist das?

Wie gesagt, ich hab sowas noch nie gemacht und kenn mich da gar nicht mit aus :(



Edit: Ich glaub, ich habe es verstanden. Soll heißen, ich kann ja eh einen Pauschalbetrag angeben, und wenn ich mit meinen gesamten Werbungskosten über den Pauschalbetrag komme, dass ich die mit angeben kann, richtig? :-)
 
Werbungskosten-Pauschbetrag bedeutet dass automatisch eine bestimmte Summe an Werbungskosten berücksichtigt wird. Erst wenn deine Werbungskosten höher ausfallen musst du sie nachweisen, um sie geltend machen zu können.
Bleibst Du darunter brauchst Du die Kosten nicht gesondert angeben oder nachweisen.
EStG - Einzelnorm
Werbungskostenpauschbetrag
 
Da haben sich mein Edit und deine Antwort wohl gerade überschnitten Blinki. :-)

Vielen Dank euch allen für die Hilfe!
 
So ist es....was alles unter die Werbungskosten fällt (z.B. auch die KfZ Haftpflicht) erfährst Du bei Deinem Steuerberater
 
Kfz-Haftpflicht Beiträge sind Sonderausgaben, keine Werbungskosten....
 

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