D.h. deiner Meinung nach müsste die ärztliche Diagnostik als ein Teil der pflegerischen Anamense mit in den Expertenstandard einfließen? Inwiefern ist denn überhaupt eine Abgrenzung möglich? Gerade in Bezug auf Harnnkontinenz ist die pflegerische Hilfestellung vielfältig.
Warum kann eine Pflegekraft denn nicht die Regelmäßigkeit, zeitliche Begrenzung oder Intensität einer Inkontinenz erfassen? Ob nun Prostatahyperplasie, Beckenbodenmuskulaturschwäche oder Critical Illness Polyneuropathie, jede Form der Inkontinenz hat ein gewisses Ausmaß, das durch Befragung erschlossen werden kann.