Moin,
es gibt leider keine "gesetzliche Vorgaben" für den pesonaleinsatz in der ambulanten Pflege,
In jedem Bundesland ist es Sache der Kranken- und Pflegekassen und der Anbieter in Rahmenverträgen solche Vorgaben zu erstellen.
Im Bereich der Pflegeversicherung ist für eine Einrichtung nur eine examinierte Pflegekraft erforderlich, die Pflegedienstleitung, Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn ich mich recht entsinne darf auch ein kirchlicher Beamter (sprich Pfarrer) eine solche Leitung übernehmen, müßte ich aber noch einmal nachschlagen.
In Hamburg muß im Bereich der häuslichen
Krankenpflege ein Anbieter zur Zeit über 4 examinierte Pflegekräfte verfügen, die fachliche Leitung darf nur von einer Krankenschwester/pfleger mit Zusatzqulifikation ausgeübt werden (keine Altenpfleger).
Leider werden selbst diese Qualitätsgrundsätze von einigen Kassen hier wieder unterlaufen, um mit bestimmten Anbietern niedrigere Vergütungen auszuhandeln.
Auch der Pesonaleinsatz ist leider nicht einheitlich geregelt, am Ende haftet natütrlich immer die Pflegekraft, die PDL, der Träger der Einrichtung und der Arzt für entstandenen Schaden.
MfG, Michael.