Examinertes Personal in der ambulanten Pflege - Verteilungsschlüssel?

Rabenzahn

Poweruser
Registriert
15.02.2002
Beiträge
933
Ort
Kassel
Beruf
AN-Pfleger
Akt. Einsatzbereich
in Rente
Hallo,

wie sieht es in der ambulanten Pflege mit dem examinierten Personal aus ?
Besteht ein Schlüssel, wie viele Krankenschwestern und Altenpflegerinnen beschäftigt werden müssen und wie viel Hilfspersonal ?
 
Hallo !

Mir wäre nicht bekannt, dass es einen festen Personalschlüssel für die ambulante Pflege gibt. Es ist durch die PDL aber zwingend zu beachten, dass nicht alle MitarbeiterInnen auch alle Tätigkeiten ausführen dürfen.

Einiges an Pflege darf nur durch examiniertes Personal durchgeführt werden. Es ist also eine Frage der Anzahl der betreuten Patienten und der zu erbringenden Pflegetätigkeiten ob eine größere anzahl examinierter Kräfte eingesetzt werden müssen.

Leider werden die gesetzlichen Vorgaben nicht von allen ambulanten Pflegediensten beachtet. Das führt dann immer wieder dazu, dass diese nach einer Überprüfung z.B. durch die Krankenkassen geschlossen werden.

Gruß

Karl-Heinz
 
Moin,

es gibt leider keine "gesetzliche Vorgaben" für den pesonaleinsatz in der ambulanten Pflege,

In jedem Bundesland ist es Sache der Kranken- und Pflegekassen und der Anbieter in Rahmenverträgen solche Vorgaben zu erstellen.

Im Bereich der Pflegeversicherung ist für eine Einrichtung nur eine examinierte Pflegekraft erforderlich, die Pflegedienstleitung, Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn ich mich recht entsinne darf auch ein kirchlicher Beamter (sprich Pfarrer) eine solche Leitung übernehmen, müßte ich aber noch einmal nachschlagen.

In Hamburg muß im Bereich der häuslichen Krankenpflege ein Anbieter zur Zeit über 4 examinierte Pflegekräfte verfügen, die fachliche Leitung darf nur von einer Krankenschwester/pfleger mit Zusatzqulifikation ausgeübt werden (keine Altenpfleger).
Leider werden selbst diese Qualitätsgrundsätze von einigen Kassen hier wieder unterlaufen, um mit bestimmten Anbietern niedrigere Vergütungen auszuhandeln. :(

Auch der Pesonaleinsatz ist leider nicht einheitlich geregelt, am Ende haftet natütrlich immer die Pflegekraft, die PDL, der Träger der Einrichtung und der Arzt für entstandenen Schaden.

MfG, Michael.
 
Hi,

und wie sieht es stationär im Krankenhaus aus?
Was muss da für ein Personalschlüssel sein?

Gruss
steffi
 
Hallo Leute !

Es gibt bei uns keinen festen Personalschlüssel für examinierte Kräfte und nicht-examinierte Kräfte.
Was es allerdings gibt, ist das ein gewisser Prozentsatz aller Behandlungspflegen durch examinierte Kräfte durchgeführt werden muss. Soweit ich weiss, ist es bei uns zur Zeit ein Prozentsatz von 25 % aller
Injektionen, Medi-Gaben, Verbände, Portversorgungen ... , die durch Examinierte geleistet werden müssen, da ist wohl eine Steigerung auf 35 % im Gespräch, aber in meinen Augen muss man nicht examiniert sein, um eine Tablette zu verabreichen.
 

Ähnliche Themen