Einstellungsuntersuchung: Übergewicht reduzieren

joker16225

Junior-Mitglied
Registriert
22.04.2003
Beiträge
75
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo zusammen,

nachdem ich euch vor einigen Wochen mit Fragen zur Einstellungsuntersuchung genervt habe, hab ich diese heute mehr oder weniger gut bestanden.

Nun sagte mir die Ärztin aber, ich soll bis Ende der Probezeit 10 kg und bis Ende der Ausbildung nochmal 15 kg abnehmen.

Das ist ja ansich auch kein Problem.

Aber was ist, wenn ich das nicht schaffe?! Können die mich dann am Ende der Probezeit rausschmeißen, weil ich keine 10 kg abgenommen habe?

Ich finde es immer wieder gräßlich, wenn Menschen nach solchen Maßstäben beurteilt werden.
Wer sagt mir denn, dass ich mit 10 kg weniger besser arbeiten kann, als mit 10 kg mehr.

Das Übergewicht nicht sehr gesund ist, weiß ich auch selber, aber ich bin der Meinung, dass die Ärztin es wenigstens respektieren hätte können, dass ich schon 10 kg abgenommen habe.

Aber nein, kein Wort hat sie darüber verloren, nur noch mehr abnehmen hat sie mir aufs Auge gedrückt mit dem Spruch: " Wir sprechen uns nochmal am Ende der Probezeit..."

Ich finds einfach nur Blöd...
 
...das finde ich ja auch voll hart:-(
es kostet jeden etwas, 10 kg abzunehmen und du hast das schon geschafft, das ist ja wohl ne erwähnung wert!!

bin auch gespannt auf antworten, wie das ist, wenn man in der probezeit nicht schafft, solche "ziele" zu erreichen ...

weißt du, ich bin eher ziemlich schmächtig und hab auch so meine bedenken, ob es nicht lieber gesehen wird, wenn jemand etwas kräftiger gebaut ist, der kann dann doch anders "zupacken"...

liebe grüße von mel
und: nich ärgern!
 
Hallo joker16225,

meiner Ansicht nach ist es nicht blöd, wenn Du bereits bei der Einstellungsuntersuchung darauf hingewiesen wirst, bis Ende der Probezeit 10kg und bis Ende der Ausbildung nochmal 15kg abzunehmen. Verwerflicher würde ich es empfinden, wenn die Ärztin erst bei Ende der Ausbildung sagen täte, dass Du nicht übernommen werden kannst, weil Du zuviel Übergewicht hast.
Anzunehmen ist, dass die Ärztin auch eine Prävensionsarbeit an und mit Dir leistet, was die Folgeerkrankungen von hohem Übergewicht bedeuten.
Sieh mal die Sachlage von der Seite her an und vielleicht erkennst Du dann auch das Positive der Einstellungsuntersuchung und den geführten Gesprächen dabei.

Jedenfalls wünsche ich Dir viel Glück bei der Ausbildung und einen festen Willen beim weiteren Abnehmen.



Hallo mel,

man kann auch, wie Du sagst, anders "zupacken" wenn man nicht so kräftig gebaut ist; auf die Technik kommt es an, nicht auf das eigene Körpergewicht.

Liebe Grüße

Carmen
 
Hallo Joker,

Ich kann mich auch noch ganz genau an diese erste Untersuchung erinnern,...
die hat mich wirklich einmal auf den Kopfgestellt, das Ergebniss:
1. musste ich zum Augenarzt, ich habe zwar schon Kontaktlinsen, aber ich habe gar nicht gemerkt das meine Augen schlechter geworden sind und durch den Sehtest war das eindeutig!
2. Hatte ich grade einen frisch gestochenen Bauchnabelpiercing... "Wenn sich das entzündet..."
Und so ging das fleißig weiter, aber ich fand das nicht schlimm, sie macht das ja nicht um dich zu ärgern, sondern um dir zu helfen!
Im ersten Moment war ich echt sauer, die hatte auch an allem was rum zu nörgeln, aber leztendlich hat sie mich auf einige wichtige Dinge hingewiesen, zum Beispiel hätte ich vorher auch nicht gedacht das man als Allergiker meist eine empfindlichere Haut hat...
Also sei ihr nicht böse sondern im gegenteil, eher Dankbar! Denn wenn du selber ehrlich bist hat sie wahrscheinlich Recht mit dem was sie sagt.

Find es übrigens toll das du schon zehn Kilo abgenmmen hast!
Bau dich einfah selber mit deine Erfolge auf!
 
Hi,
braucht man eigentlich immer eine Einstellungsuntersuchung. Ich weiß zwar, dass es sowas gibt, aber mir wurde nicht mitgeteilt, dass das aufjedenfall verlangt wird. Oder hängt das nur mit dem Jugendschutzgesetz zusammen?
 
Hallöchen,

ihr habt es wahrscheinlich falsch verstanden. Mein Problem ist es nicht, dass sie meinte ich soll abnehmen, sondern dass sie es in keinster Weise berücksichtigt hat, dass ich schon 10 kg weniger hab und ich finde es deswegen so mies, weil einer, den ich kenne genausoviel wiegt wie ich und sie ihm keine Aufgaben auferlegt hat. Das kann ich irgendwo nicht ganz verstehen.

Honey: Die Einstellungsuntersuchung hat nicht wirklich etwas mit dem Jugendschutzgesetz zu tun. Das Krankenhaus muß sich versichern, dass du körperlich un seelisch für den Beruf geeignet bist. Nicht nur im eigenen Interesse, auch in deinem.
 
Hallo Zusammen,
das Thema Einstellungsuntersuchung ist schon an mehreren Stellen hier im Forum diskutiert.
Das sie stattfinden muss, ist an verschiedenen Stellen vorgeschreiben:
Übergreifend hier der Bundesangestelltentarif (BAT)
§ 7
Ärztliche Untersuchung

1) Der Angestellte hat auf Verlangen des Arbeitgebers vor seiner Einstellung seine körperliche Eignung (Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit) durch das Zeugnis eines vom Arbeitgeber bestimmten Arztes nachzuweisen.
(2) Der Arbeitgeber kann bei gegebener Veranlassung durch einen Vertrauensarzt oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Angestellte dienstfähig oder frei von ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten ist. Von der Befugnis darf nicht willkürlich Gebrauch gemacht werden.

(3) Angestellte, die besonderen Ansteckungsgefahren ausgesetzt oder in gesundheitsgefährdenden Betrieben beschäftigt sind, sind in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich zu untersuchen. Angestellte, die mit der Zubereitung von Speisen beauftragt sind, können in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich untersucht werden.

(4) Die Kosten der Untersuchungen trägt der Arbeitgeber. Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung ist dem Angestellten auf seinen Antrag bekannt zugeben.

Analoge Texte findet man in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung).

Im Jugendschutzgesetz findet man zu diesem Thema nichts, sehr Wohl aber im Jugendarbeitsschutzgesetz:
§ 32

Erstuntersuchung

(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn


1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und


2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.


Es ist hieraus letztendlich eindutig zu folgern, daß diese Untersuchung zur Prävention (Vorbeugung) gesundheitlicher Schädigungen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben können, für beide Seiten eine Absicherung ist.
Und warum eigentlich erst zusehen, wie das Kind in den Brunnen fällt, anstatt es auf mögliche Probleme und Gefahren aufmerksam zu machen...

Man kann natürlich auch an "Achtung! Vorfahrt !"-schildern vorbeifahren, 99 mal gehts gut....

P.S. Ich hab im letzten halben Jahr 13 kg zugenommen, krankheitsbedingt und mit Rauchen aufgehört, die verschenke ich gern und sofort!!! Das Vorfahrtschild Rauchen hab ich wohl auch übersehen....
 
Hallo Joker!

Das gleiche Problem wie du hatte ich vor knapp zwei Jahren auch!
Die Ärztin sagte mir ich sollte in drei monaten 15 kilo abnehmen, diese Frist konnte ich Gott sei Dank auf 6 Monate verlängern. Und nach den 6 Monaten habe ich auch nicht 15kilo abgenommen sondern gerade mal neun, aber das hat die Ärztin auf einmal gar nicht so doll interessiert.
Ich gehe seitdem zu den Weight Watchers und das klappt echt total gut ... und im Endeffekt nehme ich ja nicht für die Ärztin ab, sondern ganz allein für mich.

Ich fand nur den Grund der Ärztin etwas, na ja ich sag mal beschissen.
Sie meinte das ich wahrscheinlich viel häufiger krank bin als ein dünner Mensch (was ich nachweislich nicht bin).

Und im Krankenhaus laufen ja auch ein paar Schwestern rum, die noch viel viel dicker sind als ich, aber auf meine Frage hin, warum die dick sein dürfen und ich nicht, sagte sie mir nur, das wenn die Schwestern einmal eingestellt worden sind, man auch nichts mehr machen kann...
 
Hallo Joker,

es ist super, dass Du schon 10kg abgenommen hast.
Bei Deiner Einstellungsuntersuchung zählt aber das jetzige Gewicht und nicht, wieviel Du vor der Einstellungsuntersuchung abgenommen hast.

Carmen
 

Ähnliche Themen