1. Aufbau eines innerklinischen Notfallsystems
Kliniken sind naturgemäß ihrer Bestimmung, ein Sammelbecken für Kranke und Schwerstkranke.
Daraus resultiert ein signifikanter Anstieg von Notfällen innerhalb der Klink. Diese sind weder zeitlich
noch örtlich eingrenzbar und können auch bei z.B. Angehörigen von Patienten auftreten. Um diese Situationen zu beherrschen ist der Aufbau eines innerklinischen Notfallsystems, regelmäßige Schulung des Personals und entsprechende Investitionen an Material unabdingbar.
Im Gegensatz zu Notfällen außerhalb der Klinik, wo Dank eines flächendeckenden Ausbaus der Rettungsdienste innerhalb kürzester Zeit ein Notarzt und Rettungspersonal vor Ort sind, herrschen in manchen Kliniken noch immer Chaos und Unwissenheit vor. Provokant gesagt, ist es besser auf der Straße umzufallen, als in der Klinik, weil der Rettungsdienst dann kommt und Maßnahmen ergreift, während in der Klinik erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeit bestehen.
Als eine der wichtigsten Voraussetzungen zum Aufbau eines funktionierenden Notfallsystems ist die Klärung, wer für die Durchführung und Koordination von Reanimationsmaßnahmen zuständig ist.
Da stehen in der Regel zwei Abteilungen zur Verfügung.
- die Anästhesieabteilung
- die Intensivstation
Traditionell ist die Anästhesieabteilung die, die sich schon immer mit der Wiederbelebung befasst hat. Auf der anderen Seite muss aber gesagt werden, dass gerade in den kleineren Krankenhäusern mehr Reanimationen auf der Intensivstation durchgeführt werden, als in der Anästhesie und die Intensivstation dadurch über den größeren Erfahrungsschatz verfügt.
Ein weiteres Argument, welches für die Intensivstation als Reanimationsteam spricht ist, dass in den Nachtstunden die Anästhesie oft nur als Bereitschaftsdienst existiert, während das Personal der Intensivstation Nachtdienst versieht und dadurch schneller verfügbar ist.
Wenn die Zuständigkeit innerhalb der Klinik geklärt ist, muss als zweiter Schritt die schnellstmögliche und sichere Alarmierung geklärt werden.
Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
- a. das rote Telefon
- b. Herzalarmpieper
- c. kombinierte Schwesternrufanlage
a. Das sogenannte „ rote Telefon „ muss praktisch an einer Stelle stehen, wo Tag und Nacht entsprechendes Personal anwesend ist. Hier bietet sich natürlich die Intensivstation oder die Pförtnerloge an.
Über eine kurze, einprägsame Telefonnummer , die allen Stationen und diagnostischen Abteilungen bekannt sein muss, kann Hilfe angefordert werden.
Vorteil ist, dass die alleine wachende Nachtschwester auch einen Patienten mit der Wahl der Telefonnummer beauftragen kann und dieser dann die Meldung „ Notfall auf Station ???? „ absetzt .
Über dieses rote Telefon dürfen natürlich keine abgehenden Gespräche oder eingehende Gespräche, die nicht der Alarmierung dienen geführt werden . Jede weitere Nutzung dieser Telefonleitung wird sofort unterbunden.
b. Der Herzalarm ist ein Personenrufgerät, welches über eine gemeinsame Rufnummer mindestens zwei Personen anspricht. Das heißt mit ein und der selben Nummer werden zwei Geräte alarmiert, diese werden von z.B. dem Anästhesisten und dem Anästhesiepfleger getragen und beide begeben sich dann sofort zum Notfallort. Wichtig dabei ist, dass die beiden Geräte am Körper getragen werden und bei jedem Dienstwechsel von Hand zu Hand getauscht werden. Sie dürfen nicht irgendwo im Ladegerät stehen. Da ist die Gefahr zu groß das sie nicht gehört werden. Dadurch das zwei Personen alarmiert werden, kann wenigstens eine Person kommen und die Basismaßnahmen einleiten. Das bezieht sich darauf, wenn die Anästhesie die Geräte trägt. Im Falle einer laufenden Narkose können natürlich nicht Beide weglaufen. Aber der, der kommt, kann helfen und weiß wer nachalarmiert werden kann. ( z.B. Oberarzt )
c. die kombinierte Schwesternrufanlage ist eine Variante, deren nachträglicher Einbau kostenintensiv ist, für das Personal aber die Möglichkeit bietet, sofort Maßnahmen zur Rettung des Patienten zu ergreifen und gleichzeitig Hilfe zu holen. Sie funktioniert relativ einfach, die Schwester setzt beim Eintritt in das Krankenzimmer ihr Positionslicht ( Schwester ist anwesend ). Wird jetzt nochmals der Schwesternruf ausgelöst, erfolgt eine Schaltung zum Pförtner und dieser fragt über einen Raumlautsprecher nach, ob ein Notfall besteht. Die Krankenschwester kann dieses im Raum bestätigen und Maßnahmen durchführen, während vom Pförtner das Reanimationsteam alarmiert wird.
Natürlich gibt es immer wieder verwirrte Patienten, die klingeln obwohl die Schwester im Raum ist. Deshalb fragt der Pförtner auch immer noch einmal nach. Gleichzeitig zur Schaltung an den Pförtner blinkt auf dem Flur das Positionslicht und es ertönt ein Summton.
Die Erfahrung lehrt aber, dass es zu einer Art Abstumpfung auf den Stationen kommt, wenn mehrmals am Tag der Summton ( der als Alarm gedacht ist ) ertönt.
INFO. An jedem Telefon sollte die jeweilige Notfallnummer vermerkt
werden. Im Notfall und unter Stress fällt sie dem Personal kaum
ein .
Ist die Zuständigkeit und der Alarmierungsweg geklärt, besteht der nächste Punkt in der Investition und Anschaffung des entsprechenden Notfallmaterials.
Die Auswahl des Notfallmaterials wird sich an den baulichen Gegebenheiten, den finanziellen Möglichkeiten und den Notfallschwerpunkten orientieren.
Bauliche Gegebenheiten sind z.B. Kliniken die in vertikaler Bauweise ( ein Gebäude mit allen Abteilungen ) oder Kliniken im sogenannten Pavillonstil ( vereinzelte Bauten mit unterschiedlichen Fachabteilungen ) .
Die kompakte Bauweise moderner Kliniken wirken auf den Patienten immer bedrückend. Großes Haus, kleiner Patient, nur eine Nummer oder ein Fall.
Der Vorteil liegt aber darin, dass keine großen Wege zu den einzelnen Abteilungen bestehen, Notfallmaterial zentral deponiert werden kann und dadurch Zeit und Geld gespart wird.
Pavillonbauweise bedeutet immer weite Wege und viele Depots mit Notfallmaterial = Zeitverlust im Notfall und hohe Kosten bei der Beschaffung entsprechender Mittel. Ferner kann das entsprechende Notfallmaterial kaum von einer zentralen Stelle gewartet werden, sondern muss den jeweiligen Bereichen unterstellt sein, wo es deponiert ist
Eine Möglichkeit der Bevorratung von Notfallmaterial ist die Anschaffung von Notfallkoffern. Diese werden nach DIN 13232 ausgestattet.
( Der Inhalt nach DIN 13232 ist für Notärzte und Notarztwagen binden ) .
Notfallkoffer können auf jeder Station, Schwerpunktstationen, Intensivstation oder in einem zentralen Depot deponiert werden. Das Reanimationsteam bringt sie mit oder das Stationspersonal muss ihn holen. Die Bestückung erfolgt im Regelfall in einer dafür bestimmten Einrichtung innerhalb des Hause ( Apotheke ) und streng nach Inhaltsliste.
Nachteil ist die Schwere und Unhandlichkeit des Koffers, wenn damit gelaufen werden muss. Vorteil ist die Mobilität innerhalb des Hauses oder dem angrenzenden Gelände ( Park ) .
Zusätzliche Materialien müssen zusätzlich besorgt werden. ( Sauerstoffflasche, Vakuumabsaugung )
Notfallrucksäcke sind ähnlich wie Notfallkoffer zu sehen. Ihre Einrichtung erfolgt wieder nach DIN – Vorschrift .
Ihr wesentlicher Vorteil ist die bessere Transportmöglichkeit. Auch sie können auf der Station , Intensivstation, Anästhesie oder einer Zentralstelle deponiert werden.
Notfallrucksäcke erobern immer mehr die Kliniken und sind bei jedem Transport von kritischen Patienten mittlerweile Standard.
Eine kostenintensive, aber eine der besten Lösungen sind Notfallwagen. Diese beinhalten alles Material, Vakuumabsaugung, Sauerstoffflasche und mehr. Moderne Wagen sind mit einem Defibrillator bestückt und haben auch Stromanschlüsse für weitere Geräte. Ihr Nachteil ist der begrenzte Aktionsradius. Sie können fast nur auf der Station, nicht aber z.B. im Park eingesetzt werden. Und sie können nicht so schnell wie Koffer oder Rucksäcke transportiert werden.
Notfallwagen können individuell bestückt werden. Wichtig ist nur das alle Wagen gleich eingerichtet sind.
Hyronimus Rabenzahn
Nach Fertigstellung des gesamten Referates kann diese per Mail angefordert werden.
Kliniken sind naturgemäß ihrer Bestimmung, ein Sammelbecken für Kranke und Schwerstkranke.
Daraus resultiert ein signifikanter Anstieg von Notfällen innerhalb der Klink. Diese sind weder zeitlich
noch örtlich eingrenzbar und können auch bei z.B. Angehörigen von Patienten auftreten. Um diese Situationen zu beherrschen ist der Aufbau eines innerklinischen Notfallsystems, regelmäßige Schulung des Personals und entsprechende Investitionen an Material unabdingbar.
Im Gegensatz zu Notfällen außerhalb der Klinik, wo Dank eines flächendeckenden Ausbaus der Rettungsdienste innerhalb kürzester Zeit ein Notarzt und Rettungspersonal vor Ort sind, herrschen in manchen Kliniken noch immer Chaos und Unwissenheit vor. Provokant gesagt, ist es besser auf der Straße umzufallen, als in der Klinik, weil der Rettungsdienst dann kommt und Maßnahmen ergreift, während in der Klinik erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeit bestehen.
Als eine der wichtigsten Voraussetzungen zum Aufbau eines funktionierenden Notfallsystems ist die Klärung, wer für die Durchführung und Koordination von Reanimationsmaßnahmen zuständig ist.
Da stehen in der Regel zwei Abteilungen zur Verfügung.
- die Anästhesieabteilung
- die Intensivstation
Traditionell ist die Anästhesieabteilung die, die sich schon immer mit der Wiederbelebung befasst hat. Auf der anderen Seite muss aber gesagt werden, dass gerade in den kleineren Krankenhäusern mehr Reanimationen auf der Intensivstation durchgeführt werden, als in der Anästhesie und die Intensivstation dadurch über den größeren Erfahrungsschatz verfügt.
Ein weiteres Argument, welches für die Intensivstation als Reanimationsteam spricht ist, dass in den Nachtstunden die Anästhesie oft nur als Bereitschaftsdienst existiert, während das Personal der Intensivstation Nachtdienst versieht und dadurch schneller verfügbar ist.
Wenn die Zuständigkeit innerhalb der Klinik geklärt ist, muss als zweiter Schritt die schnellstmögliche und sichere Alarmierung geklärt werden.
Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
- a. das rote Telefon
- b. Herzalarmpieper
- c. kombinierte Schwesternrufanlage
a. Das sogenannte „ rote Telefon „ muss praktisch an einer Stelle stehen, wo Tag und Nacht entsprechendes Personal anwesend ist. Hier bietet sich natürlich die Intensivstation oder die Pförtnerloge an.
Über eine kurze, einprägsame Telefonnummer , die allen Stationen und diagnostischen Abteilungen bekannt sein muss, kann Hilfe angefordert werden.
Vorteil ist, dass die alleine wachende Nachtschwester auch einen Patienten mit der Wahl der Telefonnummer beauftragen kann und dieser dann die Meldung „ Notfall auf Station ???? „ absetzt .
Über dieses rote Telefon dürfen natürlich keine abgehenden Gespräche oder eingehende Gespräche, die nicht der Alarmierung dienen geführt werden . Jede weitere Nutzung dieser Telefonleitung wird sofort unterbunden.
b. Der Herzalarm ist ein Personenrufgerät, welches über eine gemeinsame Rufnummer mindestens zwei Personen anspricht. Das heißt mit ein und der selben Nummer werden zwei Geräte alarmiert, diese werden von z.B. dem Anästhesisten und dem Anästhesiepfleger getragen und beide begeben sich dann sofort zum Notfallort. Wichtig dabei ist, dass die beiden Geräte am Körper getragen werden und bei jedem Dienstwechsel von Hand zu Hand getauscht werden. Sie dürfen nicht irgendwo im Ladegerät stehen. Da ist die Gefahr zu groß das sie nicht gehört werden. Dadurch das zwei Personen alarmiert werden, kann wenigstens eine Person kommen und die Basismaßnahmen einleiten. Das bezieht sich darauf, wenn die Anästhesie die Geräte trägt. Im Falle einer laufenden Narkose können natürlich nicht Beide weglaufen. Aber der, der kommt, kann helfen und weiß wer nachalarmiert werden kann. ( z.B. Oberarzt )
c. die kombinierte Schwesternrufanlage ist eine Variante, deren nachträglicher Einbau kostenintensiv ist, für das Personal aber die Möglichkeit bietet, sofort Maßnahmen zur Rettung des Patienten zu ergreifen und gleichzeitig Hilfe zu holen. Sie funktioniert relativ einfach, die Schwester setzt beim Eintritt in das Krankenzimmer ihr Positionslicht ( Schwester ist anwesend ). Wird jetzt nochmals der Schwesternruf ausgelöst, erfolgt eine Schaltung zum Pförtner und dieser fragt über einen Raumlautsprecher nach, ob ein Notfall besteht. Die Krankenschwester kann dieses im Raum bestätigen und Maßnahmen durchführen, während vom Pförtner das Reanimationsteam alarmiert wird.
Natürlich gibt es immer wieder verwirrte Patienten, die klingeln obwohl die Schwester im Raum ist. Deshalb fragt der Pförtner auch immer noch einmal nach. Gleichzeitig zur Schaltung an den Pförtner blinkt auf dem Flur das Positionslicht und es ertönt ein Summton.
Die Erfahrung lehrt aber, dass es zu einer Art Abstumpfung auf den Stationen kommt, wenn mehrmals am Tag der Summton ( der als Alarm gedacht ist ) ertönt.
INFO. An jedem Telefon sollte die jeweilige Notfallnummer vermerkt
werden. Im Notfall und unter Stress fällt sie dem Personal kaum
ein .
Ist die Zuständigkeit und der Alarmierungsweg geklärt, besteht der nächste Punkt in der Investition und Anschaffung des entsprechenden Notfallmaterials.
Die Auswahl des Notfallmaterials wird sich an den baulichen Gegebenheiten, den finanziellen Möglichkeiten und den Notfallschwerpunkten orientieren.
Bauliche Gegebenheiten sind z.B. Kliniken die in vertikaler Bauweise ( ein Gebäude mit allen Abteilungen ) oder Kliniken im sogenannten Pavillonstil ( vereinzelte Bauten mit unterschiedlichen Fachabteilungen ) .
Die kompakte Bauweise moderner Kliniken wirken auf den Patienten immer bedrückend. Großes Haus, kleiner Patient, nur eine Nummer oder ein Fall.
Der Vorteil liegt aber darin, dass keine großen Wege zu den einzelnen Abteilungen bestehen, Notfallmaterial zentral deponiert werden kann und dadurch Zeit und Geld gespart wird.
Pavillonbauweise bedeutet immer weite Wege und viele Depots mit Notfallmaterial = Zeitverlust im Notfall und hohe Kosten bei der Beschaffung entsprechender Mittel. Ferner kann das entsprechende Notfallmaterial kaum von einer zentralen Stelle gewartet werden, sondern muss den jeweiligen Bereichen unterstellt sein, wo es deponiert ist
Eine Möglichkeit der Bevorratung von Notfallmaterial ist die Anschaffung von Notfallkoffern. Diese werden nach DIN 13232 ausgestattet.
( Der Inhalt nach DIN 13232 ist für Notärzte und Notarztwagen binden ) .
Notfallkoffer können auf jeder Station, Schwerpunktstationen, Intensivstation oder in einem zentralen Depot deponiert werden. Das Reanimationsteam bringt sie mit oder das Stationspersonal muss ihn holen. Die Bestückung erfolgt im Regelfall in einer dafür bestimmten Einrichtung innerhalb des Hause ( Apotheke ) und streng nach Inhaltsliste.
Nachteil ist die Schwere und Unhandlichkeit des Koffers, wenn damit gelaufen werden muss. Vorteil ist die Mobilität innerhalb des Hauses oder dem angrenzenden Gelände ( Park ) .
Zusätzliche Materialien müssen zusätzlich besorgt werden. ( Sauerstoffflasche, Vakuumabsaugung )
Notfallrucksäcke sind ähnlich wie Notfallkoffer zu sehen. Ihre Einrichtung erfolgt wieder nach DIN – Vorschrift .
Ihr wesentlicher Vorteil ist die bessere Transportmöglichkeit. Auch sie können auf der Station , Intensivstation, Anästhesie oder einer Zentralstelle deponiert werden.
Notfallrucksäcke erobern immer mehr die Kliniken und sind bei jedem Transport von kritischen Patienten mittlerweile Standard.
Eine kostenintensive, aber eine der besten Lösungen sind Notfallwagen. Diese beinhalten alles Material, Vakuumabsaugung, Sauerstoffflasche und mehr. Moderne Wagen sind mit einem Defibrillator bestückt und haben auch Stromanschlüsse für weitere Geräte. Ihr Nachteil ist der begrenzte Aktionsradius. Sie können fast nur auf der Station, nicht aber z.B. im Park eingesetzt werden. Und sie können nicht so schnell wie Koffer oder Rucksäcke transportiert werden.
Notfallwagen können individuell bestückt werden. Wichtig ist nur das alle Wagen gleich eingerichtet sind.
Hyronimus Rabenzahn
Nach Fertigstellung des gesamten Referates kann diese per Mail angefordert werden.