Durchgefallen im Examen - Was dann?

Turbo

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Moin alle zusammen,

hab mal ne frage wie geht es weiter wenn man das examen verhaut oder nur teile davon sprich die ein oder zwei prüfungen verhaut oder alle drei.
Das interresiert mich und suche schnellst möglich Antwort am besten wärs wenn es noch ein link zu einer seite gibt wo man dies bezüglich nachlesen kann.

Schon mal im vorraus danke

schöne Grüsse Turbo.
 
Nachzulesen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, für dich sicher noch nach altem Gesetz in § 7 APrVO

§ 7 (Bestehen und Wiederholen der Prüfung)


(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder nach § 202 Abs. 1 vorgeschriebenen Prüfungsteile mit mindestens ausreichend“ benotet wird.

(2) Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 5anlage5 erteilt. Über das Nichtbestehen erhält der Prüfling vom Vorsitzenden des Prüfungausschusses eine schriftliche Mitteilung, in der die Prüfungsnoten anzugeben sind.

(3) Jeder Teil der Prüfung kann einmal wiederholt werden, wenn der Prüfling die Note mangelhaft“ oder ungenügend“ erhalten hat.

(4) Hat der Prüfling alle teile oder den praktischen Teil der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt wird. Die weitere Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderliche Zeit die in § 1818 Abs. 2 des Gesetzes festgelegte Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Ein Nachweis über die weitere Ausbildung ist dem Antrag des Prüflings auf Zulassung der Wiederholungsprüfung beizufügen. Die Wiederholungsprüfung muß mindestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein; Ausnahme kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen.
 

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