Dürfen Krankenpflegehelfer i.m. spritzen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ngozi

Junior-Mitglied
Registriert
06.07.2006
Beiträge
38
Ort
NRW
Beruf
Krankenschwester
Hallöchen,
ich habe mal eine Frage an euch. Eine Bekannte von mir arbeitet als Krankenpflegehelferin in der ambulanten Krankenpflege. Sie hat dafür eine 1jährige Ausbildung gemacht und ein staatlich Prüfung abgelegt. Das war alllerding schon 1976. Sie sagte, dass es ein Ausbildungsinhalt gewesen sei, i.m. zu spritzen. Mir war dies neu, denn ich habe gelernt, dass KPH s dies nicht dürfen. Wer weiß jetzt wie es wirklich ist? Würde mich mal interessieren. Vielen Dank schonmal. NGOZI:spopkorns:
 
meines wissens nach, dürfen kph´s das nicht. ebenso s.c. spritzen und sämtliche spezielle pflege, aber bei den ständigen gesetzesänderungen, kein wunder, dass da keiner mehr durchblick!!
ich glaube allerdings, wenn deine bekannte es damals gelernt hat, ist sie ja fähig, es zu tun... sollte wohl mal mit der pdl abgeklärt werden.
 
@ Ngozi:

Also ich würde mich schon sehr stark wundern, wenn Kph dies dürften! :gruebel: Das Einjährige vermittelt denke ich nur die Grundkenntnisse der Pflege wie z.B. prophylaktisch arbeiten und korrekte Körperpflege und evtl. noch Hautbeobachtung. Also mehr mehr kann und will ich mir nicht vorstellen. Das i.m.- Spritzen ist ja so schon eine heikle Sache, man kann da ja diverse Nerven verletzen. Also ich weiß net, ob dir da deine Bekannte 'nen Bären aufgebunden hat und sich wichtig machen wollte oder ob sie das unwissenderweise auf ihre Kappe nimmt, wenn was schief läuft, da ja ein Kph sowas ja eigentlich nicht durchzuführen hat. :dudu:Kann ja aber auch sein, dass das unkorekterweise vom Arbeitgeber von ihr verlangt wurde, damit eine Vollkraft nicht eine "Extratour" fahren muss, "nur um eine i.m.- Spritze" zu geben......

Hier mal 'ne Zusammenfassung, was heutzutage ein/e Kph darf::besserwisser:

Krankenpflegehelfer/in

Sie unterstützen und fördern die Menschen, die Sie pflegen, vor allem bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, die diese nicht mehr selbst verrichten können. Sie helfen beim Essen und bei der Körperpflege, begleiten sie zu Untersuchungen und Behandlungen. Sie leiten präventive Maßnahmen an und führen diese durch, assistieren bei Diagnostik und Therapie. Weitere Aufgaben sind Puls-, Blutdruck- und Temperaturkontrolle, die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Einschätzung, Weiterleitung und Dokumentation der Krankenbeobachtung und die Unterstützung des Krankenpflegeteams bei Organisation und Verwaltungstätigkeiten.

Also, ich finde, das viele Kph ihre Arbeit super erledigen, aber (offiziell) i.m.- Spritzen zu geben, finde ich dann doch etwas merkwürdig.....Inoffiziell muss jeder bzw. der Arbeitgeber selber wissen was er macht bzw. durchführen lässt......Kenne genauso genügend Zivi's die mit Infusionen handtieren. Finde ich grauenhaft, wenn ich der Patient wäre......:motzen:
 
Dankeschön für eure Beiträge:up:
 
Meine Schwiegermutter ist auch KPH, sie hat allerdings noch den Spritzenschein gemacht. Aber ich glaub i.m. darf sie damit auch nicht.
Sie darf nur sub cutan.:gruebel:
 
Hallo!

Eine KPH darf weder i.v. noch s.c. spritzen, sie darf noch nicht einmal eine Infusion anschließen.
In meiner Ausbildung habe ich eine KPH kennen gelernt, die hatte früher sogar BE's durchgeführt (vor 20-30Jahren).......

LG
 
Würde gerne mal irgendwo lesen, wer das behaupet.....daß sie das nicht darf..?
Es gibt bei uns eine KPH im Haus, die stellvertretende Stationsleitung ist. Sie lernt Schüler an.....Ist anscheinend weisungsbefugt gegenüber anderen 3jährigen.

Sie macht ihre Aufgabe gut....was nun? Streiten sich die Gemüter.....

Gruss Brady
 
es ist totaler schwachsinn, dass KPH´s nicht s.c spritzen dürfen? wer sagt das denn? Bin eine "neue" KPH von 2005 und wir haben es in der Schule gelernt, durften es nach 10-maligen Spritzen mit Anweisung auch als Schüler alleine tun.
Soweit ich weiß, dürfen KPH´s i.m spritzen, wenn sie vor 84´ihr Examen gemacht haben. Dann hat sich das Gesetz geändert oder so ähnlich.. sprich , alle die danach Examen gemacht haben, dürfen es nicht mehr..

Würde mich mal interessieren, wer euch vermittelt, dass KPH´s nix machen dürfen außer Pflege.

lg micke
 
Ich kenne auch einige KPHs und ich weiss von denen, dass sie nicht i.m. spritzen dürfen, da sie es nicht gelernt haben...
...allerdings s.c. Injektion schon...

Im Netz gibt es einige Seiten wo die Aufgabenbeschreibung einer KPH stehen, aber Netti hat das ja schon im obigen Post geschrieben...

Ja, ich kenne auch KPHs die mehr machen, als sie eigentlich "dürfen", aber solange die oberen die Verantwortung dafür tragen... :weissnix: egal... :mrgreen:
 
Netti schrieb:
Also ich würde mich schon sehr stark wundern, wenn Kph dies dürften! :gruebel: Das Einjährige vermittelt denke ich nur die Grundkenntnisse der Pflege wie z.B. prophylaktisch arbeiten und korrekte Körperpflege und evtl. noch Hautbeobachtung. Also mehr mehr kann und will ich mir nicht vorstellen.
Mehr willst und kannst dir nicht vorstellen? Na vielen dank.. in der 1-jährigen pflege haben wir laut Lehrern mehr in dem Jahr gelernt, als die 3-jährigen im ersten. klar kompakter und nicht so detailiert.. aber wir sind noch lange nicht überbezahlte Körperpflegedurchführer und Hautbeobachter...

wir haben in der schule s.c spritzen gelernt, und durften es auch als schüler schon alleine durchführen..
soweit ich weiß, dürfen KPH`s die ihr Examen vor 84 gemacht haben auch i.m. spritzen..
 
Naja...ich hab auch das 1-jährige vor dem 3-jährigen gemacht...
Ich muss dazu sagen, das wir in diesem einem Jahr viel gelernt haben, aber nicht so viel wie in einem Jahr vom 3-jährigen...

Aber da streiten sich die Götter...jede Schule ist anders, trotz gleicher Bestimmungen...ach was weiss ich...lang ists her...

Wenn ich ehrlich bin, ists mir auch egal, ob meine Kollegin jetzt das 1 oder 3 jährige hat, wenn sie ihre Arbeit gut und gewissenhaft macht...
 
Hallo!

Ich denke, wenn eine APH/KPH eine s.c. Injektion durchführen kann, dann könnte sie dies auch in ihrer täglichen Arbeit verrichten.

Allerdings muss sich die PDL/WBL evtl auch der Arzt davon überzeugen und die WBL bzw die nächst höhere Vorgesetzte muss für diese APH/KPH die Verantwortung übernehmen.

Bei uns in der Altenpflege gilt klar: keine Injektionen von APH/KPH, es sei denn sie haben den sog. "Spritzenschein" und die WBL übernimmt die Verantwortung; d.h. sie muss auch für diese Injektion auf dem dafür vorgesehen Dokublatt abzeichnen.

Das Problem besteht darin: wenn ich 7 APH/KPH in meinem Team habe, gibt es bestimmt 2 die nicht spritzen wollen; dann gibt es noch 2 die nicht spritzen dürfen; und letztlich die 3 die es dürfen. Wenn aber jetzt zwei von den letz genannten dreien die Injektionstechnik doch nicht so beherrschen, dann könnte ich nur für die eine unterschreiben .... versteht ihr, was ich meine? Trotz gleicher Qualifikation habe ich möglicherweise nur eine, der ich (als Vorgesetzte) das zutrauen und auch für sie abzeichenen würde ....
(alles rein theoretisch)

VG
Nadja
 
In diesem Thread gehts ja nun lustig drunter und drüber,
nur zur Erinnerung:

Titel heisst: Dürfen Krankenpflegehelfer(innen) i.m. spritzen?
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person
Klar, wenn die Fachkraft oder der Arzt sich davon überzeugt haben, dass die KPH es kann, dann darft Sie es.
Vorausgesetzt die Fachkraft trägt die Verantwortung.
Ich kann nur für mich sprechen, ich möchte diese Verantwortung nicht tragen.

LG
 
Hallo Silja,

du hast aber verstanden, dass du als KPH auch die Durchführungsverantwortung trägst?

i.m.-Injektion ist nicht Gegenstand der KPH-Ausbildung, daher darfst du sie garnicht durchführen.
 
Hi!
Ich bin KS und möchte nicht die Verantwortung für eine KPH bei einer i.m. Injektion tragen.......so meinte ich das.

LG
 
Hallo.
Hier gibt es ein Büchlein das bestimmt all eure Fragen beantwortet:

http://www.amazon.de/gp/product/3894950447/028-0193186-6549336?v=glance&n=299956

Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht
Da werden unter anderem Themen behandelt wie:

- Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen gehören zum Verantwortungsbereich des Arztes
- Die Aufklärung des Patienten ist eine ärztliche Aufgabe
- Der Arzt ist für die Tätigkeit des Pflegepersonals mitverantwortlich
- Die Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf Krankenpflegehelfer(innen) und Schüler(innen) in der Krankenpflege/ Kinderkrankenpflege

http://pflegen-online.de/download/932-0.pdf
 
Zur Antwort auf die Frage ist die Frage noch zu genauer herauszustellen!

Darf eine Pflegekraft....?

Es gibt kein generelles DARF oder DARF NICHT.
Der so oft zu findende Verweis auf ein Krankenpflege(Ausbildungs!!!)gesetz ist falsch. Dieses regelt nur das Mindestmaß an Ausbildungsinhalt. Es schreibt nicht vor, was eine Pflegekraft während oder nach der Ausbildung DARF oder NICHT DARF.
Es bedarf besonders mehrerer Blicke in die Rechtssprechung (Urteile). Hier lassen sich Meinungsbilder über das DARF oder DARF NICHT ablesen.

Die Frage könnte klarer ausformuliert evt. so lauten:

Darf ich in meinem Krankenhaus? Darf ich in meinem Pflegedienst?
Wenn ich KANN, darf ich dann auch? Wenn ich NICHT WILL, muss ich dann?
u.s.w.

Gruß
B.Schweizer
 
Hallo Pflege-Berater,

ich halte den Begriff "Krankenpflegehelfer" für wesentlich spezifischer in dieser konkreten Fragestellung als den von dir gewählten Begriff "Pflegekraft", was bekanntlich jeder sein kann, also auch ohne jegliche Ausbildung.
Daher müssen deine Fragen aus meiner Sicht so pauschal gestellt mit NEIN beantwortet werden.
 
Also, mein Chef (ambulante Pflege), meinte mal, dass es in unserem Bereich von KKasse zu Kkasse unterschiedlich sei!
Bei den einen darf das nur eine 3 jährig ausgebildete Kraft, bei anderen die 1 jährige auch i.m. Injektionen ausführen.

Wir kamen auf das Thema, da ich im Spätdienst an den i.m. Terminen immer die entsprechenden Patienten der parallelen Tour mitversorgen mußte, da mein Gegenpart KPH ist.
Es kam dann auch ins Gespräch ihn in eine Krankenpflegeschule zu schicken, um dort die i.m. Injektion quasi zu erlernen, da dort das benötigte Material ja vorhanden ist.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Threads

Über uns

  • Unsere Online Community für Pflegeberufe ist eine der ältesten im deutschsprachigen Raum (D/A/CH) und wir sind stolz darauf, dass wir allen an der Pflege Interessierten seit mehr als 19 Jahren eine Plattform für unvoreingenommene, kritische Diskussionen unter Benutzern unterschiedlicher Herkunft und Ansichten anbieten können. Wir arbeiten jeden Tag mit Euch gemeinsam daran, um diesen Austausch auch weiterhin in einer hohen Qualität sicherzustellen. Mach mit!

Unterstützt uns!

  • Unser Team von www.krankenschwester.de arbeitet jeden Tag daran, dass einerseits die Qualität sichergestellt wird, um kritische und informative Diskussionen zuzulassen, andererseits die technische Basis (optimale Software, intuitive Designs) anwenderorientiert zur Verfügung gestellt wird. Das alles kostet viel Zeit und Geld, deshalb freuen wir uns über jede kleine Spende!