Dokumentation - Unterschrift des Arztes

Ute

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04.02.2002
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1.736
Ort
Hannover
Beruf
Krankenschwester, Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (FLP)
Akt. Einsatzbereich
Zur Zeit in der Elternzeit
Funktion
Study nurse
hi,

wir haben für unsere Abteilung für die Dialysen spezielle Protokolle.
Wenn ein Patient zu uns in die Abteilung/Dialyse kommt wird er von dem Arzt angesehen und der schreibt die speziellen Anordnungen (Volumenentzug, Heparin usw) dann auf das Protokoll und unterschreibt dann an einer bestimmten Stelle !
Meine Frage ist: Wenn ich z.B. dem Patienten zusätzlich NaCl 0,9% bei RR-Abfällen substituiere mußte, oder ich gebe ihm ein Schmerzmedikament, muß ich dann das Protokoll nochmals vom Arzt unterschreiben lassen oder reicht es wenn ich dann schreibe ...Arzt ist informiert...lt Arzt 500ml NaCl 0,9% oder 1g Paracetamol????
Wie ist das rechtlich ???
PS:
Ich informiere den Arzt immer was ich mache oder gemacht habe !!!
 
Hi Ute,
deine Fragestellung ist etwas unklar.
Hast du den Arzt vor der Gabe befragt und hat er abgenickt/abgezeichnet? Oder hat er es als Bedarfsanordnung deklariert?
Wenn Nein, dann bist du die "Eselin auf dem Glatteis"!
Anordnung von Medikamenten ist Arztsache!!!!!!!
Wer hilft dir, wenn irgendetwas passiert?
Hast du eine gute Berufshaftpflichtversicherung?
Ggf. begehst du möglicherweise grob fahrlässige Körperverletzung.
Komm jetzt bitte nicht mit "Ist ja nur physiologische Kochsalzlösung"
Hast du eine spezielle Fachweiterbildung, die dich möglicherweise zu solchen Maßnahmen nachweislich
qualifiziert hat??
Pass auf dich auf !!!
 
Hallo Ute,

ich kann da meiner Vorgängerin nur Recht geben.

Anordnungen sind immer vorher vom Arzt zu geben.

Schon bei Bedarfsanordnungen ist die Rechtslage zumindest dann nicht klar wenn etwas passiert.

Es gibt eine ganz einfache Unterteilung :

Der Arzt therapiert - das Pflegepersonal pflegt

Für die Umkehrung gibt es keine rechtlichen Grundlagen und wer im Gebiet des anderes fischt ist auch für die Fische, die er dort fängt alleine verantwortlich.

Viele Grüße

Karl-Heinz
 
Hallo Ute,
ich habe deinen Text mit in die Schule genommen und dort haben wir ausführlich darüber diskutiert und sind zu folgender Meinung gekommen.
Medikamentenanordnungen sind ausschliesslich ärztliche Aufgabe!!!
In einem Krankenhaus auch dann, wenn Medikamente (Bsp. Paracetamol) normalerweise auch freiverkäuflich in der Apotheke zu haben sind.
Besteht bei euch eigentlich eine Bedarfsmedikation?
Wenn ja, ist die eigenständige Verabreichung in Ordnung.
Wenn nein, wirst du für eventuelle Schäden oder Komplikationen wegen unerlaubter Handlung zur Haftung herangezogen.
Strafrechtlich müsstest du dich wegen Körperverletzung verantworten.


Viele Grüße von mindestens zwölf Schülern aus Kurs 3, ein Lehrer :wink: und natürlich mir (Jule).

Noch ne kleine Anmerkung, auf dein P.S., wenn du den Arzt immer erst sagst was du "getan hast", ist es vielleicht irgendwann mal zu spät!!!
 
Hallo, :? :(

ich habe Eure Beiträge gelesen und stimme Euch fast zu, es ist so: wenn bei uns ein Patient an der Maschine ist (angelegt) und der Patient, unter der Behandlung einen RR-Abfall bekommt, kann ich nicht lange warten bis ich dem Arzt die Information gegeben habe, dass Patient X nur noch einen Blutdruck von 85/45 mmHg hat, sondern muß sofort die Standard-Notfallmaßnahmen machen !!! Die sind:
UF-Stop, Kopftieflage, NaCl 0,9% infundieren und dann den Arzt informieren, bzw. Kollegen machen das zeitgleich !!!!!
Ich weiß, dass wir uns auf einem schmalen Grat befinden, wenn solche Maßnahmen nicht vom Arzt gegengezeichnet werden.
Ich weiß auch, dass ich nur so den linken Fuß aus dem Gefängnis bekomme !!!! :?
Wir sind dabei, für uns die Richtige und Beste Lösung zu finden !!! Am besten geht das wohl über Standards ??? Oder was sagt Ihr dazu ???

Hi Jule81 ,
bitte erkläre mir doch was Du damit meinst ???
Noch ne kleine Anmerkung, auf dein P.S., wenn du den Arzt immer erst sagst was du "getan hast", ist es vielleicht irgendwann mal zu spät!!!
 
Hi Jule 81 und Ute,
tolle Idee von dir, Jule, dann seid Ihr wohl schon reif fürs Examen ( wann ist das???).
Muss ein guter Lehrer sein, dass er sich spontan darauf eingelassen hat, aber an solchen praktischen Beispielen kann man auch gut lernen.
und nun zu Ute:
Die Idee ist richtig mit dem Standard, legt fest unter welchen Bedingungen so zu handeln ist bis zum Eintreffen des Arztes.
Das entspricht dann auch einer abgezeichneten Bedarfsanordnung und erspart dir möglicherweise gesiebte
Atemluft.
 
ach Jule,
ich wollte Dir auch sagen, dass ich es super finde das Du meinen Beitrag mit in die Schule genommen hast !!!
Vielleicht kann man so Fehlverhalten, Unsicherheiten, Fragen klären !!!

Danke für die Grüße, ich hoffe, die sind jetzt alle hier registriert :wink: und machen fleißig mit !!! *grins*


Ich wünsche Dir/ Euch, viel Spaß und Erfolg in Deiner/ Eurer Ausbildung !!! :)
Liebe Grüße an Euch zurück !!!!
Bis bald ute
 
Grüße an Alle !!!!
Bin auf einer inneren Staion in der Nachtwache eingesetzt.
Meine Frage dazu wäre, was schreibt Ihr z.b. als letztes um 6Uhr als Dokumentation?
Oft schreib ich, wenns, "schnell" gehen soll, Pat hat gut geschlafen,oder Pat hatte eine gute Nacht,
Irgendwann, wiederholt sich alles, nach der 5.Nacht fällt mir nichts mehr ein.
Besondere Situationen, dokumentiere ich natürlich genau.
Für Vorschläge von Euch, wäre ich sehr dankbar
Tschüsssss der Nachtuhu aus Hessen
Cara
 
Hallo Cara,

es wiederholt sich alles, da hast Du wohl recht!

Wir haben in die Doku Besonderheiten, pflegerelevante Maßnahmen dokumentiert, sonst stand da äußerte keine Beschwerden, hat geschlafen, problemlose Nachtruhe, nach Nachtmed. XXX (Zeit) gut geschlafen (wenn ich den Patienten bei dem letzten Rundgang befregen konnte), Herr/Frau XXX wurde nach Plan gepflegt und hat mit Unterbrechungen geschlafen.

Formuliere doch was Du so in der Nacht beobachtet hast und so kannst Du es dokumentieren, um eine Abwechslungreiche Doku zubekommen!

Gruß
ute
 
Hallo!

Ich bin noch über drei Jahre davon entfernt, Gesundheitspflegerin zu sein, beginne meine Ausbildung diesen April.

Habe jetzt (neben vielen weiteren :wink:) eine Frage zu folgendem Auszug:

flexi schrieb:
Hi Ute,
[...]
Hast du eine gute Berufshaftpflichtversicherung?
[...]

Wie notwendig ist diese Art der Versicherung für Gesundheitspfleger/innen bzw. schon für Gesundheitspflegeschüler/innen?
Ich möchte mir lieber erst Meinungen von Versicherten als von meiner Versicherung einholen.

Danke Euch schon jetzt :D
Anne
 
Hi Mazarin,
eine Berufshaftpflichtversicherung ist dann angebracht, wenn du aufgrund deiner Kompetenzen Enscheidungen selbständig treffen musst, wie es in dem vorweg geschilderten Fall geschehen kann. Dies ist in unserem Beruf nicht sehr häufig so, so das es für dich als künftige Schülerin nicht in Frage kommt.
Du musst ggf bei den einzelnen Versicherungen anfragen, ab sie so etwas anbieten, auch der DBfK (www.dbfk.de) bietet es meines Wissens günstig an.
Viel wichtiger wäre eine Rechtsschutzversicherung, die auch berufliche Anlässe mit abdeckt.
Beraten wirst du bei den einschlägigen Unternehmen, vergleichen nicht vergessen!
 
Hi Leute,

wegen der Berufshaftpflicht hätte ich noch mal ´ne kleine Frage ...

Irre ich mich, oder ist es nicht so, daß der Arbeitgeber für Fälle in denen sich aus meiner Hadlung einee Haftpflicht ableiten läßt einzustehen hat?

Wenn dem nicht so ist,

in welchen Fällen muß ich selber haften?
Gibt es Beispiel Situationen?
 
hi ice bear,
ich denke, das dort der Grad der Fahrlässigkeit ausschlaggebend sein wird, bei grober Fahrlässigkeit und relativ sicher bei vorsätzlichem Tun...

Für den Realfall sollte man unbedingt einen Rechtsanwalt hinzuziehen !!!
 
Hi Flexi

zwar hat eine Lehrerin von mir immer gesagt: man kann gar nicht so dumm denken, wie es kommen kann ..., aber wenn der Arbeitgeber bei geringer Fahrlässigkeit haftet, denke ich, ohne zusätzliche Berufshaftpflichtersicherung durchs Leben zu kommen, denn zur groben Fahrlässigkeit gehört doch ´ne Menge Doofheit oder Ignoranz.

Ich muß allerdings zugeben, daß ich mich schon etwa seit zwei Jahren immer wieder mit dem Gedanken ´rumschlage, doch so eine Versicherung ab zu schließen.

Grüße

ice bear
 
:knockin: Guten Abend!
Vielleicht arbeitet auch irgendjemand im Pflegeheim?
ich betrete dieses und steh mit beiden Beinen im Knast! Manche, die im KH arbeiten wissen gar nicht wie gut sie es haben. man kann die verantwortung sofort abgeben an den Arzt, nur nichts selbst entscheiden müssen! Ich vermisse dieses System oft, doch wir müssen über Erstmassnahmen selbst entscheiden. Bsp. RR-Abfall: Nacl, eventl. HAES, Effortil, Kopftieflage,etc.. Dann arzt informieren.......
Gut eins muss ich sagen , der Arzt, welcher unser Haus betreut ist sehr tolerant mit uns und lässt uns einen grossen Spielraum.
Wie gesagt, ich beneide wirklich alle die immer gleich einen Arzt bei der Hand haben, würde auch mein leben erleichtern...

Bis bald!
 
flexi schrieb:
Du musst ggf bei den einzelnen Versicherungen anfragen, ab sie so etwas anbieten, auch der DBfK (www.dbfk.de) bietet es meines Wissens günstig an.
Viel wichtiger wäre eine Rechtsschutzversicherung, die auch berufliche Anlässe mit abdeckt.
Beim *(Defekter) Link entfernt* ist Berufshaftpflicht und und Rechtsschutz im Mitgliedsbeitrag drin.

clako schrieb:
Wie gesagt, ich beneide wirklich alle die immer gleich einen Arzt bei der Hand haben, würde auch mein leben erleichtern...
Möchtest Du zu Hause ständig einen Doc rumschwirren haben?
:P
im Ernst aber: Ein Pflegeheim soll ja eben ein zu Hause sein (obs das wirklich ist, ist was anderes) und deshalb haben die ja ihre Hausärzte und nicht ständig einen vor Ort. Sonst wärs ja auch ein Krankenhaus.

Gute N8
 
Ute schrieb:
hi,

wir haben für unsere Abteilung für die Dialysen spezielle Protokolle.
Wenn ein Patient zu uns in die Abteilung/Dialyse kommt wird er von dem Arzt angesehen und der schreibt die speziellen Anodnungen (Volumenentzug, Heparin usw) dann auf das Protokoll und unterschreibt dann an einer bestimmten Stelle !
Meine Frage ist: Wenn ich z.B. dem Patienten zusätzlich NaCl 0,9% bei RR-Abfällen substituiere mußte, oder ich gebe ihm ein Schmerzmedikament, muß ich dann das Protokoll nochmals vom Arzt unterschreiben lassen oder reicht es wenn ich dann schreibe ...Arzt ist informiert...lt Arzt 500ml NaCl 0,9% oder 1g Paracetamol????
Wie ist das rechtlich ???
PS:
Ich informiere den Arzt immer was ich mache oder gemacht habe !!!

hallöchen,
wenn du von dir aus, ohne Absegnung des Arztes ein Medikament verabreichst und es passiert etwas bist du natürlich eindeutig schuld. Es sei denn es ist ein Bedarfsmedikament.
Ausserdem ist die Dokumentation der Sr. nach telefonischer Anordnung nicht beweiskräftig! es muss irgendwo schriftlich VOM ARZT dokumentiert sein.
Der Arzt kann natürlich seine Anordnung später nachtragen. So gross muss dann das gegenseitige Vertrauen schon sein.
Leider wird nicht immer alles ein- bzw. nachgetragen vom Arzt. Am besten wenn Arzt auf Station ist gleich die Akte vor die Nase halten. BITTE EINTRAGEN !
Da vielen das natürlich nervt dem Arzt die Sachen hinterher zu tragen, wird so manches nicht eingetragen. PERSÖNLICHES PECH der zuständigen Sr. wenn dann etwas schief geht.
LEIDER!!!

GRUSS Aventis
 
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Besteht bei euch eigentlich eine Bedarfsmedikation?
Wenn ja, ist die eigenständige Verabreichung in Ordnung.
Wenn nein, wirst du für eventuelle Schäden oder Komplikationen wegen unerlaubter Handlung zur Haftung herangezogen.
Strafrechtlich müsstest du dich wegen Körperverletzung verantworten.


Hallo
kleine Anmerkung zum Thema Bedarfsmedikamente. Ich weiss nicht wie es bei euch ist, aber wenn bei uns ein Bedarfsmedik. angesetzt wird sieht das öfter wie folgt aus:


eine Benuron bei Bedarf


Das reicht natürlich nicht aus. Vom Gesetz her muss der Arzt die Bedarfsdiagnose, das Medikament, seine Dosis sowie die Art und der Zeitpunkt des Medikaments eindeutig bezeichnen.
 
Sorry noch mal ne Frage: Springt die Berufshaftpflicht denn überhaupt ein bei grob fahrlässigem Verhalten? Denn in kleineren Fällen springt ja meißtens das KH ein und in größeren Dingen ja erst die Versicherung, aber kenne das aus einer Verkehrsrechtschutz, die wollte nicht einspringen weil das Verhalten fahrlässig war
 

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