Dienstzeitenzwangstausch

Drachenlady

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12.01.2006
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Hallo liebe Forumsleser,

ich habe ein massives Dienstplanproblem mit meinen Vorgesetzten und würde gerne wissen, wie ich mich dagegen wehren kann, evtl. auch arbeitsrechtlich.
Folgend das Problem:

Ich arbeite seit vielen Jahren teilzeitbeschäftigt als Krankenschwester im Nachtdienst, das heißt so ca. jeden Monat 7 Nachtdienste im regelmässigen Turnus. Natürlich richtet man auch sein Privatleben nach den regelmäßigen Dienstzeiten, was nicht heißt, dass man nicht auch mal einspringt bei Krankheitsausfall.
Nun wurde ich aber ohne ersichtlichen Grund und ohne vorherige Absprache kurzfristig in einen anderen Turnus eingeplant.
Da bei uns in der Klinik keine Monatspläne geführt werden, sondern nur 4 Wochenpläne, kommt es jetzt soweit, dass ich im Januar dienstplanmäßig für 12 Nachtdienste a 11 Stunden eingeteilt wurde und dieses bei einer Wochenarbeitszeit von 19,25 Stunden. Die mehr Nächte erscheinen durch den Turnustausch nicht als Plusstunden auf den 4 Wochenplänen, das heißt, ich arbeite sie völlig ohne Freizeitausgleich oder Bezahlung.
Nun meine Frage, was ist arbeitsrechtlich bindend, die Monatsarbeitszeit oder eine beliebige 4 Wochendienstplanung?
Um es mal zu verdeutlichen: ich arbeite im Januar 126 Stunden, bei einer Sollarbeitszeit von ca. 84 Stunden, ohne dass dieses im Wochendienstplan als Plusstunden ersichtlich wird und ohne aus dem Dezember Minusstunden zu verrechnen mitzubringen oder dass im Februar etwas verrechnet wird. Im Februar sind es wieder normale 7 Nächte. Der 4 Wochenplan verschluckt durch den Zwangsturnustausch einfach ca. 40 Stunden, die zwar in einer Monatsübersicht klar zu sehen sind, aber eben nicht in den Plänen.

Vielen Dank für eine schnell Antwort

Drachenlady
 
Drachenlady schrieb:
Nun wurde ich aber ohne ersichtlichen Grund und ohne vorherige Absprache kurzfristig in einen anderen Turnus eingeplant.
Da bei uns in der Klinik keine Monatspläne geführt werden, sondern nur 4 Wochenpläne, kommt es jetzt soweit, dass ich im Januar dienstplanmäßig für 12 Nachtdienste a 11 Stunden eingeteilt wurde und dieses bei einer Wochenarbeitszeit von 19,25 Stunden.

Eigentlich ist es völlig unerheblich, ob Monatspläne oder 4-Wochenpläne geführt werden. Auch ein Tausch des NW-Turnus ändert daran nichts.
Bei Deiner Wochenarbeitszeit, verrechnet mit Deiner NW-Zeit, müsstest Du in jedem 4-Wochenplan mit 7 Nächten im Dienstplan stehen. Alle Nächte darüber oder darunter ergeben Plus-/Mehrstunden.
 
Drachenlady schrieb:
ich arbeite im Januar 126 Stunden, bei einer Sollarbeitszeit von ca. 84 Stunden, ohne dass dieses im Wochendienstplan als Plusstunden ersichtlich wird und ohne aus dem Dezember Minusstunden zu verrechnen mitzubringen oder dass im Februar etwas verrechnet wird. Im Februar sind es wieder normale 7 Nächte. Der 4 Wochenplan verschluckt durch den Zwangsturnustausch einfach ca. 40 Stunden, die zwar in einer Monatsübersicht klar zu sehen sind, aber eben nicht in den Plänen.
Drachenlady

1. was heißt ca. 84h? entweder du arbeitest pro 4 Wochenturnus 84h/21h pro Woche regelmäßig im Soll oder nicht!
2. Sagst du, du arbeitest in einer 19,25h Woche, das heißt innerhalb von 4 Wochen musst du im Soll 77h erbringen und nicht 84h! oder?
3. Werden dir sicher nicht einfach 40h verschluckt, dass ist völlig undenkbar. Es gibt immer ein Soll und ein Ist und eine Differenz, die als Plus oder Minusstunden ausgewiesen sind.
4. Überstunden werden z.B. beim TVöD erst gezahlt, wenn eine TZ-Kraft wie du insgesamt mehr als 154h gearbeitet hat. In deinem Fall also erst ab der 78sten Mehrarbeitsstunde!
5. schaust du am besten nochmal auf den Dienstplan und siehst nach, was wo steht und meldest dich nochmal. Und frag vielleicht erstmal deinen Stationsleiter und lass es dir von ihm erklären!!

Gruß

Klaus