- Registriert
- 12.01.2006
- Beiträge
- 7
Hallo liebe Forumsleser,
ich habe ein massives Dienstplanproblem mit meinen Vorgesetzten und würde gerne wissen, wie ich mich dagegen wehren kann, evtl. auch arbeitsrechtlich.
Folgend das Problem:
Ich arbeite seit vielen Jahren teilzeitbeschäftigt als Krankenschwester im Nachtdienst, das heißt so ca. jeden Monat 7 Nachtdienste im regelmässigen Turnus. Natürlich richtet man auch sein Privatleben nach den regelmäßigen Dienstzeiten, was nicht heißt, dass man nicht auch mal einspringt bei Krankheitsausfall.
Nun wurde ich aber ohne ersichtlichen Grund und ohne vorherige Absprache kurzfristig in einen anderen Turnus eingeplant.
Da bei uns in der Klinik keine Monatspläne geführt werden, sondern nur 4 Wochenpläne, kommt es jetzt soweit, dass ich im Januar dienstplanmäßig für 12 Nachtdienste a 11 Stunden eingeteilt wurde und dieses bei einer Wochenarbeitszeit von 19,25 Stunden. Die mehr Nächte erscheinen durch den Turnustausch nicht als Plusstunden auf den 4 Wochenplänen, das heißt, ich arbeite sie völlig ohne Freizeitausgleich oder Bezahlung.
Nun meine Frage, was ist arbeitsrechtlich bindend, die Monatsarbeitszeit oder eine beliebige 4 Wochendienstplanung?
Um es mal zu verdeutlichen: ich arbeite im Januar 126 Stunden, bei einer Sollarbeitszeit von ca. 84 Stunden, ohne dass dieses im Wochendienstplan als Plusstunden ersichtlich wird und ohne aus dem Dezember Minusstunden zu verrechnen mitzubringen oder dass im Februar etwas verrechnet wird. Im Februar sind es wieder normale 7 Nächte. Der 4 Wochenplan verschluckt durch den Zwangsturnustausch einfach ca. 40 Stunden, die zwar in einer Monatsübersicht klar zu sehen sind, aber eben nicht in den Plänen.
Vielen Dank für eine schnell Antwort
Drachenlady
ich habe ein massives Dienstplanproblem mit meinen Vorgesetzten und würde gerne wissen, wie ich mich dagegen wehren kann, evtl. auch arbeitsrechtlich.
Folgend das Problem:
Ich arbeite seit vielen Jahren teilzeitbeschäftigt als Krankenschwester im Nachtdienst, das heißt so ca. jeden Monat 7 Nachtdienste im regelmässigen Turnus. Natürlich richtet man auch sein Privatleben nach den regelmäßigen Dienstzeiten, was nicht heißt, dass man nicht auch mal einspringt bei Krankheitsausfall.
Nun wurde ich aber ohne ersichtlichen Grund und ohne vorherige Absprache kurzfristig in einen anderen Turnus eingeplant.
Da bei uns in der Klinik keine Monatspläne geführt werden, sondern nur 4 Wochenpläne, kommt es jetzt soweit, dass ich im Januar dienstplanmäßig für 12 Nachtdienste a 11 Stunden eingeteilt wurde und dieses bei einer Wochenarbeitszeit von 19,25 Stunden. Die mehr Nächte erscheinen durch den Turnustausch nicht als Plusstunden auf den 4 Wochenplänen, das heißt, ich arbeite sie völlig ohne Freizeitausgleich oder Bezahlung.
Nun meine Frage, was ist arbeitsrechtlich bindend, die Monatsarbeitszeit oder eine beliebige 4 Wochendienstplanung?
Um es mal zu verdeutlichen: ich arbeite im Januar 126 Stunden, bei einer Sollarbeitszeit von ca. 84 Stunden, ohne dass dieses im Wochendienstplan als Plusstunden ersichtlich wird und ohne aus dem Dezember Minusstunden zu verrechnen mitzubringen oder dass im Februar etwas verrechnet wird. Im Februar sind es wieder normale 7 Nächte. Der 4 Wochenplan verschluckt durch den Zwangsturnustausch einfach ca. 40 Stunden, die zwar in einer Monatsübersicht klar zu sehen sind, aber eben nicht in den Plänen.
Vielen Dank für eine schnell Antwort
Drachenlady