Dienstplan-Änderung!

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Im Monat Januar 2005 war es jetzt so das unser Dienstplan bis zum 05.Februar vorgeschrieben war.

Ich hätte demnach in der Woche von 31.01.-04.02.05 Spätdienst gehabt!
durch die Krankheit einer Kollegin bin ich (die Woche vorher) im Spätdienst eingesprungen (hätte laut Plan eigentlich Früh gehabt).
Als unsere Pflegedienstleitung erst am 26.01. den Plan für Monat Februar ausgeteilt hat, habe ich mit erschrecken festgestellt das sie da die 1. Februarwoche für mich mit Frühdienst eingeplant hat. Für mich war es klar das ich auch in der nächten Woche Spätdienst mache. Da es ja in dem 1. Plan so stand!!! Und ich auch verschiedene Termine hatte. Und Mit anderen Kolleginnen auch gar kein Problem bestand!

Gibt es eine gesetzliche Regelung wielange ein Dienstplan vorher geschrieben sein muss?
Muss nicht erst mit mir geredet werden? Wenn sich am Dienstplan was ändert?

Wäre für Antworten sehr dankbar!

kleines-biest82
 
Hi,
es gibt keine verbindliche Festlegung dafür, wie lange im Voraus ein gültiger Diestplan den MA bekannt gegeben werden muss. Ich kenne es so, dass der Dienstplan jeweils sechs Wochen vor dem Beginn eines Monats aushängen sollte.

Deine Leitung kann Dich so einplanen wie sie Dich braucht. Du hast keinen Anspruch auf einen Dienst. Für mich stellt sich die Frage, war der Plan schon geschrieben und hast Du ihn schon einsehen können? Was bedeutet bei Euch 1. Plan?
 
Zuletzt bearbeitet:
Unsere Dienstpläne werden immer für 5 Wochen geschrieben,
sie gehen also nicht vom 01.-31. jeden Monats.

Sondern von Mo (z.B. 31.12 weil das ein Monatg war .....bis Sonntags 06.02.
(da 31.01. ist Montags gewesen und da wird die Woche aufgefüllt)

der für Januar 05 ging also von 31.12. - 6.02.05

und der für Februar beinhaltete dann auch die letzte Woche vom JanuarPlan wieder (31.01.-06.02)
und in dieser Woche waren dann auch die besagten Änderungen!

Was ja nur ein Problem darstellt, da unsere Pflegedienstleitung den Plan so spät rausgegeben hat 25.01.

Was ich nur komisch finde sie hat die Wochen die Dienste ohne Grund geändert.
Wo ich erst Spät arbeiten sollte und dann Früh. Und meine Kollegin entgegengesetzt.

Das ist in meinen Augen eher Schikane, den ein Rücktauschen war keinen Falls Möglich von Seiten der Plegedienstleitung. (Aber einen Grund dafür warum es nicht möglich ist gab es nicht)

Kleines-biest82
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo kleines-Biest82,
da offensichtlich deine persönliche Intervention bereits erfolglos war, bleibt dir noch das Einschalten des Personal-/Betriebsrates, der vermittelnd eingreifen kann.
Dieser könnte ggf. auch dann auf eine Dienstvereinbarung drängen, die zu der Termin-Festlegung der Dienstplanbekanntgabe führt.
 
hallo

ich finde jetzt leider nicht den paragraphen, aber wir haben gelernt, dass wenn der dienstplan einmal geschrieben ist und er auch für dich aushängt, dieser für beide seiten verbindlich ist.
das heißt weder du noch sie dürfen einfach so tauschen ohne absprache.
ich würde mich einfach mal an den betriebs oder personalrat wenden, die haben ja alle gesetzt bei sich liegen.

mfg bella110502
 
Rechtliches!?

Hallo,
die (rechtliche) Sache mit dem Dienstplan ist nicht ganz so einfach:
In den Kliniken in denen ich bislang arbeitete war es so, dass der Dienstplan 4 Wochen vorher aushängen musste und danach Änderungen zwar gemacht werden konnten, die Leitung allerdings musste mich davon informieren. Einverstanden sein muss ich nicht (Direktionsrecht?)
Ändereungen des laufenden Dienstplanes sind ohne weiteres nicht möglich. In einem Seminar in meinem Studium gab es die Aussage, dass eine Änderung 4 Tage vorher dem MA mitgeteilt werden muss, alles andere ist (eigentlich) nicht gültig. Die Praxis ist allerdings ne andere.:evil: Die "4Tage-Regelung" wird von VER.di vertreten und ist wohl auf ein Gerichtsurteil zurück zu führen, wo auf eine Regelung im Hotelgewerbe zurückgegriffen und für einen Rechtstreit im Krankenhaus angewendet wurde. Leider ist mir kein Az oder eine andere Quelle bekannt.
Bei Werner Schell hab ich gesucht und habe leider auch nix konkretes gefunden, jedoch einen Buchtipp entdeckt.

Ronald Kelm "Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege", Kohlhammer Verlag
Das Buch soll ganz gut sein (so die Forumteilnehmer bei Werner Schell)

Mit freundlichen Gruß
 
Hallo!
Ich habe mal eine kurze Frage und würde mir sehr viel helfen, wenn mir jemand schnell Antworten könnte.
Zum Thema Dienstplanänderungen.
Übermorgen war ich eigentlich zu einem spätdienst eingeteilt, nun wurde mir Telefonisch von einem Kollegen mitgeteil ich solle Frühdienst machen bzw. dieses morgen mit der Stellvertretung aushandeln.
Da ich Sonntag morgen aufgrund privater Verpflichtungen nicht arbeiten kann würde ich nun gerne wissen in wie weit mich mein Arbeitgeber zu dieser Dienstplanänderung zwingen kann.
Ich habe mich diese Woche extra noch einmal darüber informiert wie mein Wochenenddienst aussieht.
Kann man mir da nun einfach einen Strich durch die Rechnung machen?
Sind Dienstpläne nicht bis zu einem gewissne Punkt verpflichtend? Auch wenn es sich um Wochenenddienste handelt welche in der Woche vorher festgelegt werden?
Kann man denn einfach Samstags sagen: So, und Du hast morgen Frühdienst! ?
Die Kollegin hat sich ja scheinbar schon Donnerstags krank gemeldet.
 
Hallo Ich habe eine dringende Frage zur Dienstplanänderung. Unser Dienstplan für Juni stand schon ca 4 Wochen fest und war auch von der Pflegedienstleitung schriftlich genehmigt. Am 2.6 sagt die Pflegedienstletung der Plan ist nicht mehr gültig und ab dem 8.6 würde es einen neuen gehen. In wie weit ist das rechtlich möglich einfach einen Dienstplan so kurzfristig für ungültig zu erklären?? brauche eine dringende Antwort!
 
Es wurde schon sehr oft hier im Forum angesprochen.
Ein von der PDL genehmigter und ausgehängter Dienstplan und bindend und zwar für BEIDE Seiten. Die PDL kann den DP net einfach für ungültig erklären und so mir nichts dir nichts einen neuen raushängen. Für jede Änderung benötigt sie die Einwilligung des betroffenen MA.
Geh mit diesem Anliegen zu Eurer Interessenvertretung die wollte Euch in der Sache unterstützen.
 
Ja, genau, ein bereits ausgehängter oder ausgehändigter Dienstplan ist rechtskräftig! Nachträgliche Änderungen nur in beidseitigem Einverständnis!
Die Dienste müssen aller-mindestens 4 Tage vorher festgelegt werden. Aber sind sie einmal herausgegeben, sind sie auch für den Arbeitgeber verbindlich!
 
Habe auch Fragen zum Dienstplan.Bei uns ist es so das manchmal nur zwei Wochen eintragen sind und wir den Dienstplan mit unserem Hdz abzeichnen sollen.Für Juli ist er noch nicht geschrieben.Dieses WE hatte ich frei,da rief gestern eine Kollegin gegen ca.17Uhr an und fragte ob ich ihren restlichen Dienst übernehme hatte aber Besuch,deswegen abgelehnt.Hat man denn in diesem Beruf kein Recht auf sein frei,um mal abschalten zu können wir sind doch keine Maschinen.
 
Natürlich hast Du das Recht auf Dein Frei. Andererseits kann auch niemand Deiner Kollegin verbieten, Dich anzurufen und um einen Gefallen zu bitten. Du kannst ja ablehnen.
 
hei leute,
also bei uns is dass so: Bei Änderungen im dienstpan muss man informiert werden. Im frei kannst jederzeit angerufen werden ob du dann ablehnst oder nicht , is ja dann jedem selbst überlassen

gruß
 
das hat mir unsere Pflegedienstleitung erklärt

Ach, und deswegen ist das gleich richtig? Naja Eure PDL scheint es dann ja auch einfach zu haben, wenn Ihr ihr alles glaubt. :knockin:
PS: das letzte Mal wo man in Deutschland zur Arbeit verpflichtet werden konnte (also wo ein Vorgesetzter jemanden zwingen konnte, dass entsprichte dem ja), war vor über 60 Jahren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,bei uns ist das noch besser.Nicht nur das der Dienstplan erst eine Woche vor Beginn des neuen Monats hängt,nein Runden werden vergessen oder doppelt vergeben.Seit die stellvertr.PDL den Plan schreibt,wird man nicht mehr bei ewaigen Änderungen gefragt,nein!!im Dienstübergabebbuch steht nur :Dienstplanänderung beachten!Man wird nicht direkt angesprochen oder vielleicht gefragt.Wenn man glück hat rufen wenigstens die Arbeitskollegen an,bei denen du auch Gott sei dank deinen Frust gleich loswerden kannst,da,das jeder schon mehrmals durch hatte.
Familie?Privatleben?........
Meine Familie kennt das schon,wenn ich mal frei haben soll,sage ich das meinen Kindern schon gar nicht.Erst wenn ich sie morgens wecke.Die waren schon so oft enttäuscht.:cry:
Arzttermine bei mir nur kurzfristig möglich.Habe zum Glück sehr spontane Freunde und Bekannte.
Und mein Mann ist der verständnissvollste auf der Welt (deshalb hab ich ihn auch geheiratet!!!!):flowerpower:
:nurse:
 
Und wieso lasst Ihr Euch das gefallen?
 
Was hat man für eine Wahl?Arbeite im privaten Pflegedienst in einer 42 h Woche.
Bei den anderen Pflegediensten wie DRK oder andere hat man nur eine 30 h Woche,da verdient man ja noch weniger.Habe eine Familie zu ernähren!:emba:
Und die anderen Privaten,die wir hier haben sind doch auch nicht anders.Die Krankenschwestern unterhalten sich doch auch untereinander(auch wenn unsere Chef`s das nicht wollen).wir machen doch im endeffekt die gleiche arbeit und haben dann auch gleiche Probleme.:emba:
 

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