Dienstjahre/Beschäftigungsjahre

Uschi 06

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26.06.2006
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18
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NRW
Beruf
Krankenschwester
Dienstjahre / Beschäftigungsjahre im öffentlichen Dienst

Guten Morgen zusammen,

ich bin seit 1980 im öffentlichen Dienst.
1994 habe ich den Arbeitgeber gewechselt/allerdings : anderer Träger.
Meine bis dahin geleisteten Dienstjahre wurden mit übernommen und anerkannt.

Von daher hatte ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber, letztes Jahr 25 j. Dienstjubiläum.
Beschäftigt bin ich bei ihm aber nur 12 Jahre.

Was wird bei einer Kündigung berücksichtigt ?
Zählen dann NUR die reinen Beschäftigungsjahre ?
Vielleicht kennt auch jemand netterweise einen Link, bei dem ich das nachlesen könnte.

Vielen Dank schon ma, Uschi06
 
Hallo Uschi06,

ich war seit dem Ende 1980 bis 1999 in einem konfessionellen Haus beschäftigt gewesen. Habe dann das Haus gewechselt, auch anderer Träger. Da ich aber auch in einem konfessionellen Haus wieder arbeite sind mir die Dienstjahre angerechnet worden und ich bin deshalb auch nicht mit der Alterstufe runtergestuft worden. Hatte also auch letztes Jahr mein 25. jähriges Dienstjubiläum.

Auszugehen bei mir ist, daß ich wieder einen Dienstvertrag unter den Richtlinien der Arbeitsverträge in den Deutschen Caritasverbandes (AVR) habe. In meinem Dienstvertrag steht der genaue Zeitpunkt meines Eintritts und davon gehe ich auch für die Kündigungszeiten aus.
Ich bin 1999 ganz normal mit einer Probezeit von einem halben Jahr dort angefangen.
Ob das jetzt auch so für Dich ist, kann ich leider so nicht sagen. Aber ich denke, es gilt auch nach dem Eintrittsdatum deines letzten Dienstvertrages.

Vielleicht wissen aber andere besser Bescheid. Ansonsten erkundige Dich doch mal unverbindlich bei der Mitarbeitervertretung.

Wünsche Dir noch einen schönen Sonntag.

Liebe Grüße Brady
 
Hallo Brady,

schönen Dank für deine Antwort,
den Betriebsrat habe ich schon bemüht - sie gehen bei einer Kündigung vom Eintrittsdatum aus, allerdings kann mir keiner eine Quelle nennen, bei der ich das nachlesen könnte.

Vielleicht gibt es hier ja noch jemanden, der einen geeigneten Link nennen könnte.
Bin um jede Hilfe echt dankbar.
Suchmaschine hat leider nichts brauchbares ausgespuckt.

Auch dir noch einen sonnigen Sonntag.
LG Uschi06
 
Klopfklopf,
nochmal vorsichtig anfragen möchte:
hat keiner eine Idee, wo ich mal schauen könnte ?

LG Uschi06
 
Hallo,

Du könntest in Deinem Vertrag nachsehen.

Arbeitest Du im Öffi dann im BAT oder in der Kirche dann im AVR.
Mitarbeitervertretung?!
Letzter Weg Anwalt für Arbeitsrecht?
Ich weiß ja nicht wie wichtig es Dir ist?

Dir auch noch einen schönen Sonntag.
Nicola
 
Hallo Nicola !
Nach meinem, damaligen, abgeschlossenem Vertrag nach BAT.
Mitarbeitervertretung hatte ich doch schon bemüht.

Und ja, es ist mir sehr wichtig.
Dank dir für deine Antwort.

LG Uschi06
 
Hallo zusammen,
die Kündigungsfrist gehört immer zu dem entsprechenden Arbeitsvertrag.
Zugrunde gelegt werden die Beschäftigungsjahre deines aktuellen Vertrages mit dem jetzigen Arbeitgeber.
Die Rechte aus dem alten Vertag, auch wenn als gemeinsames Merkmal "öffentlicher Dienst" steht, sind mit Ende des alten Vertrages auch als erledigt zu betrachten.
Für das Dienstjubiläum gelten andere Berechnungsmodalitäten, dort rechnet man alle aufeinanderfolgenden Jahre im öffentlichen Dienst, wobei die nicht durch vedrtragslose (arbeitslos?) unterbrochen sein dürfen. Die Zahl der Arbeitgeber (Stadt, Kreis, Land etc) ist dabei unerheblich.
 
Hallo Flexi

ich danke dir, dann sieht es wohl schlecht aus.
Ich hatte gehofft, der erste Vertrag, nach dem ich eingestellt worden bin, wäre ausschlaggebend.
Du liebe Zeit, bis zum Ende meiner Kündigungsfrist wird es dann wohl noch ein langer Weg.

LG Usch06