Die Berufsbezeichnung Krankenschwester wird 2004 abgeschafft. Die bisherige Berufsbezeichnung Krankenschwester mutiert zur "Gesundheits- und Krankenpflegerin".
Eine vor Inkrafttreten des neuen Krankenpflegegesetz erteilte Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" oder "Krankenpfleger" gilt als Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin".
Eine begonnene Ausbildung zur "Krankenschwester" wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.
Was haltet ihr davon???Dies fand ich im Inet...
Gruss Nicci
Eine vor Inkrafttreten des neuen Krankenpflegegesetz erteilte Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" oder "Krankenpfleger" gilt als Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin".
Eine begonnene Ausbildung zur "Krankenschwester" wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.
Was haltet ihr davon???Dies fand ich im Inet...
Gruss Nicci