Ich bin auf der Suche nach rechtlichen Grundlagen, die erläutern, wie man Lagerungshilfsmittel im OP zu reinigen hat. Grundlage ist das Thema Sturzprophylaxe - im weiteren Sinn wollen wir dies nutzen, um neue Lagerungsmittel zu bekommen, da viele unserer Teile noch aus Leder sind und wir nicht genau wissen, ob das eigentlich so rechtens ist, die z.B. mit Terralin zu reinigen. Wir möchten unser Lager aufstocken und müssen nun unserer PDL schlagkräftige (also auch rechtlich fundierte) Argumente liefern. Beim RKI bin ich nicht so recht fündig geworden, obwohl ich dachte, dass es dort bestimmt etwas gibt. Wer kann mir helfen???