Dauernachtwachen unter "Zwang" in Tagdienst?

Kery

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Sozialwirtin bfz/FH , Altenpflegerin
Hallo .... ich habe ein großes problem !!

Seit kurzem haben wir in unserem Haus einen neuen PDL und der möchte nun einige Veränderungen einführen.

Unsere Station ist in Gruppen eingeteilt und haben auch eine Gruppe für die Nachtwachen. Wir sind 2 100% Kräfte, 3 75% Kräfte und 2 50 % Kräfte, der Rest des Nachtdienstes wird durch den Tagdienst abgedeckt (freiwillig!)

Leider hat keiner von uns einen expliziten "Nachtwachenvertrag", gibts ja schon lang nicht mehr *seufz*.

Bei einem Gespräch mit dem DGB ist der Begriff "Konkretisierung des Arbeitsvertrages durch dauerhaften Einsatz in einer bestimmten Schicht" gefallen, weiß jemand von euch was genaueres darüber?

Ich bin Dauernachtwache, habe mich als solche auch beworben und bin seit 2 Jahren in diesem Haus, habe in dieser Zeit nie Tagdienst gemacht, ebenso wie meine Kollegen. Auch in meinen vorherigen Berufen/Einsatzorten als Krankenschwester habe ich immer nur nachts gearbeitet !!

Nun möchte unser PDL das abschaffen, d.h. er hat bestimmt daß wir alle mind. 2 Tagdienste pro monat leisten müssen. Das ist für uns unverständlich und stößt auf starken Widerstand. Für uns (zum Großteil alleinerziehende Mütter) ist das kaum zu organisieren, ebenso wie damit unser Tagesablauf und unsere Gewohnheiten völlig durcheinander kommen.
Greift da nicht der Begriff der betrieblichen Übung? und ist es nicht so daß wir , bei auch nur einem geleisteten Tagdienst, unseren Dauernachtwachenstatus verlieren? Und er uns dann, wie es ihm beliebt , auch ganz im Tagdienst einsetzen kann? Und was wäre wenn wir uns wehren, uns weigern diesen Tagdienst zu leisten?

Ich wäre auch dankbar für Gerichtsurteile die uns bei unserer Argumentation helfen könnten !!!

vielen dank !!!

grüße
Kery
 
Hallo Kery,

die frage habe ich neulich schon in einem anderen Forum gelesen. Dort wurde auf ein Urteil des LAG Frankfurt a.M. vom 28.08.2003 - 5 SaGa 1623/02 - in einer analogen Angelegenheit verwiesen.
Zu Klärung bedarf es also offensichtlich der Einsichtnahme in deine individuellen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen mit deinem Arbeitgeber.
Dabei kann sicherlich der Betriebsrat oder besser noch ein Anwalt für Arbeitsrecht fachkundig weiterhelfen, um die Regelungen für dich zu überprüfen und ggf einzufordern.
 
Hallo Kery,
wir haben bei uns an der FH dieses Thema gerade besprochen:
ist in deinem Vertrag nichts geregelt, so kann dein Arbeitgeber auch volles Direktionsrecht ausüben, d.h. er kann dich wann und wo er will einsetzen, so lange die tarifrechtlichen und sonstigen Arbeitszeitrechtlichen Anforderungen berücksichtigt sind.
Aus Sorgfaltspflicht zum Schutze des Arbeitnehmers könnte er (wenn er es zunächst mal schriftlich, beweisen könnte) max 3 oder 4 nächte nur am Stück einsetzen, wenn er etwas findet, wo steht, das Nachtdienst ab 4 oder 5 Nächten gesundheitsschädlich sind.

Rechtlich gesehen interessiert es niemanden, wie du vorher gearbeitet hast.
Einen Dauernachtwachenstatus kannst du in diesem Sinne nicht verlieren, da du keinen (laut Vertrag) hast.
Solltest du dich weigern, kann man dich wegen Störung des Betreibsfriedens abmahnen oder sogar wegen Arbeitsverweigerung kündigen.
Eine Möglichkeit auf sein Recht zu beharren sehe ich höchsten im "Gewohnheitsrecht" und der Tatsache, das du dich auf eine Dauernachtwachenstelle beworben hast.
Ansonsten wäre es dir sicher auch seitens des Gerichtes zu zumuten dein Kind ggf. auch für 2 tage im Monat "weg-zu-organisieren"!
Ansonsten halte es wie Flexi sagt, lass dich von Betriebsrat, besser Rechtsanwalt, am besten Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten!

Gruß
Klaus
 
Hi,
sorry, das ich mich hier so rein-wusel. Aber der Titel passt genau!!!

Habe auch z.Z so ein Problem.
Bei uns soll auch ein 3Schicht-System eingeführt werden. Die Dauernachtwachen sollen auf alle WB´s aufgeteilt werden und Tagdienst machen.

In meinem Vertrag steht aber:::: wird ab dem XX.XX.2002 als Altenpflegerin in der Nachtwache eingestellt!!

Können die mich einfach in den Tagdienst setzen?
Ich will nicht in den Tagdienst, mein ganzes soziales Umfeld ist auf meine NW ausgerichtet!! Mein Sohn und alles!!!

LG
 
Wenn es so in deinem Vertrag steht, können sie dich nicht umsetzen, allerdings ist vermutlich eine Änderungskündigung möglich. Dann ist es an dir diese anzunehmen.
 
... dann ist es an dir diese anzunehmen.

... oder auch nicht ! Mußt du nicht annehmen ... aber eventuell mußt du dich dagegen per Anwalt / Gewerkschaft wehren.

Aber ansonsten stimme ich meinem Vorredner voll zu, wenns im Arbeitsvertrag steht, dann isses so !
Und ich habe auch erst letzte Woche irgendwo (bei ner Zeitschrift beim Arzt :D) ein neues Urteil dazu gelesen .... leider weiß ich nicht mehr wo ... aber dort war davon die Rede dass, wenn man eine gewisse Zeit als Nachtwache gearbeitet hat man auch darauf bestehen kann.
Musst mal googeln !!

grüßle
Kery
 
Ich habe doch auch nicht gesagt, dass sie diese annehmen muss - es ist ihre Sache was sie macht.
 
... oder auch nicht !

Eine Änderungskündigung sollte man aber annehmen aber immer mit Vorbehalt .

Dann ab zum Fachanwalt und Klage einreichen .Das Urteil ist für beide Seite bindend .
Aber der AN kann nicht gekündigt werden .

Lehnt man die Änderungskündigung ohne den Vorbehalt ab und der AN verliert vor Gericht kommt auch oft die Kündigung .

Kenne einige "Dauernachtwachen " die in den Tagdienst mußten weil ihre AG auf 3-Schichtsystem umstellten .Keine einzige hat vor Gericht gewonnen .
Einige waren über 20 Jahre im ND .
 
Hi,

hatte ein Gespräch mit dem Chef!! Habe meine Situation erklärt und so weiter!!
Werde eine Woche Früh und eine Woche Spätdienst machen. Um einen Einblick in den Tagdienst zu bekommen. Wegen dem Verständniss unter den Schichten.
Es soll zwar alles zusammengelegt werden. Aber ich kann meine NW´s weiter machen!!

Bin also raus aus der Klamotte!!!
Ohne mich auf meinen Arbeitsvertrag zu berufen!!

Happy Bin!!!

LG
 

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