Hallo .... ich habe ein großes problem !!
Seit kurzem haben wir in unserem Haus einen neuen PDL und der möchte nun einige Veränderungen einführen.
Unsere Station ist in Gruppen eingeteilt und haben auch eine Gruppe für die Nachtwachen. Wir sind 2 100% Kräfte, 3 75% Kräfte und 2 50 % Kräfte, der Rest des Nachtdienstes wird durch den Tagdienst abgedeckt (freiwillig!)
Leider hat keiner von uns einen expliziten "Nachtwachenvertrag", gibts ja schon lang nicht mehr *seufz*.
Bei einem Gespräch mit dem DGB ist der Begriff "Konkretisierung des Arbeitsvertrages durch dauerhaften Einsatz in einer bestimmten Schicht" gefallen, weiß jemand von euch was genaueres darüber?
Ich bin Dauernachtwache, habe mich als solche auch beworben und bin seit 2 Jahren in diesem Haus, habe in dieser Zeit nie Tagdienst gemacht, ebenso wie meine Kollegen. Auch in meinen vorherigen Berufen/Einsatzorten als Krankenschwester habe ich immer nur nachts gearbeitet !!
Nun möchte unser PDL das abschaffen, d.h. er hat bestimmt daß wir alle mind. 2 Tagdienste pro monat leisten müssen. Das ist für uns unverständlich und stößt auf starken Widerstand. Für uns (zum Großteil alleinerziehende Mütter) ist das kaum zu organisieren, ebenso wie damit unser Tagesablauf und unsere Gewohnheiten völlig durcheinander kommen.
Greift da nicht der Begriff der betrieblichen Übung? und ist es nicht so daß wir , bei auch nur einem geleisteten Tagdienst, unseren Dauernachtwachenstatus verlieren? Und er uns dann, wie es ihm beliebt , auch ganz im Tagdienst einsetzen kann? Und was wäre wenn wir uns wehren, uns weigern diesen Tagdienst zu leisten?
Ich wäre auch dankbar für Gerichtsurteile die uns bei unserer Argumentation helfen könnten !!!
vielen dank !!!
grüße
Kery
Seit kurzem haben wir in unserem Haus einen neuen PDL und der möchte nun einige Veränderungen einführen.
Unsere Station ist in Gruppen eingeteilt und haben auch eine Gruppe für die Nachtwachen. Wir sind 2 100% Kräfte, 3 75% Kräfte und 2 50 % Kräfte, der Rest des Nachtdienstes wird durch den Tagdienst abgedeckt (freiwillig!)
Leider hat keiner von uns einen expliziten "Nachtwachenvertrag", gibts ja schon lang nicht mehr *seufz*.
Bei einem Gespräch mit dem DGB ist der Begriff "Konkretisierung des Arbeitsvertrages durch dauerhaften Einsatz in einer bestimmten Schicht" gefallen, weiß jemand von euch was genaueres darüber?
Ich bin Dauernachtwache, habe mich als solche auch beworben und bin seit 2 Jahren in diesem Haus, habe in dieser Zeit nie Tagdienst gemacht, ebenso wie meine Kollegen. Auch in meinen vorherigen Berufen/Einsatzorten als Krankenschwester habe ich immer nur nachts gearbeitet !!
Nun möchte unser PDL das abschaffen, d.h. er hat bestimmt daß wir alle mind. 2 Tagdienste pro monat leisten müssen. Das ist für uns unverständlich und stößt auf starken Widerstand. Für uns (zum Großteil alleinerziehende Mütter) ist das kaum zu organisieren, ebenso wie damit unser Tagesablauf und unsere Gewohnheiten völlig durcheinander kommen.
Greift da nicht der Begriff der betrieblichen Übung? und ist es nicht so daß wir , bei auch nur einem geleisteten Tagdienst, unseren Dauernachtwachenstatus verlieren? Und er uns dann, wie es ihm beliebt , auch ganz im Tagdienst einsetzen kann? Und was wäre wenn wir uns wehren, uns weigern diesen Tagdienst zu leisten?
Ich wäre auch dankbar für Gerichtsurteile die uns bei unserer Argumentation helfen könnten !!!
vielen dank !!!
grüße
Kery