Dauernachtwache

Kery

Newbie
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21.06.2004
Beiträge
4
Beruf
Sozialwirtin bfz/FH , Altenpflegerin
Hallo...

ich arbeite in einem Therapiezentrum für Schädel-Hirn verletzte in Bayern und seit wir einen neuen PDL bekommen haben geht hier alles drunter und drüber...
Wir Dauernachtwachen (7 auf unserer Station, 5 stationen) hatten das Glück unseren Grundplan selbst gestalten zu können nach eigenen Vorlieben und Bedürfnissen.
So habe ich kollegen die gerne ihre 7 Nächte am stück arbeiten (seit Jahren !!!), nun meint unser neuer PDL :x das jetzt ändern zu müssen auf max 5 nächte am stück. Das gab einen riesen Aufschrei und nun suchen wir nach statistiken, gesetzestexten und Gerichtsurteilen mit denen wir argumentieren können..
Könnt ihr mir helfen? Habt ihr Material darüber?
Ich danke euch schon mal !!!!

grüßle
Kery
 
Hallo Kery,
Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz:
ArbZG § 6 Nacht- und Schichtarbeit

(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
Für die Überwachung sind die Gewerbeaudfsichtsämter zuständig. Dort herrscht mehr oder weniger bundeseinheitlich die Aufffassung, dass die längste Nachtschichtfolge 4 !! Nächte nicht übersteigen soll. Das Thema wird seit ca 6 - 8 Jahren immer mal weder kontrovers in den Pflegeforen diskutiert. Eure PDL muss m.E. sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Soorry
 

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