Dauernachtwache und Schwangerschaft

bettyblue

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06.01.2004
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Hallo diesmal stelle ich die Frage für eine Freundin :engel: (noch PC frei) sie ist Dauernachtwache hat einen solchen Arbeitsvertrag tja und nu ist schwanger :klatschspring: sie würde aber gerne weiterhin im 7 Tage frei/ 7 Nächte arbeiten Rhythmus zu arbeiten, besser gesagt sie müßte aufhören, denn sie erreicht die Arbeitsstelle sonst nicht :cry1: Ich bin der Meinung das es so etwas wie Ausnahmeregelungen gibt -stimmt das :beten: ???
 
Hallo Bettyblue,
ich bins schon wieder :D
Sobald Deine Freundin ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft informiert und ihr Attest vom Frauenarzt vorlegt, hat der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht dem Mitarbeiter nachzukommen, Deine Freundin aus dem Nachtdienst herauszunehmen, da Schwangere nachts nicht arbeiten dürfen(Spätdienst nur bis 20 Uhr erlaubt)
Dieses ist gesetzlich geregelt, ohne Ausnahme.
Ich hatte jedoch eine Mitarbeiterin, die bis zum 7. Schwangerschaftsmonat im Nachtdienst gearbeitet hatte, ohne ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Sie hat auf eigenes Risiko gearbeitet.
Mal im ernst, unser Beruf ist schon schwer genug , und nachts ist die Belastung für den Mitarbeiter noch grösser.
Hoffentlich konnte ich Dir damit behilflich sein.
Viele Grüsse
Mücke
 
Hallo Mücke, das mit dem aus dem Nachtdienst nehmen verstehe ich ja, nur Sie hat einen Vertrag als Dauernachtwache und würde ihre Arbeitsplatz zum Früh/Spätdienst auch gar nicht erreichen :cry: und wie gesagt einen Vertrag für die Stunden von 20.00 - 6.30 Uhr und Ihr gefällt die Nachtarbeit :roll: Also keine Chance??
 
hi betty blue,
keine chancen, weil gesetzlich bindende Vorschrift...
es sei denn, sie sagt nix, wie mücke andeutete......

...aber das kann es auch nicht sein.....

Ich glaube auch nicht unbedingt, das im Arbeitsvertrag "...als Dauernachtwache" drinsteht, überprüft das mal. Bei Bekanntgabe kommt der Arbeitgeber in die Pflicht, mit ihr eine gemeinsam akzeptable Tagesdienstlösung zu finden, möglicherweise mit individuell machbaren Arbeitszeiten. Nach Bekanntgabe kann er sie auch nicht mehr deshalb kündigen....
Wenn ein Betriebsratrat besteht, sollte sie sich an ihn wenden und um Unterstützung bitten.
 
Hallo bettyblue,
das MuSchuG sieht auch die Möglichkeit vor, von dem Beschäftigungsverbot Nachtarbeit abzusehen:
MuSchuG §8
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
.......
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

Da müssen aber wirklich stichhaltige Gründe vorliegen.Ratsam ist es dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Antrag an das Gewerbeaufsichtsamt zu richten. Der Arbeitgeber muss darlegen, wie der Arbeitsplatz gestaltet ist um Gefahren abzuwenden etc. Ich hab das erst einmal erlebt. Die Ausnahmegenehmigung wurde einer Kollegin erteilt, deren Mann Schausteller war und tagsüber die Kinder nicht versorgt waren und wirtschaftliche Not herrschte etc. Wir waren in den Nächten zu 4 ( ITS) und dann konnte die Kollegin auch entsprechende Tätigkeiten ohne Infektionsgefahr, ohne schweres Heben etc. ausüben- Also- nicht grundsätzlich unmöglich- aber nur schwer möglich.
 

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