Darf Beschäftigungsverbot im Zwischenzeugnis stehen?

motzi

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19.01.2007
Beiträge
4
Hallo,
ich habe nun nach langem hin und her ein für mich nicht zufriedenstellendes Arbeitszeugnis von meinem Arbeitgeber bekommen.
Ich habe vor, dieses nochmals vom AG neu ausstellen zu lassen.
Nun meine Frage: darf der Vermerk auf ein Beschäftigungsverbot (wg. Schwangerschaft) im Zeugnis stehen???

Danke!!
 

Schwester Schnecke

Senior-Mitglied
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142
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
in Fachweiterbildung Onkologie
Funktion
Mentorin
Hallo Motzi!

So wie ich das verstehe, darf diese Information nur betriebsintern weitergegeben werden und das auch nur an Personen, die mit der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Vorschriften zu tun haben.
Dritte dürfen nur mit Erlaubnis der betreffenden Person informiert werden (schliesst Zwischenzeugnis für mich mit ein!), schau selbst:http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/mutterschutz_elternzeit.pdf

Grüsse,
Sr. Schnecke:nurse:
 

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