Cystofix-Wechsel

liloteq

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23.05.2005
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halli hallo

wie wird das denn bei euch mit cystofixwechsel gehandhabt?kommt da jedesmal ein arzt(wies ja korrekt ist) oder wie?oder wird er von einer schwester gewechselt?(was ja eigentlich nicht sein dürfte,oder?)

würde mich mal interessieren.

gruß liloteq
 
Hallo,


der Wechsel eines suprapubischen Blasenkatheters erfolgt durch den Facharzt (Urologie). Die wenigsten Urologen suchen den Patienten zu Hause auf. Aus diesem Grunde muss der Patient per Krankantransport zum Urologen gebracht werden. Der Wechsel des Cystofix´ erfolgt ambulant.
Die Pflegefachkraft wechselt lediglich den Verband - berechtigt ist sie lediglich zum Legen eines transurethralen Dauerkatheters.

LG
Trisha
 
Hallo,

wir haben da richtig Glück, bei uns kommt aller 4 Wochen der Urologe, bzw. er schickt seine Schwestern aus der Praxis zu unseren Patienten zum Katheterwechsel.

Karina
 
Frag' mal Krankentransportunternehmen nach Katheterwechseln :wink: Die finden bevorzugt in den späten Abendstunden oder am Wochenende statt... Dann dürfen sie immer Taxi zwischen Wohnung & Krankenhaus spielen... Sehr beliebt um diese Uhrzeit, wie Du dir sicherlich vorstellen kannst :aetsch:
 
ich frag nur,weil meine chefin der ansicht ist,das wir bei diesem einen patienten den bdk wechesln dürfen (suprapubisch!)sollte es auch schon 3 mal machen.ich werde dies aber in zukunft nicht mehr tun,da ja rein ÄRZTLICHE tätigkeit.
hab echt keine lust nachher probleme zu bekommen.
geht es noch jemandem so wie mir?das man als pflegekraft solch einen wechsel vornehmen soll?
ich war ja so doof ihr zu glauben,oder?hab ihr beim 1.mal gesagt,das ih das nicht darf,aber sie meinte das dürfte ich und ich schaaf habs geglaubt und jetzt erst nachgelesen.
 
Hallo liloteq,


durchaus ist es heutzutage so, dass die Pflegekraft vielerlei ärztliche Tätigkeiten übernimmt. Bei einigen behandlungspflegerischen Tätigkeiten muss bei einer examinierten Pflegefachkraft davon ausgegangen werden, dass sie die Tätigkeit beherrscht, weil sie es im Rahmen ihrer Ausbildung bzw. im Rahmen einer Weiterbildung mit entsprechendem Nachweis gelernt hat. Hier bewegt sich die Pflegekraft oft zwischen "kann ich und darf ich".
Sollte eine Tätigkeit von Dir verlangt werden, die Du weder in der Ausbildung noch in einer sonstigen Weiterbildung gelernt hast, hast Du die Pflicht sowie das Recht, die Tätigkeit abzulehnen. Die Begründung lautet, Du hast diese Tätigkeit nicht erlernt, kennst die Technik sowie die Folgen nicht. Das ist aus rechtlicher Sicht die richtige Begründung für alle behandlungspflegerischen Tätigkeiten, die man nicht erlernt hat.

Die Ausbildungsinhalte sind gesetzlich festgelegt, so dass Du jederzeit nachweisen kannst, was Du letztendlich beherrschst und übernehmen kannst und auch entsprechend übernehmen musst.

LG
Trisha
 
da ich keine weiterbildung im cystofixwechsel habe und es z.b. laut pflege heute als absolut ärztliche tätigkeit beschrieben wird werde ich es auch in zukuft nicht mehr tun.

ich hab keine lust mich strafbar zu machen.

außerdem hieß es,das ich lediglich bei diesem pat den cystofix wechseln darf.wie kann es sein,das meine kompetenz bei diesem einen pat höher ist als bei allen anderen?
 
Hallo liloteq,

tja, Sachen gibt´s, die gibt´s gar nicht...
Natürlich hast Du bei jedem Patienten die gleichen Pflichten, Rechte und Kompetenzen.
Strafbar machst Du Dich nur dann, wenn jemand klagt...das ist immer so.
Trotzdem bewegst Du Dich auf sicherem Terrain, wenn Du diese Tätigkeit ablehnst. Ich hoffe, dass Deine Vorgesetzte Deinen Standpunkt akzeptiert hat.

LG
Trisha
 
ich hab ihn ihr noch nicht klar gemacht,aber was soll sie sagen?dafür gibt es ja gesetze.so lange sie mich nicht hinschickt,sag ich nix,aber wenn sie sagt ich soll ihn legen,dann muß ich ihr das sagen.hab keinen bock mit einem bein im knast zu stehn.man weiß ja nie was mal passieren kann und wie der pat dann reagiert.und dann wäre es ja ziemlich schlecht,wenn ich ne tätigkeit gemacht habe,die ich nicht machen darf.


danke für deine antworten.
 
liloteq schrieb:
...hab keinen bock mit einem bein im knast zu stehn...

So weit es wird mit 100%iger Sicherheit nicht kommen - wir Pflegekräfte bekommen oft suggeriert, dass man, wenn irgendwas schief läuft, gleich in den Knast kommen kann. Die ganz wenigen Pflegekräfte, die bis jetzt im Knast gelandet sind, sind meistens die "Serienkiller" - naja, Du weißt schon, um die jede Menge Trara in den Medien gemacht wird, wenn auffiel, dass sie ein paar Patienten "erlöst" haben. Das sind Straftaten, die mit Gefängnis bestraft werden.

Aber Du wirst nicht wegen einem Cystofix-Wechsel, den Du nicht durchführen darfst, in den Knast wandern. Im schlimmsten Fall würdest Du zivilrechtlich verfolgt, also mit einer Schadensersatzklage davon kommen. Und nur dann wenn der Patient wegen einer Körperverletzung o.ä. klagt und nachgewiesen wird, dass eindeutig Du und sonst niemand Schuld war.
Schadensersatzklagen haben einen enormen Anstieg in den letzten Jahren erfahren.

Aber: keine falsche Panik!

LG
Trisha
 
ne,das war nur eine übertriebene darstellung.aber ich hab halt keinen bock mich strafbar zu machen,nur weil es so verlangt wird.ich weiß ja,das ich es nicht darf,also lasse ich es.meine kolleginnen drücken sich auch prima.außer mir mußte das noch keiner machen."die ... kann es ja".schön,ne!
 

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