Hallo,
natürlich wird auch jemand der akut suizidal ist mit einer Zwangseinweisung eingeliefert. Das ist aber auch die letzte Möglichkeit, wenn andere Maßnhmen nicht möglich sind. Wie z.B. freiwillige Einweisung in eine Klinik, glaubhafter Pakt mit dem zuständigen Therapeuten zu schliessen und sich von Suizidhandlungen zu distanzieren, Psychosozialer Dienst (gibt es in jeder Stadt)usw...
Für jeden ist es einfacher sich selber in die Therapie zu begeben, als wenn man fremdbestimmt eingewiesen wird.
Sollte dein Freund länger erkrankt sein, kennt er auch diese Achterbahnfahrt der Gefühle, weiß wie stabil seine Instabilität ist. Wenn er in therapeutischer Behandlung ist, kennt er auch vielleicht die Wege die er gehen muss, oder wie er in dieser Phase/Krise sich Hilfe holen kann.
Gerade bei diesem Krankheitsbild ist es schwierig Vertrauen zu schaffen und eine Zwangseinweisung könnte als Vertrauensbruch gesehen werden.
Deshalb ist es auch sehr schwierig für die Angehörigen, Freunde, usw damit umzugehen. Man muss selber Grenzen setzen um sich zu schützen, dann geht auch der Weg möglicherweise an eine Zwangseinweisung nicht vorbei.
Keiner kann für einen anderen die Verantwortung für das Leben oder Sterben übernehmen.
Es ist ein zu großer emotionaler Druck den kein Mensch aushalten, bzw. übernehmen kann wenn er weiß, daß ein anderer suizidal ist.
Aufjeden Fall sind dort die Grenzen und diese sollten dann auch im Vorfeld klar sein.
Regeln sind auch immer eine Stütze für jeden, egal in welcher Beziehung und von welcher Seite ...........Wenn jemand suizidal ist, braucht er Hilfe und die kann er nun mal am besten in einer Klinik bekommen. Da kein Freund oder Angehöriger rund um die Uhr bei einem sein kann und auch in dieser Beziehung bei weitem überfordert ist.
Julius schrieb:
Wenn ein Arzt erfährt, dass er akut suizidgefährdet ist, kann er zwangseingewiesen werden. Erstmal für 48 Stunden, danach kann er gehen, sofern er nicht per richterlichen Beschluss dabehalten wird oder selbst da bleiben will.
Er kann natürlich erst gehen, wenn er glaubhaft versichern kann, daß er nicht mehr suizidal ist und auch der verantwortliche Arzt dieser Meinung ist. Dann wird der Beschluss aufgehoben vom zuständigen Richter, spätestens nach 48 Stunden. PsychKG=Unterbringung nach Landesgesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
Liebe Grüße Brady